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G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf und setzt Höchstwerte im Bereich der Ergotherapie herauf

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. März die Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf erweitert. Diese Liste führt Krankheiten und Krankheitsbilder auf, bei denen aufgrund der Schwere der Erkrankung von einem erhöhten Heilmittelbedarf ausgegangen wird. Im Bereich der Ergotherapie wurde zudem bei zwei Diagnosegruppen die Höchstmenge der Verordnung heraufgesetzt. Damit soll die Versorgungssituation speziell von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen besser berücksichtigt werden. Hinweise aus der Versorgungspraxis hatten den G-BA zu dieser Anpassung der Heilmittel-Richtlinie veranlasst.

Langfristiger Heilmittelbedarf: 7 Diagnosen neu gelistet

Patient:innen mit einer schweren und langanhaltenden funktionellen oder strukturellen Schädigung benötigen oft auch dauerhaft Heilmittel wie Krankengymnastik oder Sprachtherapie. Besteht ein solcher langfristiger Heilmittelbedarf, kann eine Verordnung wiederholt gleich für jeweils 12 Wochen ausgestellt werden. In der Diagnoseliste für einen solchen Bedarf (Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie) kommen durch den aktuellen Beschluss nun folgende Krankheitsbilder hinzu:

  • Guillain-Barré-Syndrom (Erkrankung des peripheren Nervensystems)
  • Normaldruckhydrozephalus (Störung der Hirn-, Rückenmark- und Nervenfunktion)
  • blutungsbedingte Gelenkschäden (Arthropathia haemophilica)
  • Ehlers-Danlos-Syndrom (Erkrankungen des Bindegewebes)
  • Glasknochenkrankheit (Osteogenesis imperfecta)
  • angeborene Fehlbildungssyndrome vorwiegend an den Extremitäten
  • schwere Verbrennungen oder Verätzungen

Neue Höchstmenge bei 2 Diagnosegruppen im Bereich der Ergotherapie

Versicherte mit chronischen psychischen Erkrankungen wie z. B. schweren Angst-, Zwangs-, Belastungs- oder Persönlichkeitsstörungen haben häufig Schwierigkeiten, sich selbst und ihren Alltag zu organisieren. So können möglichweise Arztbesuche wegen einer neuen Verordnung zur Weiterführung der Heilmittelbehandlung eine große Hürde darstellen. Das betrifft vor allem jene Patient:innen, bei denen eine ergotherapeutische Behandlung mehrmals pro Woche zentraler Bestandteil des Behandlungskonzeptes ist und die derzeit mehrere Verordnungen pro Quartal brauchen. Mit dem Aufstocken der Höchstmenge je Verordnung von 10 auf 20 Einheiten für die Diagnosegruppen PS 2 und PS 3 im Bereich der Ergotherapie löst der G-BA ein Problem auf, das sich nach der Neufassung der Heilmittel-Richtlinie ergeben hatte. Eine kontinuierliche Heilmittel-Versorgung der betroffenen Patientinnen und Patienten mit nur einem Arztkontakt im Quartal ist nun gewährleistet.

Die Richtlinienänderungen treten nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit am 1. Juli 2021 in Kraft.



Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss


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