Du hast doch einen Vertrag mit der Schule abgeschlossen. Diesen kannst du fristgerecht sehr wohl kündigen. Fristlos mag nicht ausreichend begründbar sein, aber fristgerecht schon. Anschließend kannst du dann mit einer anderen Schule einen neuen Ausbildungsvertrag abschließen. Das jedenfalls sagt mir mein Verstand. Vielleicht weiß jemand anderes mehr, aber so sehe ich das erstmal. LG Salu
Liebe ist, dem Geliebten zu geben, was er braucht. Der Geliebte wird dir geben, was du brauchst, wenn du die Erwartung aufgibst, etwas zu bekommen. [Anita Balser]
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