Registriert seit: 27.04.2013
Bundesland: Baden-Württemberg Beiträge: 28
|
Geändert am 12.06.2014 10:03:00
Halli hallo Folgende Fragen habe ich: 1.Darf ich in meinen Praxisräumen Leistungen ohne ärztliche Verordnung anbieten oder müssen diese in "Extraräumen" stattfinden? (Also wenn z.B. ein Patient eine Beratung, Therapie, Instruktion, Abklärung, usw. möchte und er kein Rezept von seiner Kasse bekommt oder z. B. ein ausländischer Tourist, der erst garnicht beim Arzt war) 2. Diese Leistungen sind dann umsatzsteuerpflichtig und müssten gesondert in der Buchhaltung geführt werden - richtig? Wenn ich das Kleinunternehmerbesteuerungsgesetz geltend mache, darf ich dann Leistungen aus umsatzsteuerpflichtigen (mehrwertsteuerpflichtigen?) Einahmen erbringen, deren Umsatz im Vorjahr UNTER 17.500 Euro und im laufenden Jahr 50.000 Euro NICHT überschreitet- richtig? 3. Falls dies so geht, weise ich dann bei einer Rechnung 7% UMSATZSTEUER aus - richtig? Zu Euren Antworten: Ich möchte keinen Steuerberater hinzuziehen, sondern mich mit meinen Finanzen SELBER befassen. Bitte PRAKTISCHE TIPPS und klare Antworten geben. Danke schon mal!
|
|
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 946
|
Geändert am 12.06.2014 12:36:00
Erster wichtiger Rat bzw. praktischer Tipp: ohne Steuerberater? Mutig! Bis hin zu wahnsinnig! Alles nachfolgende gibt meinen Wissensstand wieder, ist keine Rechts- oder Steuerberatung, kann eine solche niemals ersetzen und steht unter meinem ganz persönlichen Vorbehalt, mich irren zu dürfen. 1. gute Frage - es gibt Präzedenzfälle, die räumliche Trennung erzwingen. Aber endgültig ist das noch nicht geklärt, denn die räumliche Auslastung ist Bestandteil einer freien Berufsausübung. Das gilt auch für die Frage, ob solcherlei Leistungen nach dem HPG überhaupt zulässig sind. 2. Ja, umsatzsteuerpflichtig. Die Beträge stimmen allerdings nicht ganz. Umsatzsteuerfrei nach Kleinunternehmerregelung ist ein Umsatz bis 17.500. Sollten Sie im laufenden(!) Jahr auch nur einen Cent darüber liegen, ist für den gesamten(!) Umsatz die USt sofort(!) fällig. Sollten Sie die USt. auf Ihren Rechungen ausweisen, ist die USt. auch dann fällig, wenn Sie unter den 17.500 zu liegen kommen. Die 50.000 betreffen die Bereiche Gewinn und Gewerbesteuer, wo noch ein Freibetrag von 24.500 dazu kommt und wirklich das Vorjahr in die Betrachtung gezogen wird...das sollten Sie aber wirklich mit einem STB klären... 3. Falsch. 19%! Keine Broschüren, keinen externen Berater, kein Vorwissen, keine eigene Recherche in Verträgen und Zulassungsbestimmungen, kein Verband, auch wenn dies nicht vorgeschrieben ist, dafür aber "praktische Tipps aus einem Internetforum" - ich weiß nicht...d.h. "ich weiß schon"...
|
|
Registriert seit: 08.11.2007
Beiträge: 185
|
Wie wäre es mit einem Seminar zur Existenzgründung???
