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Diskussionsforum

Hygieneplan In Praxis

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30. Juni 2014 11:39 # 1
Registriert seit: 27.04.2013
Bundesland: Baden-Württemberg
Beiträge: 28

Guten Tag!
Ich habe noch eine Frage bezügliche des Hygieneplanes in einer Praxis. Das war hier schon mal Thema (www.ergotherapie.de/foren/topic.aspx?id=17273), ich weiss nicht, wie man den Link hier reinkopiert…
Wie handhabt Ihr das genau? Schreibt Ihr einen "Putzplan", wann und mit was Ihr gereinigt habt? Damit man abgesichert ist, falls das Gesundheitsamt mal vorbei kommt? Ist der Plan eine Pflicht? Was sind Eure Erfahrungen?

Danke für Eure Antworten und weiterhin viel Freude "beim Putzen der Praxis" (für die, welche es selber machen) ::wink::



30. Juni 2014 16:13 # 2
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1492

Hallo ich selber habe keinen so richtigen Plan. Die Praxis an sich sauge ich meistens fast jeden Tag oder jeden zweiten Tag und nach bedarf und wische fast Täglich oder jeden zweiten Tag meine Praxis heraus und nach bedarf. Die Flächen werden mit einem Flächendesinfektionsmittel je nach Bedarf Desinfiziert, je nach dem wie viele Patienten da waren. Wenn die Patienten die Therapieknete oder das Sensibad benutzen wollen, müssen sich die Patienten vorher die Hände Desinfizieren.
Aber ich führe diesbezüglich keine Dokumentation.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
30. Juni 2014 20:07 # 3
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1375

z.B. so:

https://www.bbraun.de/documents/Knowledge/9996338_Desinfektionsplan_Arztpraxis_12_11.pdf

oder so:

http://www.intermed.de/sites/all/themes/cont/dateien/_02_pdfs/_01_medizin/05_infomaterial/Hygiene/111941_Desinfektionsplan_2013.pdf

http://www.kvwl.de/arzt/qsqm/coc_ps/info_az/pdf/hygieneplan_op.pdf

http://www.freieheilpraktiker.com/cms_save/5633/Musterhygieneplan.pdf

http://www.praxis-partner.de/fileadmin/user_upload/downloads/Desinfektionsplan_Praxis_pp.pdf

Viel Spaß beim stöbern.
MfG falladar
1. Juli 2014 10:37 # 4
Registriert seit: 27.04.2013
Bundesland: Baden-Württemberg
Beiträge: 28

Hallo falladar,
super Links, danke. Also verstehe ich das richtig, dass man so einen Plan festlegt und unterschreibt und immer griffbereit hätte, falls das Gesundheitsamt was sehen will? So ist man immer auf der sicheren Seite, oder?

Sonnige Grüsse von Handycab::smile::
1. Juli 2014 12:05 # 5
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 1225

Und auch dran denken das verschiedene Mittel nur eine begrenzte Wirksamkeit haben. Bzw. auch zb. ihre volle Wirksamkeit nur ca. 30 tage entfalten. Deswegen muss man manches immer neu anrühren und das Datum muss auf dem Spender oder dem Eimer stehen.
3. Juli 2014 09:35 # 6
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1375

... laut Landesamt für Arbeitschutz sollte der Plan in den Räumen sichtbar aushängen.

MfG falladar
4. Juli 2014 10:21 # 7
Registriert seit: 27.04.2013
Bundesland: Baden-Württemberg
Beiträge: 28

Geändert am 04.07.2014 10:23:00
Hallo falladar, hallo roo22,

vielen Dank für Eure hilfreichen Antworten!!!!!! Auch guter Tip, auf das Datum der Wirksamkeit zu achten.

Habe soeben endlich einen sehr freundlichen Herrn vom Gesundheitsamt aus Baden-Würrtemberg erreicht. Er hat mich umfassend informiert, was alles zu beachten ist und ich will Euch das mal mitteilen, weil es vielleicht doch einigen nicht so bewusst ist:
- Eine Meldepflicht für Ergotherapiepraxen in Baden-Württemberg besteht schon seit 15 Jahren nicht mehr (alles eigenverantwortlich!)
- Den Hygieneplan muss man nicht aushängen, er soll in den Unterlagen aufbewahrt werden. (Landesamt für Sicherheitsschutz sieht das anders?)
- Wichtig ist auf jeden Fall, Flüssigseife, Einmalpapier und Desinfektionsmittel für die Hände zu haben (also kein Seifenstück oder Frotteehandtücher!!!). Am besten ist es natürlich, wenn die Seife und auch das Desinfektionsmittel professionell aufgehängt ist, damit man es mit dem Ellbogen verwenden kann.
- Es reicht eine Toilette aus (wird toleriert).Es bedarf nicht geschlechtergetrennte Toiletten.
- Es muss aber zusätzlich zu der Toilette, wo sich auch ein Waschbecken befindet, ein separates Handwaschbecken unmittelbar in der Nähe oder in einem Behandlungsraum vorhanden sein mit ebenfalls Seifenspender, Einmalpapier und Desinfektionsspender. Wenn man z.B. 2 Toiletten mit jeweils einem Waschbecken in der Praxis hat und es sonst kein zusätzliches Waschbecken gibt (das in der Teeküche ist ein Spülbecken und wird nicht als Handwaschbecken akzeptiert), kann/muss man die eine Toilette mit Waschbecken als Personaltoilette angeben, um somit diesen separaten Waschplatz zu haben.

Es liegt alles in der Eigenverantwortlichkeit des Praxisinhabers. Das Gesundheitsamt steht "nur" auf der Matte, wenn Beschwerden kommen, und schaut dann nach, ob die oben genannten Dinge eingehalten wurden.

Wünsche allen ein schönes Wochenende und geniesst es!!::thumbup::
Viele Grüsse von Handycab
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