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Diskussionsforum

Absetzung DAK

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27. Oktober 2015 08:02 # 16
Registriert seit: 27.11.2011
Beiträge: 226

Guten Morgen,

also, nochmal zum allgemeinen Verständnis:
Wir haben eine Patientin A in einem Nachbarort seit ca. 2 Jahren und sind dort immer als Hausbesuch hingefahren.
Seit Anfang diesen Jahres haben wir in diesem besagten Ort eine Praxis. Deshalb wurde die Patientin A von dem Zeitpunkt an von dieser Praxis aus behandelt. Bei dieser "Übernahme" inklusive Therapeutenwechsel kam es dazu, das ein Termin doppelt verrechnet wurde.
Das kurz zur Erklärung wie das passieren konnte.

Ich finde, das ist menschlich. Bei ca. 80 Rezepten in der monatlichen Abrechnung, kann das einfach mal passieren meiner Ansicht nach.
Wo gehobelt wird, da fallen Späne. Was dann vertraglich geregelt ist oder nicht, bei allem Respekt aber das ist meiner Einschätzung nach zweitrangig.
27. Oktober 2015 16:29 # 17
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1375

... das Alles gibt mir jedoch keinen Grund meinen eigenen Fehler dem Vertragspartner zur Last zu legen. Ich kann auf Kulanz hoffen aber diese nicht einfordern. Auch bei mehreren Unternehmensteilen darf ich den Überblick nicht verlieren.

Ich habe eine Lösungsmöglichkeit aufgezeigt. Es gibt auch noch andere Lösungsmöglichkeiten. Der Anwalt ist für mich wohl die extremste und auf Dauer aber auch die teuerste Lösung, da ich mit den jeweiligen Vertragspartnern auch weiterhin gut zusammenarbeiten möchte und mich auch nicht dauernd nach einer neuen Rechtschutzversicherung umsehen möchte, weil sie mir den Vertrag wegen zu hoher Ausgaben kündigen. Das sollte aber jeder für sich selbst abwägen.

Menschlichkeit ist keine Vertragsgrundlage auf der wir mit der GKV abrechnen. Dann sähen unsere Erstattungen deutlich anders aus. Es geht in erster Linie um den eigenen Profit - auch bei den GKVen. Fehler kann jeder machen. Er muß aber dann auch die Konsequenzen tragen.

Jeder kann seine Ausrichtung der Praxis frei wählen. Wenn ich mich breit aufstellen möchte, komme ich um die Verträge mit den GKVen vielleicht nicht drumherum, aber ich werde nicht von ihnen gezwungen Verträge mit ihnen abzuschließen. Diese Wahlfreiheit habe ich genauso, wie ich die Wahl habe als Ergotherapeut zu arbeiten oder nicht.

MfG falladar

28. Oktober 2015 08:52 # 18
Registriert seit: 27.11.2011
Beiträge: 226

Guten Morgen,

nur nochmal um Rückmeldung zu geben:

Nachdem ich ja schriftlich Widerspruch eingelegt habe, habe ich soeben einen Anruf von der DAK bekommen.
Eine freundliche Mitarbeiterin hat mir gesagt, dass sie die Verordnung nochmal geprüft haben, der doppelt abgerechnete Termin gekürzt wird, aber ansonsten der komplette Betrag erstattet wird.

::thumbup::::thumbup::::thumbup::
28. Oktober 2015 10:28 # 19
Registriert seit: 05.02.2007
Bundesland: Bayern
Beiträge: 939

prima!
28. Oktober 2015 13:11 # 20
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1375

... miteinander reden ist doch immer noch der beste Weg. Super!!!

MfG falladar
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