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Aktuelle Rechtslage

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8. Juni 2025 10:38 # 1
Registriert seit: 20.10.2008
Beiträge: 223

Liebe Kollegen/Kolleginnen,

aus gegebenem Anlass möchte ich mich mal über die aktuelle Lage der freien Mitarbeit informieren.

Bin bereits seit 2013 selbstständig, sowohl als freie Mitarbeiterin als auch Praxisinhaberin.

Meine Praxis habe ich 2024 verkauft und möchte gern mobil und telemedizinisch Arbeiten. Bevorzugt als freie Mitarbeiterin, da die Abrechnung der Leistungen ja nach wie vor an einen festen Praxissitz gebunden ist.

Nun habe ich mein Konzept verschiedenen Praxen vorgestellt, aber alle lehnen einen Zusammenarbeit ab. Grund scheint die unsichere Rechtslage zu sein.

Daher meine Frage: gibt es aktuelle Quellen, die ich den PI vorlegen kann, damit Sie sich sicherer fühlen? Die Gefahr der Scheinselbständigkeit besteht bei mir nicht, da ich auch als Dozentin und andere Projekte selbstständig arbeite.

Wie ist denn die Rechtslage im Bereich freier Mitarbeit Ergotherapie aktuell überhaupt? Hat sich was verändert?

Freue mich auf Antworten!

Euer Ergo -Floh :)
9. Juni 2025 14:03 # 2
Registriert seit: 30.05.2016
Beiträge: 40

Geändert am 09.06.2025 14:06:00
Hallo ErgoFloh,

freie Mitarbeit ist weiterhin nicht verboten. Die Rentenversicherung stellt allerdings gerne negative Bescheide aus. Weswegen eine Klage gegen den Bescheid wahrscheinlich nötig ist.
Das Statusfeststellungsverfahren kann jetzt auch vor der Kooperation durchgeführt werden. Vielleicht beruhigt das die Praxisinhaber.

Beste Grüße, Susanne
9. Juni 2025 16:26 # 3
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 445

Zitat / ErgoFloh hat geschrieben:
Liebe Kollegen/Kolleginnen,

aus gegebenem Anlass möchte ich mich mal über die aktuelle Lage der freien Mitarbeit informieren.

Bin bereits seit 2013 selbstständig, sowohl als freie Mitarbeiterin als auch Praxisinhaberin.

Meine Praxis habe ich 2024 verkauft und möchte gern mobil und telemedizinisch Arbeiten. Bevorzugt als freie Mitarbeiterin, da die Abrechnung der Leistungen ja nach wie vor an einen festen Praxissitz gebunden ist.

Nun habe ich mein Konzept verschiedenen Praxen vorgestellt, aber alle lehnen einen Zusammenarbeit ab. Grund scheint die unsichere Rechtslage zu sein.

Daher meine Frage: gibt es aktuelle Quellen, die ich den PI vorlegen kann, damit Sie sich sicherer fühlen? Die Gefahr der Scheinselbständigkeit besteht bei mir nicht, da ich auch als Dozentin und andere Projekte selbstständig arbeite.

Wie ist denn die Rechtslage im Bereich freier Mitarbeit Ergotherapie aktuell überhaupt? Hat sich was verändert?

Freue mich auf Antworten!

Euer Ergo -Floh :)
"Telemedizinisches Arbeiten" setzt immer einen Teil der Therapie in Präsenz in einer Praxis mit Kassenzulassung vorraus. Ein positives Statusfeststellungsverfahren ist keine Garantie das dir der Rentenversicherungsträger nicht trotzdem eine Scheinselbständigkeit unterstellt. Der Vertrag mit den Praxen ist die eine Seite, die Umsetzung dieses Vertrages im Arbeitsalltag ist eine ganz andere Sache. Wenn beides nicht zueinander passt, dann nützt auch kein positives Statusfeststellungsverfahren. Auch mehrere andere/verschiedene Projekte und Unternehmungen deinerseits schützen dich nicht vor einer Einstufung als Scheinselbständige. Es wird dabei jeder Fall einzeln betrachtet. Du kannst als Ergotherapeutin als Scheinselbständige eingestuft werden, als Freie Dozentin bleibst du jedoch eine Freie Mitarbeiterin, oder auch umgekehrt. Bei einem Statusfeststellungsverfahren wird immer nur die Aktenlage geprüft. Die Realität wird alle 4 Jahre bei den Betriebsprüfungen deiner Kooperationspartner und auch bei dir durch den Rentenversicherungsträger überprüft. Fallen bei einem Unregelmäßigkeiten auf, dann gibt es eine tiefergehende Betriebsprüfung bei euch beiden.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
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