"Krebspatienten haben einen hohen Bedarf an medizinischer Rehabilitation, um gesundheitliche Beeinträchtigungen abzuwenden,
ihre Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen und die Lebensqualität trotz der bedrohlichen Erkrankung zu erhalten.
Und der Rehabilitationsbedarf wird weiter steigen.", so Professor
Dr. Hans-Helge Bartsch, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für supportive Maßnahmen in der Onkologie,
Rehabilitation und Sozialmedizin der Deutschen Krebsgesellschaft (ASORS), und Mitglied im Patientenbeirat der Deutschen Krebshilfe.
Gründe dafür seien sowohl das mit dem Lebensalter steigende Krebsrisiko als auch die Verlängerung der Lebensarbeitszeit.
Dennoch ist die Zahl der Anträge auf onkologische Rehabilitation laut Reha-Bericht 2013 der Deutschen Rentenversicherung (DRV) seit
2011 rückläufig. Lediglich ein Drittel der Krebspatienten nehmen derzeit Reha-Leistungen in Anspruch.
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Rehabilitationsleistungen für Krebspatienten sinnvoll
Rund 40 Prozent der Krebserkrankten befinden sich im erwerbstätigen Alter. Das zeigen Daten des Robert Koch-Institutes aus dem Jahr 2010.
„Dennoch beantragen viele Krebspatienten keine Leistungen, die ihre Arbeitsfähigkeit wiederherstellen oder stabilisieren“, so Bartsch.
Dabei hätten wissenschaftliche Studien belegt, dass selbst Krebspatienten mit hohen körperlichen Beeinträchtigungen von
Rehabilitationsleistungen profitieren könnten. Eine medizinische Rehabilitation erhöhe nachweislich die Chancen erfolgreicher beruflicher
Wiedereingliederung oder dem Verbleib im Erwerbsleben. Angaben des DRV-Berichtes zufolge waren im Verlauf von zwei Jahren nach einer
Rehabilitation 85 Prozent der Patienten wieder erwerbsfähig. Eine Reha-Maßnahme reduziere maßgeblich körperliche und psychosoziale
Folgestörungen und beuge damit einer dauerhaften Erwerbsminderung und den daraus resultierenden ökonomischen Konsequenzen vor, so Bartsch weiter.
Viele Betroffene und ihre Familien seien nach einer häufig vermeidbaren Berentung einem hohen Armutsrisiko ausgesetzt.
Informationsdefizite verantwortlich für rückläufige Inanspruchnahme
Für die immer häufigere Nichtinanspruchnahme von Rehabilitationsleistungen gibt es unterschiedliche Gründe:
Noch vor einigen Jahren folgte nach Abschluss der Akutbehandlung eines Krebspatienten mehr oder weniger „automatisch“ eine medizinische
Rehabilitationsmaßnahme. Heute haben sich jedoch viele Behandlungskonzepte und -verläufe in der Onkologie grundlegend geändert:
„Bei immer mehr Betroffenen gibt es nicht mehr den Abschluss der Akutbehandlung“, sagt Ulrich Kurlemann, erster Vorsitzender der Deutschen
Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen (DVSG) und ebenfalls Mitglied im Patientenbeirat der Deutschen Krebshilfe.
Viele stationäre Akutbehandlungen würden ambulant weitergeführt. Eine Anschlussheilrehabilitation, die so genannte AHB, die sich unmittelbar
oder spätestens nach 14 Tagen an die stationäre Behandlung anschließe, könne somit häufig nicht mehr direkt und umkompliziert durch die
Krankenhaussozialdienste eingeleitet werden. „Um dennoch die notwendige medizinische Rehabilitation zu erhalten, müssen die Betroffenen
einen entsprechenden Antrag bei dem zuständigen Rehabilitationsträger stellen – ein Schritt, vor dem schwer erkrankte Menschen ohne
Beratung und begleitende Unterstützung häufig zurückschrecken“, konstatiert Kurlemann. Aus rehabilitationswissenschaftlichen Studien sei
bekannt, dass Informationsdefizite auf Seiten des Patienten und der Behandler sowohl mit Blick auf die Zugangswege wie auch die Notwendigkeit
und den Nutzen einer Maßnahme für die rückläufige Inanspruchnahme verantwortlich seien.
Teilnahme am beruflichen und sozialen Leben sichern
„Die Sorge vor dem Verlust des Arbeitsplatzes oder der Selbstständigkeit sollte Krebspatienten nicht davon abhalten, einen
Reha-Antrag zu stellen“, fordert auch Gerd Nettekoven, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krebshilfe. Eine Rehabilitationsmaßnahme
trage im Gegenteil dazu bei, die Teilnahme am beruflichen und sozialen Leben zu sichern.
„Wenn direkt über das Krankenhaus keine AHB eingeleitet werden kann, empfehlen wir Krebspatienten, sich von einer ambulanten
Krebsberatungsstelle im Antragsverfahren beraten und unterstützen zu lassen“, so Nettekoven. Auch der Informations- und Beratungsdienst
der Deutschen Krebshilfe sowie Krebs-Selbsthilfeorganisationen erteilen kompetente Auskünfte und helfen bei der Antragsstellung.
Quelle:
Deutsche Krebshilfe