Registriert seit: 16.05.2010
Beiträge: 41
|
Hallo alle zusammen. Ich habe von meinem derzeitigen Chef das Angebot bekommen die Praxis zu übernehmen, da er in Rente gehen möchte. Die Praxis besteht seit 11 Jahren und läuft gut. Mir stellen sich nun einige Fragen die ihr mir vllt. beantworten könnt. 1. Ich habe noch vor Mutter zu werden, rausgefunden habe ich schon, dass es Elterngeld vom Staat trotzdem gibt aber wie sieht es mit Mutterschaftsgeld bei Selbständigkeit aus? Vllt sind schon Muttis unter euch, empfandet ihr es aus zeitlicher Sicht als großen Nachreil oder sogar Vorteil? 2. Wie berechnet man die Kaufsumme? Die Praxis läuft zwar gut, wir haben einen großen Pat.-stamm uns sind die einzige Praxis in der Stadt aber das gesamte Inventar ist schon sehr veraltet und das sieht man ihm auch an. Ich habe zwar Interesse an der Praxis aber will für die vorhandene Praxis mit ihren Verschleis sicher nicht so viel bezahlen wie verlangt wird. 3. Ich habe auch die Möglichkeit die Praxis mit meiner Kollegin zusammen zu erwerben, also 50:50 was finanziel betrachtet natürlich leichter ist. Würdet ihr von einem "doppel Chefsystem" abraten oder habt ihr damit positive Erfahrungen gemacht? Ich weiß natürlich das es abhängig von den Charakteren ist aber mich würden eure Gedanken dazu interessieren?
Okay das wars erstmal. Gute Nacht.
|
|
Registriert seit: 16.05.2010
Beiträge: 41
|
Noch mal eine Frage von meiner Seite. Derzeit geht es um die Kaufsumme, ich habe mir ein Limit gesetzt welches unterhalb der verlangten Summe liegt. Der derzeitige Besitzer sagt nun, dass er mit dem Preis nicht runter gehen kann, weil er sonst Probleme mit dem Steuerbüro und/oder dem Finanzamt bekommen könnte, wenn er unter Wert verkauft. Mit erschließt sich der Zusammenhang nicht. Sicherlich kein guter Vergleich aber wenn ein Haus zum Verkauf steht welches 100000 wert wäre sich aber kein Käufer findet, müsste es auch für weniger verkauft werden...ich vermute er nutzt diese Aussage als Vorwand damit ich mehr biete oder ist da was wahres dran??
|
|
Registriert seit: 31.08.2007
Beiträge: 519
|
Hallo Sarotte,
im Grunde keine Ahnung, aber ich würde dir unbedingt ein Existenzgründungsseminar empfehlen, da können dann auch solche Fragen geklärt werden. Evtl. wäre auch ein Unternehmensberater hilfreich.
Gruß, ergotron
|
|
Registriert seit: 22.07.2007
Beiträge: 227
|
Hallo Sarotte, bei Buchner gibt es ein Webinar auf CD zu dem Thema. Obwohl von der anderen Seite her gesehen, für Dich auch sehr interessant!  Gute Nacht
Frenzie
|
|
Registriert seit: 10.09.2002
Beiträge: 406
|
Warum kaufen? Wenn Dein Chef den Laden zumacht, schnapp Dir den Patientenstamm und mach was eigenes daraus. Für alten Ranz Dein Geld zu vergeuden halte ich für Unsinn.
|
|
Registriert seit: 08.05.2009
Beiträge: 305
|
Hi ich halte die Aussage deines Chefs auch für vorgeschoben. Lass dich nicht unter Druck setzen. In meiner kaufmännischen (Erst-) Ausbildung habe ich noch nie gehört, dass dir jemand den Preis für deine eigene Ware vorschreiben kann. ER will in Rente gehen und muss die Praxis dazu loswerden. Deine Position ist eine gute. Du musst schließlich nachher die Kosten stemmen. Mal brauchst du eine neue Liege, dann andere Materialien, das kannst du nur finanzieren, wenn die Altlasten dich nicht zu sehr belasten. Viel Erfolg und halt uns weiter auf dem Laufenden Andrea
Ich liebe unseren Beruf! :-)
|
|
Registriert seit: 16.05.2010
Beiträge: 41
|
Danke für eure Antworten, sie haben mich bestärkt nicht nachzugeben. Ich werde ein Existensgründungsseminar besuchen und dann weiter schauen. Das zeitlich nächste bietet der DVE an aber dies ist ein allgemeines, also für alle Berufszweige gedacht, ich bezweifel ob dies alle relevanten Fragen von mir klären wird. Vom BED wäre ja direkt für Ergotherapeuten zugeschnitten. Allerdings erst wieder im Februar. Hat schon mal jemand beim DVE teilgenommen?
