Registriert seit: 27.04.2013
Bundesland: Baden-Württemberg Beiträge: 28
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Hallo Ich habe 2 Fragen: 1. Kann man sich mit nur EINEM grossen Therapieraum mit einer Therapiefläche von mindestens 30 qm2 selbständig machen? Ich würde alleine arbeiten und einen Schwerpunkt anbieten, aber natürlich trotzdem die vorgeschriebenen Materialien für eine Zulassung in dem Raum integrieren.
2. Darf man als selbständiger Ergotherapeut seine Praxisräume z.B. innerhalb einer Arztpraxis haben und sich die Gemeinschaftsräume teilen (WC, Wartezimmer)? Ist es erlaubt, seine in sich abgeschlossenen Räume z.B. neben einem selbständigen Graphiker, IT`ler usw. zu haben, und sich einen Eingang, Flur (Wartebereich), Teeküche, WC`s zu teilen?
Um Antworten wäre ich dankbar.
Handycab
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Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1492
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Zur Frage eins: Nein du brauchst trotz dem zwei Praxisräume auch wenn du alleine bist. Alle Räume müssen in sich abgeschlossen sein und jeder Raum muss separat zugänglich sein. Das habe ich auch schon mal versucht mit dem Argument ich bin doch alleine. Da hast du keine Change. Das ist so vorgeschrieben. Zu Frage zwei. Du darfst dir die Räumlichkeiten wie Warteraum, WC und Teeküche mit anderen Berufsgruppen teilen. Deine Therapieräume müssen alle separat zugänglich sein und in sich abgeschlossen sein.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
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Registriert seit: 27.04.2013
Bundesland: Baden-Württemberg Beiträge: 28
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Hallo Kukdiehe, danke für Deine Informationen. Ich habe heute mal spontan bei der AOK angerufen, weil die ja angeblich auch die Praxisabnahmen durchführen. Ich habe der Dame die Fragen gestellt und sie hat mir folgende Antworten gegeben: zu 1.: JA, ich darf nur EINEN Therapieraum haben, wenn ich nur ALLEINE arbeite. zu 2.: NEIN. Ich darf mir nur Räume mit anderen HEILBERUFEN (Physio, Logo,..) teilen, aber nicht mit einem Arzt, IT`lern, Graphikern, usw.
Hm, das widerspricht sich jetzt doch ziemlich mit DEINER Antwort.
Hat denn sonst noch jemand Informationen? Ich wohne in Baden-Württemberg, die Zulassungsbedingungen sind doch überall in Deutschland gleich, oder?
Übrigens wurde mir bei dem Gespräch mit der Dame von der AOK quasi verklickert, dass die AOK sich die Mühe der Abnahme "nur" macht, wenn ich mich dann auch bei ihnen versichere. Ansonsten würde sich der Aufwand und der weite Weg (?) nicht lohnen. Jetzt habe ich es bei den vdek probiert (telefonisch), aber niemanden erreicht (Betriebsausflug ;-)) Wer hat bei Euch die Praxis abgenommen von den Krankenkassen? Ich weiss, dass es auch über den Berufsverband geht, aber das ist mir zu teuer. Kann mir jemand Tipps`s geben?
Vielen Dank für Eure Hilfe!!
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Beiträge: 305
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Hi Handycab
Beim DVE findest du unter Info/ Praxisgründung einen Bestell Link für eine Informationsbroschüre.
Gruß Andrea
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saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3621
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Zulassungsvoraussetzungen: Linkhier in der Infothek-> Praxisunterlagen damit ist Frage 1)negativ zu beantworten und die AOK Dame hat unrecht bei Frage 2) hat die AOK Dame m.E. Recht: Raumteilung nur mit HM-Erbringern was die AOK da von dir will (Abnahme gegen Mitgliedschaft), ist erbärmlich: wie nötig müssen die es haben?? generell: trau keiner KK-Aussage (erst recht nicht einer der AOK), die du nicht schriftlich hast!
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Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1492
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Geändert am 07.06.2014 11:31:00
Ich hatte das ganze Prozedere vor ca 1,5 Jahre gehabt. Da hatte ich den Mitarbeiter von der AOK , der für meine Zulassung zuständig war auch eine Skizze von nur einem großen Raum gegeben. Der Sachbearbeiter wollte die Räumlichkeiten so nicht zu lassen. Ich hatte auch Argumentiert, dass ich ja alleine arbeiten würde. Auch mit meiner vorgeschlagenen Trennwand war meine Sachbearbeiterin nicht einverstanden. Es sollte unbedingt eine aus Rehgips sein. Bei meinen jetzigen Objekt musste ich die Türen extra versetzen lassen, da man wenn man in den zweiten Behandlungsraum hinein wollte immer durch den großen durch gehen musste. Ich hatte da damals auch Argumentiert, dass ich alleine bin. Nein mein Sachbearbeiter bestand darauf, das die Türen versetzt werden. Ich wohne allerdings in Bayern. Ich musst mich nicht bei der AOK versichern lassen, damit die meine Zulassung für meine Praxis abnahmen. Ich musste auch nix zahlen bei denen. Mein Sachbearbeiter von der AOK ist irgendwann mal vorbeigekommen, wenn er eh schon im Ort war und war nur gerade mal 2 Minuten bei mir gewesen. Nur eben mal so durchgehuscht und das war es auch schon. Der wollte nix großartiges sehen. Außer ob die Räumlichkeiten genau so waren wie auf dem Plan. Wobei ich auch schon das Prozedere ebenfalls in Bayern als Fachliche Leitung mitmachen musste. Da kamen zwei Damen der AOK vorbei und die hatten sich teilweise wiederum alles zeigen lassen. Wir hatten da zwar noch nicht alle Materialien gehabt, aber so bestimmte Sachen wie Erste Hilfe Kasten und bestimmte Materialien sollten wir denen schon zeigen. So gewisse Sachen wo sie schon oft eben die Erfahrung gemacht hatten, dass genau diese Sachen meistens nicht vorhanden sind. Wobei da war die Abnahme für die Zulassung auch ohne irgendwelche Bedingungen gewesen und auch kostenlos. Ok dann geht es nur mit anderen Heilmittelerbringern. Wo ich als Fachliche Leitung gearbeitet habe, war eine Praxis für Physiotherapie und Ergotherapie. Die Rezeption und WC hatten wir uns geteilt.
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Registriert seit: 27.04.2013
Bundesland: Baden-Württemberg Beiträge: 28
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hallo
beim VdeK haben sie mir gesagt, dass die Zulassung NICHT mit nur einem Raum möglich ist.
Schon sehr unterschiedliche Ansichten irgendwie. Natürlich sind mindestens 2 Räume besser….
Danke für Eure Antworten.
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Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 946
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Es geht nicht um besser oder schlechter, sondern um Richtlinien. Und die sollte man schon (selbst) ma gelesen haben, bevor man einen Betrieb eröffnet.
Und welcher Qualität Antworten in einem Internetforum sein können, erleben SIe ja. Ich hoffe, Sie planen nicht alle Geschäftsgrundlagen auf Forums-Wissensbasis - dann wird´s nämlich vermutlich etwas eng..
Nix für ungut. Sehen Sie mir die deutlichen Worte bitte nach.
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