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Studien belegen: Präventionsmaßnahmen in der stationären Pflege zahlen sich aus

Körperliche Aktivität kann die Fähigkeit stationär Pflegebedürftiger verbessern, die Anforderungen des täglichen Lebens weitgehend selbst durchzuführen. Auch die kognitive Leistungsfähigkeit lässt sich durch geistige Anregungen und Bewegung stärken. Dieses Fazit zieht ein Forschungsprojekt der Hochschule Fulda, das die Wirksamkeit präventiver Maßnahmen in der Pflege untersucht hat.

Präventionsmaßnahmen in der stationären Pflege
Eine Arbeitsgruppe rund um die Expertin für Gesundheitsförderung an der Hochschule Fulda, Prof. Dr. Beate Blättner, hat die internationale Studienlage zur Wirksamkeit von Präventionsmaßnahmen in der Pflege ausgewertet und die Ergebnisse in Übersichtsarbeiten zusammengefasst. Im Ergebnis sind präventive Angebote zur Förderung von körperlicher und mentaler Aktivität in der stationären Pflege zu empfehlen. So können Maßnahmen zur Förderung von Bewegung, die über das alltägliche Maß hinausgehen, die Durchführbarkeit von Aktivitäten des täglichen Lebens begünstigen. Die kognitive Leistungsfähigkeit kann sowohl durch kognitive wie körperliche Aktivitäten unterstützt werden.

„Bisherige Übersichtsarbeiten gaben keine hinreichend genauen Antworten auf die Frage, ob Prävention auch noch in der stationären Pflege wirksam ist. Daher haben wir systematisch international nach geeigneten Studien gesucht, diese bewertet und die Ergebnisse, wenn möglich, statistisch in Metaanalysen zusammengefasst“, erläutert Prof. Blättner ihren Ansatz.

Heimleitungen stehen Prävention oft skeptisch gegenüber

Die Ergebnisse der Studie sind umso wichtiger, als Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen oft multimorbide sind und unter körperlichen Beeinträchtigungen, gerontopsychiatrischen Erkrankungen oder dementiellen Veränderungen leiden. Angesichts ihres Gesundheitszustandes stellen selbst manche Heimleitungen die Frage, wie sinnvoll es sein kann, hier in Prävention zu investieren. „Wir haben im Sommer 2016 in einem studentischen Projekt insgesamt 21 Entscheider in Pflegeeinrichtungen interviewt, einige äußerten sich eher skeptisch zum Nutzen von präventiven Angeboten, vor allem wenn es um Angebote in Gruppen geht“, beschreibt Prof. Dr. Beate Blättner die Grundhaltung der Leitungen. „Dies ist angesichts des gesundheitlichen Zustands von Bewohnerinnen und Bewohnern verständlich, aber nicht berechtigt.“

Individuell angepasste Angebote haben größten Effekt

Um einen bestmöglichen Effekt zu erzielen, müssen die Angebote zur Bewegungsförderung allerdings dem Leistungsstand der einzelnen Personen angepasst sein, auch in der Gruppe. Zudem muss die Motivation zur Teilhabe immer wieder gestärkt werden. Die Ergebnisse des Forschungsprojekts deuten außerdem darauf hin, dass stationär Pflegebedürftige mit moderaten bis starken kognitiven Leistungsstörungen sogar stärker von einer Teilnahme an körperlichen Aktivitäten profitieren. Von kognitiven Aktivitäten könnten dagegen eher die Personen profitieren, deren kognitive Leistungsfähigkeit weniger eingeschränkt ist. Hier könnten individuelle Maßnahmen Gruppenmaßnahmen gegenüber überlegen sein.

Studienlage zur Verbesserung der psychischen Gesundheit gering

Schwieriger dagegen ist es, in den internationalen Studien Maßnahmen zu finden, die die psychische Gesundheit von Bewohnenden in der stationären Pflege verbessern können. Studien, die Freizeitaktivitäten oder Erinnerungsarbeit untersuchten, konnten keine Wirkung auf die psychische Gesundheit zeigen. Blieben die Maßnahmen aus, verschlechterten sich allerdings depressive Symptome bei dementiell Veränderten. Eine Studie zur gesellschaftlichen Teilhabe zeigte eine Steigerung des psychischen Wohlbefindens. In die Studie wurden jedoch nur 39 Teilnehmende einbezogen.

Pflegekassen sind gefragt

Die Ergebnisse können den Pflegekassen dabei helfen, ihrem Auftrag nachzukommen, unter Beteiligung der versicherten Pflegebedürftigen und der Pflegeeinrichtungen Leistungen zur Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen zu erbringen, indem sie Vorschläge zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation der Pflegebedürftigen und zur Stärkung ihrer gesundheitlichen Ressourcen und Fähigkeiten entwickeln sowie deren Umsetzung unterstützen (§ 5 Abs. 1 SGB XI).


Quelle: Hochschule Fulda

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