|
|
Registriert seit: 27.04.2013
Bundesland: Baden-Württemberg Beiträge: 28
|
Geändert am 12.06.2014 15:24:00
Hallo an gross (und Berna) Also: 1. Ich habe ich ein Existenzgründungsseminar besucht. 2. Dort haben sie einem von einem Steuerberater abgeraten, weil es VIEL sinnvoller ist, sich SELBST damit zu befassen 3. Frau Donner vom BED hat selbst sich hier im Forum dazu mal geäussert, dass es nicht so schwierig ist, seine Steuern usw. selber zu machen 4. zur Umsatzsteuer von 7%: Ich zitiere aus Fr. Donner`s Buch über Existenzgründung: " S. 24.: "Alle anderen Leistungen, die also ohne ärztliche Verordnung erbracht werden und nicht zu den Vorsorge- und Rehabilitationsmassnahmen gehören, unterliegen daher dem ermässigten Umsatzsteuersatz in Höhe von 7%. " Also: Weise ich dann diese 7% Umsatzsteuer bei einer Rechnung einer nichtärztlichen Leistung auch aus, oder nicht? Wieso ist die Ust. auch fällig, wenn ich insgesamt unter den 17.500 Euro bleibe, bzw. woher haben Sie diese Info? 5.zum Kleinunternehmerbesteuerungsgesetz: Ich zitiere weiterhin aus Fr. Donner`s Buch über Existenzgründung: S. 25: …"wenn der Umsatz aus grundsätzlich mehrwertssteuerpflichtigen Einnahmen im Vorjahr unter 17.500 Euro lag und im laufenden Jahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht überschreiten wird", ….bin ich weiterhin nicht umsatzsteuerpflichtig. Woher haben Sie Ihre Informationen? 6. Zum Schluss: Ich finde ich es wirklich nicht angebracht, jemanden einfach so als "ahnungslos" abzustempeln und niederzumachen, denn meine Hintergründe sind Ihnen nicht bekannt. DENN: ein Forum dient dazu, sich WEITER ZU INFORMIEREN und AUSZUTAUSCHEN, es sollte selbstverständlich sein, dass DIES nicht die einzige Wissensquelle für eine Existenzgründung ist … (allein schon dies zu unterstellen…. man man!). Es stellen sich bei der Vorbereitung und Recherchen Fragen, die nicht immer klar schwarz auf weiss in den Broschüren, Verträgen, Richtlinien usw. stehen oder wo man unterschiedliche Meinungen und Ansichten hört. Also bitte in Zukunft konstruktive Antworten und Erfahrungen zu den Themen… danke!
|
|
Registriert seit: 08.11.2007
Beiträge: 185
|
Geändert am 12.06.2014 15:58:00
Zitat / Handycab hat geschrieben:Hallo an gross (und Berna)
6. Zum Schluss: Ich finde ich es wirklich nicht angebracht, jemanden einfach so als "ahnungslos" abzustempeln und niederzumachen, denn meine Hintergründe sind Ihnen nicht bekannt.
Ich lasse mich hinreißen nochmal zu antworten  Gerade weil sich die letzten Threads größtenteils mit Ihrer Existenzgründung auseinandersetzen, erweckt es den Eindruck einer nicht ganz gründlichen Vorbereitung, angemessen einer solch großen, wichtigen, kostspieligen Aufgabe. Wenn Sie regelmäßig in diesem Forum lesen, dann wissen Sie, dass Sie mit gross einen kompetenten und erfahrenen Kollegen als Antwortgeber hatten. Aber ich fürchte, den haben Sie nun vergrault. Schade, denn auch bei einer Existenzgründung ist fundiertes Wissen A&O. Aber das wissen Sie selbst. Sie haben Recht, Ihre Hintergründe sind mir nicht bekannt. Ich verabschiede mich und wünsche alles Gute.
|
|
Majati
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 621
|
Hallo, Thema Einkünfte aus nicht- therapeutischen Tätigkeiten: wenn du unter den 17500€ im ersten bzw. 50000€ im Folgejahr bleibst, berechnest du keine Umsatzsteuer. Es muss unter die Rechnung aber der Satz (so od. ähnlich): "Im Sinne der Kleinunternehmerregelung nach §19. Abs1 wird Umsatzsteuer nicht berec hnet." Wie aber die Vorgänger schreiben: liegst du drüber, wird`s teuer! Und- ein Steuerberater mag vielleicht teuer sein; aber er hat den steuerrechtlichen Durchblick und kann Auskunft geben über Umsatz/ Gewinn usw.. Im Übrigen musst du bei der Steuererklärung als Selbständige eine Einnahme- Ausgabe- Rechnung aufstellen. Ein Steuerberater kann hier genau sagen, was absetzfähig ist und was nicht.
