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BG-Patienten dürfen Sie nur behandeln, wenn Sie die BG-Zulassung haben. Welche Bedingungen da zu erfüllen sind, steht im entsprechenden Rahmenvertrag. Den müssen Sie sowieso lesen, weil die Leistungsbeschreibung und die Abrechnungsmodi von denen der GKV erheblich abweichen.
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