|
|
Registriert seit: 16.05.2010
Beiträge: 41
|
Geändert am 24.09.2014 14:08:00
Uups sorry habe gerade was verwechselt, DVE ist natürlich auch ausschlieslich für Ergos  Mit allgemein meinte ich die Existenzgründerhilfe http://www.existenzgruenderhilfe.de/index.php?tid=anmeldung&typ=0&lehrgang=existenzgruenderseminar&wo=3&standort=dresden_in_sachsen
|
|
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1375
|
... du hast eine PN
MfG falladar
|
|
Registriert seit: 04.07.2013
Beiträge: 41
|
ich musste aus einem bestimmten Grund meine Praxis schätzen lassen. Der Unternehmenberater hatte gesagt das das Verfahren umstritten und nicht fest gelegt ist. Man kann ZB 40-60% des letzten Jahresumsatzes nehmen. Das kommt auch darauf an ob man die Patienten übernimmt, also die Akten usw...wo die liegt und auch wie neu eben das Inventar ist. Einerseits verstehe ich natürlich den Praxisbesitzer würde dir aber auch dringend anraten dir finanziell noch genügend Reserven in der Hinterhand zu halten für schlechte Zeiten (Urlaubszeiten und Krankheit usw) Das darfst du nicht unterschätzen. Mindestens 3 Monate Reserve (besser mehr), die sich aus allen Unkosten einschließlich deinem Lohn zusammen setzt. Ich wünsch dir von Herzen das sich dein Traum verwirklicht und wünsch dir viel Glück und drücke die Daumen. PS ich persönlich würde mit Niemand zusammen eine Praxis haben wollen. Das gibt nur Streit.
|
|
Registriert seit: 03.04.2013
Bundesland: Baden-Württemberg Beiträge: 4
|
Hallo Sarotte, also ich habe ein Existensgründungsseminar vom DVE gemacht und dadurch auch meinen Unternehmensberater gefunden. Ich habe meine praxis letztes Jahr übernommen und habe es noch keinen Augenblick bereut. Zum Thema Kind bekommen kann ich dir nichts sagen, aber habe selber einen fast 5 Jahre alten Sohn, bin alleinerziehend und das klappt ganz gut. Ich wünsche dir falls du es dir überlegt hast ganz viel Erfolg!!!
|
|
Registriert seit: 16.05.2010
Beiträge: 41
|
Hallo noch mal  So nach reichlicher Überlegung habe ich mich nun doch entschlossen die Praxis zu übernehmen. Eigentlich sollte die Übergabe ab dem 01.01.2015 sein, nun bekomme ich langsam "Panik" ob ich alles rechtzeitig schaffe. Der Termin mit der Bank steht diese Woche an. Mit meinem Steuerberater hatte ich noch mal ein Gespräch, meine von mir gewünschte Exkollegin ist mit an Bord, was mich sehr freut. Ein Exzistensgründerseminar kann ich nicht mehr besuchen, da es sich zeitlich nicht ermöglichen lässt. Für gewöhnlich braucht man für die Praxiszulassung, die Skizze der Praxis, Meldung beim Gesundheitsamt, Gesundheitszeugniss, Anmeldung bei der BG, Nachweis der Hatpflichtversicherung, Poliz. Führungszeugnis, Beglaubigte Kopie der Berufsurkunde, Mietvertrag, IK Nummer, Anerkenntniserklärung der KK aber das meiste davon liegt ja schon vor, muss man das bei einer Übernahme trotzdem alles machen? Dann habe ich geguckt wegen der Gewerbeanmeldung meines zukünftigen Einzelunternehmens, erster Punkt den man hier eintragen soll ist der Name der Praxis mit Rechtsform .Aber diesen muss ich doch zuvor im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eintragen lassen. Also ist das doch meine erste wichtige Aufgabe oder? Ich weiss nicht recht wo ich anfangen soll und ob es zeitlich überhaupt noch machbar ist. Vllt. mache ich es mir auch komplizierter als es ist!? Wäre sehr dankbar wenn mir jemand schreibt der auch eine Praxis übernommen hat. Gute Nacht.