Viel Erfolg!
|
|
Registriert seit: 22.07.2007
Beiträge: 227
|
Hallo! Ich bin da deüber gestolpert: "1.Darf ich in meinen Praxisräumen Leistungen ohne ärztliche Verordnung anbieten oder müssen diese in "Extraräumen" stattfinden? (Also wenn z.B. ein Patient eine Beratung, Therapie, Instruktion, Abklärung, usw. möchte und er kein Rezept von seiner Kasse bekommt oder z. B. ein ausländischer Tourist, der erst garnicht beim Arzt war)" Ohne ärztliche Verordnung dürfen wir doch keine Therapien anbieten! Egal ob in- oder ausländischer Patient. Wir sind hier in Deutschland. Schönen Abend noch
Frenzie
|
|
Registriert seit: 27.04.2013
Bundesland: Baden-Württemberg Beiträge: 28
|
Geändert am 30.06.2014 19:54:00
Hallo nochmal an alle, die hier geantwortet haben, ich habe am Anfang meines Threads eine groben Fehler "geschrieben": Natürlich möchte ich keine THERAPIE ohne ärztliche Verordnung verkaufen, da habt Ihr natürlich recht. Es geht mir da allgemein um andere Leistungen, die dann auch so benannt werden müssten. Schon klar! Erlaubt ist dies schon, wenn man bei diesen Leistungen Umsatztsteuer berechnet und es als Gewerbe anmeldet, aber: (Zitat von Majati) " wenn du unter den 17500€ im ersten bzw. 50000€ im Folgejahr bleibst, berechnest du keine Umsatzsteuer. Es muss unter die Rechnung aber der Satz (so od. ähnlich): "Im Sinne der Kleinunternehmerregelung nach §19. Abs1 wird Umsatzsteuer nicht berechnet." @berna: Zitat: ….erweckt es den Eindruck einer nicht ganz gründlichen Vorbereitung, angemessen einer solch großen, wichtigen, kostspieligen Aufgabe. Wenn Sie regelmäßig in diesem Forum lesen, dann wissen Sie, dass Sie mit gross einen kompetenten und erfahrenen Kollegen als Antwortgeber hatten…" Also, alle meine Fragen beziehen auf die VORBEREITUNG meiner Existenzgründung, da ich mitten drin bin. Diese Aufgabe ist mir sehr bewusst und genau aus diesem Grunde bereite ich mich GRÜNDLICH vor. Übrigens habe ich nicht den Eindruck, dass die angeblich "verkraulte" Person hier im Forum viele Antworten gibt, da sind mir ganz andere aufgefallen, die sich ständig zu Wort melden…. Ich bin relativ neu hier im Forum, und hoffe auf weiterbringende Beiträge, die mir bei dem Weg zur Existenzgründung behilflich sind. Seid also nicht immer so negativ "neuen" Forenmitgliedern gegenüber, ja??  In diesem Sinne liebe Grüsse an alle, die sich über mich aufgeregt haben!!
|
|
Registriert seit: 03.07.2011
Beiträge: 1
|
Geändert am 02.10.2014 14:59:00
Hallo Handycab, hab eine Frage? Ist es denn von den Kassenverbänden her möglich, dass ich etwas anderes anbiete als Ergotherapie (wie z.B.: Tanztherapie), oder bekäme ich dann keine Zulassung? Gruß
|
|
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3621
|
Zitat / casimirc hat geschrieben:Hallo Handycab,
hab eine Frage? Ist es denn von den Kassenverbänden her möglich, dass ich etwas anderes anbiete als Ergotherapie (wie z.B.: Tanztherapie), oder bekäme ich dann keine Zulassung?
Gruß
irgendwie wenig sinnvoll, so eine Frage einem diesbezüglich ebenfalls Fragenden zu stellen  zur Frage: du möchtest die Zulassung als ergotherapeutische Praxis, in der dann aber was anderes, also (ausschließlich??) Tanztherapie angeboten werden soll? Falls ja, ist die Frage selbstbeantwortend Oder habe ich da was falsch verstanden? Vielleicht nochmal deutlicher formulieren...
|
|