Die Private Krankenversicherung (PKV) und die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht.
Dies zeigt sich neben der Finanzierungform auch bei den Leistungen.
Insbesondere in der Heilmittelversorgung machen sich die unterschiedlichen Rahmenbedingungen deutlich bemerkbar.
Eine aktuelle Studie des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) liefert hierzu nun erstmalig eine umfassende Darstellung.
Die Heilmittelversorgung wird in der GKV wesentlich stärker eingeschränkt und reglementiert als in der PKV.
Die GKV wirkt in diesem Bereich zudem massiv auf das ärztliche Verordnungsverhalten ein. Neben Leistungsausschlüssen und -einschränkungen führen
vor allem Richtgrößen und die Möglichkeit eines Regresses gegen den behandelnden Arzt in der GKV zu Rationierung.
Im Vergleich zu gesetzlich versicherten Patienten erhalten Privatpatienten eine umfangreichere und individuellere Versorgung, die sich in
entsprechend höheren Heilmittelausgaben niederschlägt.
Im Jahr 2013 haben die Privatversicherten insgesamt 1.554 Mio. Euro für Heilmittel ausgegeben.
Zu den Heilmitteln gehören insbesondere Maßnahmen der Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie und Podologie.
Wären die PKV-Versicherten gesetzlich krankenversichert
gewesen, hätte die GKV nur rund 618 Mio. Euro für sie aufgewendet. Die Differenz zwischen den tatsächlichen Ausgaben und den
hypothetischen Heilmittelausgaben der PKV-Versicherten in der GKV kann als Mehrumsatz der PKV im Heilmittelbereich bezeichnet werden.
Er belief sich auf 936 Mio. Euro. Rein rechnerisch entfielen damit auf jede Praxis durchschnittlich 13.300 Euro Mehrumsatz im Jahr.
Die Untersuchung des WIP
kann im Internet unter
heruntergeladen werden:
Quelle:
Wissenschaftliches Institut der PKV