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Zitat / KW hat geschrieben:Hallo Kolleg*innen,
die Barmer hat meinem Abrechnungszentrum 3 Verordnungen storniert wegen "Benennung der Leistungen in nicht verständlichem Wortlaut". Ich vermute, hier geht es auch um nicht korrekte Abkürzungen.
Dass das eine Frechheit ist, brauchen wir nicht weiter zu besprechen, dass es mein eigener Fehler ist, auch nicht. Dazu brauche ich also keine Kommentare.
Meine Ansprechpartnerin im Abrechnungszentrum konnte mir bisher erschreckenderweise auch nicht sagen, wie ich vorgehen muss, um mein Geld doch noch zu erhalten oder, wie man so schön sagt, die Verordnungen zu "heilen". Das ist aber ein Kapitel für sich, das jetzt hier auch nicht kommentiert werden muss.
Was ich wissen möchte: Wie gehe ich jetzt vor, um mein Geld zu bekommen? Muss ich die Verordnungen als Duplikat neu anfordern? Kann ich die Kopien unterschreiben lassen, nachdem ich den Text bzw. die Abkürzungen korrigiert habe? Auf die Originale habe ich keinen Zugriff.
Bin dankbar für hilfreiche Tips, vorzugsweise von Kolleg*innen, die das schonmal gehandhabt haben.
Danke im Voraus, Karsten Du müsstest vom Abrechnungszentrum der Krankenkasse eine Kopie der Verordnung bekommen haben auf der du die Änderungen durchführen kannst. Diese Kopien entsprechen dem Original und sind auch so zu benutzen. Auf diesen führst du die Korrekturen durch und lässt diese erneut vom Patienten unterschreiben und reichst sie dann erneut zur Abrechnung als Korrekturrechnung unter der gleichen Rechnungsnummer ein.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
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@ Onkel Tom: Vielen Dank!
R46.2 – und Spaß dabei!
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Meine Mitarbeiterin schrieb s.p.Beh. Totalabzug - zum Glück heilbar. Hab es jetzt über https://www.ddg-osc.de/login das Rezept heruntergeladen, korrigiert, eingescannt und wieder hochgeladen. Ich denke es geht klar. Schikane is das dennoch, denn dass "Beh" "Behandlung" heißen soll, oder eben das "B" ist doch eigentlich klar. Ich denke, die Hotlines bei DDG laufen auf Hochtouren. Aber wenn nur 10% der Rezepte nicht nachgefordert werden sollten, dann lohnt es sich für die BARMER ja dennoch.
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Zitat / Habakuck hat geschrieben:Meine Mitarbeiterin schrieb s.p.Beh. Totalabzug - zum Glück heilbar. Hab es jetzt über https://www.ddg-osc.de/login das Rezept heruntergeladen, korrigiert, eingescannt und wieder hochgeladen. Ich denke es geht klar.
Schikane is das dennoch, denn dass "Beh" "Behandlung" heißen soll, oder eben das "B" ist doch eigentlich klar.
Ich denke, die Hotlines bei DDG laufen auf Hochtouren. Aber wenn nur 10% der Rezepte nicht nachgefordert werden sollten, dann lohnt es sich für die BARMER ja dennoch. Laut GKV muss der Patient die Abkürzungen verstehen und mit den verordneten Heilmitteln vergleichen können. Dies funktioniert nur mit einheitlichen Abkürzungen.
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Zitat / onkel tom hat geschrieben:Laut GKV muss der Patient die Abkürzungen verstehen und mit den verordneten Heilmitteln vergleichen können. Dies funktioniert nur mit einheitlichen Abkürzungen. Und da steht... https://www.dropbox.com/scl/fi/xood6wyvp5pjvwtk5331m/beh.png?rlkey=0xbkdtrcers8z652078gga3bm&raw=1 ... "Beh."
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Zitat / Habakuck hat geschrieben:Meine Mitarbeiterin schrieb s.p.Beh. in der ersten oder der zweiten Zeile?
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Zitat / Sssophie hat geschrieben:Zitat / Habakuck hat geschrieben:Meine Mitarbeiterin schrieb s.p.Beh. in der ersten oder der zweiten Zeile? 1. Zeile "Sens. Perz. Beh." 2. Zeile "s.m.p. Beh." und das wurde moniert. Wie gesagt zum 1. Mal. Okay hab es über das Portal der DDG Essen heruntergeladen, ausgedruckt, korrigiert, eingescannt, hochgeladen und hoffe, dass das nun geht. Aber wieso wird alles immer Schwieriger. Z.b. schrieb mir vor ein paar Jahren die AOK dass Wiederholungszeichen auf dem Rezept nicht mehr akzeptiert werden. Bei Rückspache mit der DDG Essen sagten die, ab Zeile 2 sind Wiederholungszeichen möglich. Und online bei GKV fand ich in Anlage 3a und 3b keine Neuerungen bezüglich der erlaubten Kürzel seit 2021. (?)
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