|
|
Registriert seit: 18.10.2005
Beiträge: 386
|
Hallo, ich habe vor 5,5 Jahren eine Praxis übernommen. Du musst alles neu beantragen. Es wird gehandhabt, wie eine Erstzulassung. Bei mir inkl. Praxisprüfung durch den DVE, das haben die Kassen verlangt. Wenn es dir möglich ist, setze dich nicht so unter Druck. Bis 1.1.15 ist nicht mehr lange Zeit, über Weihnachten passiert in den zuständigen Ämtern sowieso nichts. Vielleicht kannst du den Termin noch nach hinten verschieben? Oder es so absprechen, dass du die Praxis flexibel übernimmst, wenn du alle Genehmigungen hast? VG Susan
"Schenkt dir das Leben eine Zitrone, mach Limonade daraus!"
|
|
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1492
|
Geändert am 10.11.2014 18:41:00
Das klappt schon das beantragen dauert normalerweise nicht so lange. Ich konnte sogar damals meine Praxis schon eröffnen obwohl der Typ von der AOK nur meine ganzen Akten hatte und noch nicht bei mir für die Abnahme persönlich vorbei gekommen ist. Die Krankenkasse an sich ist mit dem Genehmigen sehr fix. Wenn es die AOK bei dir macht, musst du noch mal alles Einreichen wie beglaubigte Kopie der Urkunde, Raumskitze. Frag einfach auch mal dort nach ob sie noch die alten Unterlagen deines Chefs haben, wenn sich baulich nix geändert hat. Wir haben ja erst mal November. Du musst noch zum Gesundheitsamt gehen. Wobei ich bin damals nur rein gegangen und hatte das Formular ausgefüllt und dann der Dame wieder gegeben das ging ohne warten ohne einen Termin zwischen Tür und Angel mal eben schnell erledigt. Den wisch bei der BG machst du online das geht auch schnell. Also bei mir ging alles in nur wenigen Wochen. Bei uns in der Stadt geht auch alles ohne Termin da du ja ein Gewerbeschein brauchst. Aber selbst in November und Dezember geht alles bei den Ämtern und CO sehr schnell. Als wenn du dich beeilst und jetzt alles schnell erledigst, kannst du auch die Praxis bis dahin übernommen haben. Ich hatte alle Unterlagen bei der AOK und Vdek genau zwei Tage vor der Praxiseröffnung eingereicht und hatte auch gleich die Zulassung für den genanten Zeitraum, wo ich meine Praxis eröffnen wollte. Für den AOK Menschen war das kein Problem jetzt schon anzufangen obwohl die Abnahme noch nicht statt gefunden hat. Als ich noch im Angestelltenverhältins gearbeitet habe und meine Chefin eine neue Zulassung auf Grund es Umzuges brauchte, konnte die auch vor Abnahme das Arbeiten anfangen. Für Berufshaftpflicht musst du dich jetzt schon kümmern, wenn du zu einem nicht das erst beste Angebot nehmen möchtest und zum anderen kannst du wie es mir passiert ist auch an etwas Unfähige Versicherungsvertreter geraten. Das war bei mir so ich hatte echt einen zu viel bekommen und hatte dann die Versicherung bei der Selben Versicherung abgeschlossen, aber den Versicherungsvertreter gewechselt. Aber normalerweise wäre das auch sehr fix gegangen.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
|
|
Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 3149
|
Zitat / sarotte hat geschrieben:Dann habe ich geguckt wegen der Gewerbeanmeldung meines zukünftigen Einzelunternehmens, erster Punkt den man hier eintragen soll ist der Name der Praxis mit Rechtsform .Aber diesen muss ich doch zuvor im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eintragen lassen. Wir gehören zu den freien Berufen, so dass du kein Gewerbe anmelden musst. LinkOder möchtest du etwas anderes machen als Ergotherapie? Die Praxisabnahme über den BED ist so viel ich weiß günstiger. Er reicht auch alle Unterlagen bei den Kassen ein. Du hast also nach der Abnahme nicht die Arbeit. Link
Grüße von
Maria2
|
|