Registriert seit: 10.06.2003
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Ich würde gerne wissen, ob man eine Praxisgemeinschaft als Ergotherapeut mit Heilpädagogen eingehen kann. Ich hätte Räume zur Verfügung, kann derzeit alleine die Räume nicht tragen, da ich aufgrund meiner beiden kleinen Kinder nicht vollzeit arbeiten kann. Da ich viele Heilpädagogen in meinem Umfeld kenne, entstand die Idee, eine Art Beratungs-/Therapiezentrum in der Kombination Ergo-Heilpädagoge-Psychologe anzustreben. Ist das generell machbar, oder geht das Zulassungstechnisch nicht?
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Registriert seit: 28.11.2002
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Natürlich ist das möglich. Sie sprechen nur von einer Praxisgemeinschaft, bei der also vorwiegend nur die Räumlichkeiten bzw. Empfangskräfte geteilt werden. Möchten Sie noch enger zusammen arbeiten, ergibt sich draus eher eine Gemeinschaftspraxis. Aber auch das sollte Zulassungstechnisch keine Probleme verursachen. Es werden für den Ergobereich eben nur die Räume abgenommen, in denen auch nur Ergo betrieben wird. Ein Mischen der Räume hingegen bringt Schwierigkeiten, zumindest für Ihren Bereich.
Christine Donner Diplom-Betriebswirt Moderator Forum Existenzgründung beratung@ergoxchange.de
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Registriert seit: 10.06.2003
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Hallo! Leider habe ich von unserem Ergoverband gänzlich andere Infos bekommen, nämlich dass eine Praxisgemeinschaft nur unter Heilmittelerbringern möglich ist und da zählen Heilpädagogen ja nicht dazu. Kann man das im Einzelfall mit den Kassen klären? Gruß, Katja
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Registriert seit: 28.11.2002
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Hallo Katja, ich möchte den DVE nicht schlechtmachen aber diese Aussage ist grundsätzlich falsch! Leider ist das nicht das erste Mal, daß ich von Mitgliedern und Nichtmitgliedern, die sich über betriebswirtschafltiche Dinge beim DVE informieren wollten falsche oder gar keine Antworten erhalten. Eine Praxisgemeinschaft ist auf keine Berufsgruppe beschränkt!! Selbst ein Handwerker könnte mit Ihnen/Dir eine Praxisgemeinschaft gründen, da es sich nur um eine Organisationsform und nicht Rechtsform handelt!!! Eine Praxisgemeinschaft dient zur Kostensenkung, vor allem im Mietbereich. Also das Teilen von Warteräumen, Empfangsbereich, oder das Einstellen von gemeinsamen Mitarbeitern beim Empfang. Also bitte nicht verunsichern lassen! Wenn Du weitergehende Hilfe brauchst schreibe mir eine E-Mail.
Mit besten Grüßen
Christine Donner Diplom-Betriebswirt Moderator Forum Existenzgründung beratung@ergoxchange.de
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Hallo, bin ja mal gespannt, ob auf diesen Thread noch jemand antwortet...
@ Rivella:
wenn ich das richtig verstehe, kann ich also eine Praxisgemeinschaft gründen mit einem Heilpraktiker. Gemeinsamer Eingang UND HAUSFLUR, anber getrennte Praxisräume, Wartebereiche, Rezeption, sogar Toiletten...
Ich frage so genau, weil es doch hier: http://www.bed-ev.de/downloads/Zulassungsvoraussetzungen%20Ergotherapie.pdf heißt:
Die Praxis muss in sich abgeschlossen und von anderen Praxen sowie privaten Wohn- und gewerblichen Bereichen räumlich getrennt sein. -z.B. Kein Hausflur der die Praxisräumlichkeiten trennt. Gemeinsame Nutzung des Wartebereiches, des Empfangs, der sanitären Anlagen sowie der Aufenthaltsräume von Heilmittelerbringern sind hingegen erlaubt.
Also nur Heilmittelerbringer... keine Heilpraktiker und keine Handwerker...
Oder was vetrstehe ich falsch?
Danke - Mike
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