Der Verbrauch von Methylphenidat ist in Deutschland 2014 erneut rückgängig. Mit 1716 kg wurden rund 5 % weniger verbraucht als
im Vorjahr. Nach dem Höchststand von 1839 kg im Jahr 2012 war der Verbrauch 2013 erstmals nach 20 Jahren um knapp 2 % auf 1803 kg
gesunken. Von 2002 bis 2012 hatte sich der Verbrauch verdreifacht.
Die Zulassung von Methylphenidat für die Behandlung Erwachsener im
April 2011 wirkte sich nur unwesentlich auf den Verbrauch aus.
Arzneimittel mit dem Wirkstoff Methylphenidat sind zur Behandlung von Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörungen (ADHS) zugelassen.
Im Jahr 2009 wurden die Anwendungsbedingungen aufgrund der stark angestiegenen Verordnungszahlen in einem europäischen Risikobewertungsverfahren neu
definiert. Danach dürfen Arzneimittel zur Behandlung der ADHS bei Kindern und Jugendlichen nur von Spezialisten für Verhaltensstörungen verordnet
und unter deren Aufsicht angewendet werden.
Medizinische und psychologische Aspekte sowie das soziale und das schulische Umfeld müssen bei der Diagnosestellung
berücksichtigt werden.
„Der erneute Rückgang zeigt, dass wir mit den geänderten Anwendungsbedingungen für Methylphenidat auf dem richtigen Weg sind.
Der Umgang mit Methylphenidat braucht aber auch weiterhin besonderes Augenmaß, damit Patientinnen und Patienten von einer gezielten
Therapie profitieren und zugleich vor unkritischer Überversorgung geschützt werden.“, sagt BfArM-Präsident Prof. Dr. Karl Broich.
Das BfArM begrüßt den rückläufigen Methylphenidat-Verbrauch.
Zugleich muss aus Sicht des BfArM jedoch sichergestellt werden, dass Patientinnen und Patienten, bei denen nicht medikamentöse Maßnahmen
keinen ausreichenden Behandlungserfolg zeigen und die von einer Behandlung mit Methylphenidat profitieren,
der Zugang zu dieser Behandlungsoption ermöglicht wird.
Quelle:
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)