Geändert am 03.02.2021 19:12:00
Hallo zusammen, ich möchte gern zu meinem Angestelltenverhältnis einen Privatpatienten im HB therapieren. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich besser kommen würde, es über eine Praxis abzurechnen? Kann man sich so den BG Anteil sparen? Berufshaftpflicht muss ich anmelden, aber die BG bei Abrechnung über eine Praxis auch? Danke schon mal
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