Anzeigen:
Sie sind hier: Forum >> Freie Mitarbeiter >> Werbung als FM

Diskussionsforum

Werbung als FM

Optionen:
17. Juni 2023 15:10 # 1
Registriert seit: 26.11.2005
Beiträge: 20

Liebe FM,

ich habe eine Frage bzgl. der Arbeit als FM: wie habt Ihr das mit der Werbung zur Akquise gemacht? Habt Ihr als FM eigene Visitenkarten erstellt und wie habt Ihr es mit einem eigenen Praxisschild gemacht? Was genau stand dann da drauf?
Mir wurde dies dringend angeraten in Bezug auf Statusklärung Selbstständigkeit/Scheinselbstständigkeit.

Vielen Dank im Voraus und herzliche Grüße,
Mazy
19. Juni 2023 09:32 # 2
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 494

Zitat / mazy hat geschrieben:
Liebe FM,

ich habe eine Frage bzgl. der Arbeit als FM: wie habt Ihr das mit der Werbung zur Akquise gemacht? Habt Ihr als FM eigene Visitenkarten erstellt und wie habt Ihr es mit einem eigenen Praxisschild gemacht? Was genau stand dann da drauf?
Mir wurde dies dringend angeraten in Bezug auf Statusklärung Selbstständigkeit/Scheinselbstständigkeit.

Vielen Dank im Voraus und herzliche Grüße,
Mazy
Als Freie Mitarbeiterin hast du doch keine eigenen Praxisräume. Wo willst du denn dann dein eigenes Praxisschild anbringen? Als Freie Mitarbeiterin bist du eine selbständige Unternehmerin ohne eigene Praxisräume und ohne eigene Kassenzulassung. Du betreibst deine Aquise eigenständig und musst daher deine eigenen Flyer und Visitenkarten benutzen. Auch wenn du für andere Praxen mit Kassenzulassung in deren Praxen Therapien durchführst, dann bieten dir die jeweiligen Praxisinhaber einen Pool an Patienten an und du entscheidest wen du davon annehmen willst und wann du wie die Therapien durchführen willst. Die jeweiligen Praxisinhaber haben diesbezüglich kein Weisungsrecht dir gegenüber, sonst besteht der Verdacht der Scheinselbständigkeit. Eigentlich liegen deine Visitenkarten/Flyer in den Praxen aus, die Praxisinhaberin gibt diese an Patienten, die sie selbst nicht unterbringen kann, weiter und die Patienten kontaktieren dich zwecks Terminvereinbarung. Du mietest für die Behandlungszeiten die von dir benötigten Behandlungsräume und führst die jeweiligen Therapien durch. Die Praxisinhaberin erhält dafür die vereinbarte Mietzahlung. Bei wem du dann letztendlich die Behandlungen der gesetzlich versicherten Patienten abrechnest ist dann auch wieder deine persönliche Entscheidung und muss nicht in der Praxis erfolgen in der du die Therapien durchgeführt hast. Gesetzlich versicherte Patienten, die du über eine Praxis vermittelt bekommst, kannst du auch in einer anderen Praxis mit Kassenzulassung behandeln.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
24. Juni 2023 11:40 # 3
Registriert seit: 26.11.2005
Beiträge: 20

Hallo Onkel Tom,
vielen Dank für deine Antwort.
Mir ging es konkret darum, was auf den Visitenkarten und Flyern stehen darf ( im Rahmen des HWG). Darf also z.B. auf den Visitenkarten stehen, dass ich gesetzlich versicherte Patientin als FM behandeln darf?
"Gesetzlich" ist es wohl so, dass man auch als FM korrekterweise "nur privat" auf Visitenkarten, Flyer angeben darf. Aber wo steht das und wie soll ich dann GKV-Patienten aquirieren? Ich habe diesbezüglich sehr widersprüchliche Antworten erhalten und wäre daher für ein Beispiel dankbar, wie andere dies gelöst. haben.
Vielen Dank!
26. Juni 2023 10:01 # 4
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 494

Zitat / mazy hat geschrieben:
Hallo Onkel Tom,
vielen Dank für deine Antwort.
Mir ging es konkret darum, was auf den Visitenkarten und Flyern stehen darf ( im Rahmen des HWG). Darf also z.B. auf den Visitenkarten stehen, dass ich gesetzlich versicherte Patientin als FM behandeln darf?
"Gesetzlich" ist es wohl so, dass man auch als FM korrekterweise "nur privat" auf Visitenkarten, Flyer angeben darf. Aber wo steht das und wie soll ich dann GKV-Patienten aquirieren? Ich habe diesbezüglich sehr widersprüchliche Antworten erhalten und wäre daher für ein Beispiel dankbar, wie andere dies gelöst. haben.
Vielen Dank!
Du bist nicht verpflichtet in deinen Werbematerialien anzugeben welche Versicherungsleistung (Kasse/Privat/ect.) du bedienst. Du kannst deine therapeutische Leistung für gesetzlich versicherte Patienten ja nur abrechnen wenn du als Freier Mitarbeiter eine Abrechnungspraxis hast. Dem gesetzlich versicherten Patienten ist es eigentlich egal wie du an dein Geld kommst, so lange er nicht mehr an dich zahlen muss als es die gesetzliche Zuzahlungsregelung für ihn vorsieht.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
Optionen:

nach oben scrollen