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Hallo, ich bin schwanger und höre zum Thema Beschäftigungsverbot von allen Seiten komplett unterschiedliche Meinungen. Bevor ich es meinem Arbeitgeber mitteile wäre ich gerne aufgeklärt und wüsste gerne was sind die Risiken, ist ein Beschäftigungsverbot in meinem Bereich sinnvoll? Habe gelesen, dass z.B. Erzieherinnen sofort ins Beschäftigungsverbot geschickt werden? Müsste es dann in einer Frühförderstelle mit Kindern von 0-7 nicht auch so sein? Vielleicht hat ja jemand das gleiche Thema und kann mir weiterhelfen :)
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Registriert seit: 13.03.2011
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mach dich nicht verrückt, sage deinem Arbeitgeber Bescheid und du wirst sehen, ob er dich in BV schickt. Die zweite Variante wäre noch der Gyn, der das tun könnte.
Liebe ist, dem Geliebten zu geben, was er braucht. Der Geliebte wird dir geben, was du brauchst, wenn du die Erwartung aufgibst, etwas zu bekommen. [Anita Balser]
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Zitat / kkk25 hat geschrieben:Hallo, ich bin schwanger und höre zum Thema Beschäftigungsverbot von allen Seiten komplett unterschiedliche Meinungen. Bevor ich es meinem Arbeitgeber mitteile wäre ich gerne aufgeklärt und wüsste gerne was sind die Risiken, ist ein Beschäftigungsverbot in meinem Bereich sinnvoll? Habe gelesen, dass z.B. Erzieherinnen sofort ins Beschäftigungsverbot geschickt werden? Müsste es dann in einer Frühförderstelle mit Kindern von 0-7 nicht auch so sein? Vielleicht hat ja jemand das gleiche Thema und kann mir weiterhelfen :) Dein Arbeitgeber erstellt eine Arbeitsplatzanalyse und passt ggf. deinen Arbeitsplatz an. Kann er den Arbeitsplatz nach der Arbeitsplatzanalyse nicht anpassen um einen Schaden an Leib und Leben an die werdende Mutter und deren ungeborenen Kind abzuwenden, dann schickt er dich in ein teilweises oder komplettes Beschäftigungsverbot. Liegt die Gefahr an Leib und Leben im medizinischen Bereich, dann schickt dich deine Frauenärztin in ein teilweises oder komplettes Beschäftigungsverbot. Liegt die Gefahr nicht über dem allgemeinen Lebensrisiko, dann gibt es keinen Grund für ein teilweises oder komplettes Beschäfitigungsverbot. Eine Schwangerschaft an sich ist keine Krankheit. Auch eine Krankheit an sich ist kein Grund für ein Beschäftigungsverbot. Ein einmal verhängtes Beschäftigungsverbot kann auch jederzeit widerufen werden wenn sich die Grundlage dafür verändert hat und dein Arbeitsplatz an deine Situation angepasst werden konnte. Du könntest z.B. aus der Therapie in die Verwaltung ohne Patientenkontakt wechseln, oder nur noch die telefonische Betreuung übernehmen, ect..
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
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Geändert am 28.07.2025 11:43:00
Ich weiss nicht, ob es dir hilft. Meine Frau ist Lehrerin an der Sonderschule, Schwerpunkt G. ( hyg. Katastrophe) Bei zwei Kindern war ein Beschäftigungsverbot sofort klar und ging durch ( ohne große Diskussionen). Beim 3. Kind wollte die Frauenärztin erst nicht ein Beschäftigungsverbot bestätigen,war gefühlt ein hin und her, ging aber dann doch. Der Arbeitgeber konnte ihr keinen anderen Arbeitsplatz anbieten. Manchmal ist es nicht ganz eindeutig, aber das Wohl der Mutter und des Kindes geht immer vor. Wie du es auch machst, es wird gut. Und natürlich Glückwunsch zur Schwangerschaft. Gruß Gunter Preuß
http://www.xn--ergotherapie-mssingen-uec.de
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Zitat / Preuss hat geschrieben:Ich weiss nicht, ob es dir hilft. Meine Frau ist Lehrerin an der Sonderschule, Schwerpunkt G. ( hyg. Katastrophe) Bei zwei Kindern war ein Beschäftigungsverbot sofort klar und ging durch ( ohne große Diskussionen). Beim 3. Kind wollte die Frauenärztin erst nicht ein Beschäftigungsverbot bestätigen,war gefühlt ein hin und her, ging aber dann doch. Der Arbeitgeber konnte ihr keinen anderen Arbeitsplatz anbieten. Manchmal ist es nicht ganz eindeutig, aber das Wohl der Mutter und des Kindes geht immer vor. Wie du es auch machst, es wird gut. Und natürlich Glückwunsch zur Schwangerschaft. Gruß Gunter Preuß Eine Sonderschule ist doch etwas ganz anderes als eine Frühfördereinrichtung. In der Sonderschule hast du es gleichzeitig den gesamten Schultag mit mindestens 10 Kindern zu tun und in den Pausen als Aufsicht mit der gesamten Schülerschaft. Du kannst die Arbeit an einer Sonderschule doch nicht ernsthaft mit einem Einzelsetting in der Frühförderung vergleichen, wo du dir das Klientel auch noch direkt aussuchen und eine Behandlung ablehnen kannst wenn die Kinder mit Infekten zur Therapie kommen w/sollen. Jeder Arbeitsplatz wird individuell begutachtet und für jeden Arbeitsplatz muss eine eigene Arbeitsplatzanalyse erstellt werden. Behilflich ist dabei das Amt für Arbeitsschutz und der Betriebsarzt. (PS: Ich bin auch mit einer Sonderschullehrerin verheiratet und hab 2 Kinder)
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