Die Behandlung durch Heilmittelerbringer per Blankoverordnung ist ein Gewinn für die Patienten, so das Fazit des fünfjährigen Modellversuchs
zur Physiotherapie-Blankoverordnung für IKK-Versicherte in Brandenburg und Berlin.
Das regionale Projekt ist Vorreiter für künftige bundesweite Modellversuche, an deren
Ausgestaltung klare Qualitätsanforderungen geknüpft sind.
In einem Positionspapier zur Blankoverordnung formuliert der Spitzenverband der Heilmittelverbände e.V. (SHV)
nun konkrete Eckpunkte für die Umsetzung der gesetzlich vorgesehenen Modellvorhaben.
Zusammen mit dem Verband für Physikalische Therapie (VPT) führte die Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin (IKK BB) von 2011 bis 2016
einen regionalen Modellversuch für Menschen durch, die Physiotherapie benötigen. Auf Basis der ärztlichen Diagnose erhob hier der Physiotherapeut
eigenständig am Patienten den genauen Befund und bestimmte selbst, welches Heilmittel, wie oft und in welchen Abständen zum Einsatz kommen sollte.
Die teilnehmenden Versicherten der IKK BB profitierten so von einer individueller planbaren Behandlung ihrer Beschwerden.
Die Auswertungen der mehrjährigen Erprobungsphase durch Studienleiterin Prof. Jutta Räbiger von der Alice Salomon Hochschule Berlin (ASH),
welche das Projekt unabhängig wissenschaftlich begleitet hat, sind abgeschlossen.
Ihren gemeinsamen Abschlussbericht stellten die Projektverantwortlichen bei der Bundesdelegiertenkonferenz der
Physiotherapeuten im Juni vor. Der erfolgreiche regionale Modellversuch sendet wichtige Impulse an die Politik und die
Leistungserbringer im Heilmittelbereich.
IKK BB-Vorstand Enrico Kreutz dazu: "Das Modell der physiotherapeutischen Befunderhebung ist für uns ein Wegbereiter für die
zukunftsweisende Zusammenarbeit zwischen Arzt und Therapeut. Das Thema "Blankoverordnung - Direktzugang" ist in der Politik angekommen.
Gestützt auf die Ergebnisse weiterer Modellversuche sollten Heilmittelerbringer künftig zum Vorteil der Patienten direkter in die Versorgung
eingebunden werden."
Prof. Jutta Räbiger von der ASH stellte schon vorab fest: "Kurz vor Veröffentlichung der Ergebnisse steht bereits fest:
Für die Patienten ist die Behandlung per Blanko-Verordnung ein Gewinn. Sie schätzen den Behandlungserfolg höher ein als im bisherigen
System und fühlen sich in Ziele und Ablauf der Behandlung besser einbezogen. Das sollte die Fachwelt aufhorchen lassen."
Das regionale Projekt ist Vorreiter für die vorgesehenen flächendeckenderen Modellvorhaben zur Blankoverordnung,
im Rahmen derer die Therapeuten die Verantwortung für Auswahl (Art der Therapie), Dauer (Gesamtbehandlungsmenge) und Frequenz (je Woche)
der Heilmitteltherapie selbst tragen.
„Ergo- und Physiotherapeuten übernehmen gerne mehr Verantwortung, wenn die Rahmenbedingungen stimmen und ein Mehrwert in
der Patientenversorgung entsteht!“, so Ute Repschläger, Vorsitzende des SHV.
Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) sieht die Berufsverbände und Krankenkassen vor eine gewaltige organisatorische und inhaltliche
Aufgabe gestellt. Damit das Projekt im Interesse aller ein Erfolg wird, ist die Ausgestaltung an klare
Qualitätsanforderungen geknüpft.
Der SHV hat nun konkrete Eckpunkte für die Umsetzung in einem Positionspapier formuliert.
So hält er es u.a. für unverzichtbar, in den Modellvorhaben eine neue Leistungsposition „therapeutische Diagnostik“ zu erproben und
somit die Indikation auf der Basis einer ergo- bzw. physiotherapeutischen Diagnostik abzusichern.
Weitere Informationen:
Quelle:
Verband Physikalische Therapie (VPT),
Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin (IKK BB),
Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV),