Geändert am 04.07.2014 10:23:00
Hallo falladar, hallo roo22,
vielen Dank für Eure hilfreichen Antworten!!!!!! Auch guter Tip, auf das Datum der Wirksamkeit zu achten.
Habe soeben endlich einen sehr freundlichen Herrn vom Gesundheitsamt aus Baden-Würrtemberg erreicht. Er hat mich umfassend informiert, was alles zu beachten ist und ich will Euch das mal mitteilen, weil es vielleicht doch einigen nicht so bewusst ist:
- Eine Meldepflicht für Ergotherapiepraxen in Baden-Württemberg besteht schon seit 15 Jahren nicht mehr (alles eigenverantwortlich!)
- Den Hygieneplan muss man nicht aushängen, er soll in den Unterlagen aufbewahrt werden. (Landesamt für Sicherheitsschutz sieht das anders?)
- Wichtig ist auf jeden Fall,
Flüssigseife, Einmalpapier und Desinfektionsmittel für die Hände zu haben (also kein Seifenstück oder Frotteehandtücher!!!). Am besten ist es natürlich, wenn die Seife und auch das Desinfektionsmittel professionell aufgehängt ist, damit man es mit dem Ellbogen verwenden kann.
- Es reicht
eine Toilette aus (wird toleriert).Es bedarf nicht geschlechtergetrennte Toiletten.
- Es
muss aber zusätzlich zu der Toilette, wo sich auch ein Waschbecken befindet, ein
separates Handwaschbecken unmittelbar in der Nähe oder in einem Behandlungsraum vorhanden sein mit
ebenfalls Seifenspender, Einmalpapier und Desinfektionsspender. Wenn man z.B. 2 Toiletten mit jeweils einem Waschbecken in der Praxis hat und es sonst kein zusätzliches Waschbecken gibt (das in der Teeküche ist ein
Spülbecken und wird nicht als Handwaschbecken akzeptiert), kann/muss man die eine Toilette mit Waschbecken als
Personaltoilette angeben, um somit diesen separaten Waschplatz zu haben.
Es liegt alles in der Eigenverantwortlichkeit des Praxisinhabers. Das Gesundheitsamt steht "nur" auf der Matte, wenn Beschwerden kommen, und schaut dann nach, ob die oben genannten Dinge eingehalten wurden.
Wünsche allen ein schönes Wochenende und geniesst es!!

Viele Grüsse von Handycab