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Diskussionsforum

Urlaub als Selbstständige???

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10. Juni 2009 22:05 # 16
Registriert seit: 14.07.2006
Beiträge: 12

Geändert am 10.06.2009 22:17:00
Hallo noch einmal!

Das steht im Rahmenvertrag:

§ 11 Organisatorische Voraussetzungen

(1) Der/Die Zugelassene/fachliche Leiter/in hat als Behandler/in ganztägig in seiner/ihrer
Praxis zur Verfügung zu stehen oder die qualifizierte Durchführung der Behandlung der
Anspruchsberechtigten in seiner/ihrer Praxis sicherzustellen. Zur Anwesenheit zählt auch
die Durchführung von Hausbesuchen. Hiervon ausgenommen sind Krankheit, Urlaub oder
berufliche Fortbildung bis zur Dauer von 8 Wochen.


§ 17
Inhalt und Umfang der Kooperation

(5) Für die Durchführung der Heilmittelbehandlung gilt folgendes:

• Wird die Behandlung länger als 14 Tage unterbrochen, verliert die Verordnung ihre
Gültigkeit. Dies gilt nicht in begründeten Ausnahmefällen wie bei Krankheit des
Patienten. Ein begründeter Ausnahmefall liegt nicht mehr vor, wenn die Behandlung
nicht innerhalb von 28 Tagen fortgeführt wird.

Das kann man so und so verstehen, oder bin ich zu blöd?

Mariah

PS. An Guzzi: irgendwie verstehe ich nicht was du mir sagen willst!

10. Juni 2009 22:17 # 17
Registriert seit: 30.06.2005
Beiträge: 246

Zitat:

Hallo noch einmal!

Das steht im Rahmenvertrag:

§ 11 Organisatorische Voraussetzungen

(1) Der/Die Zugelassene/fachliche Leiter/in hat als Behandler/in ganztägig in seiner/ihrer
Praxis zur Verfügung zu stehen oder die qualifizierte Durchführung der Behandlung der
Anspruchsberechtigten in seiner/ihrer Praxis sicherzustellen. Zur Anwesenheit zählt auch
die Durchführung von Hausbesuchen. Hiervon ausgenommen sind Krankheit, Urlaub oder
berufliche Fortbildung bis zur Dauer von 8 Wochen.


§ 17
Inhalt und Umfang der Kooperation

(5) Für die Durchführung der Heilmittelbehandlung gilt folgendes:

• Wird die Behandlung länger als 14 Tage unterbrochen, verliert die Verordnung ihre
Gültigkeit. Dies gilt nicht in begründeten Ausnahmefällen wie bei Krankheit des
Patienten. Ein begründeter Ausnahmefall liegt nicht mehr vor, wenn die Behandlung
nicht innerhalb von 28 Tagen fortgeführt wird.

Das kann man so und so verstehen, oder bin ich zu blöd?

Mariah



- krankheit= ausnahmefall= brauchst noch nicht abrechnen
- länger als 28 tage keine behandlung= abrechnen. =nix, nullkommanix mit rezept in schublade!
> laut deinem zusammengestückelten text!


> welches bundesland ist der RV?
> und welches ist dein bundesland?

10. Juni 2009 22:19 # 18
Registriert seit: 14.07.2006
Beiträge: 12

Hessen

10. Juni 2009 22:27 # 19
Registriert seit: 30.06.2005
Beiträge: 246

Geändert am 10.06.2009 22:30:00
Zitat:

Hessen



laut DVE:

Hessen:

Vertrag Primärkassen - abweichende Regelung vom vdek:

nur bei Krankheit des Patienten, Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen fortgeführt werden, Unterbrechungen über 14 Tage aus anderen Gründen führen zur Ungültigkeit der Verordnung, Sonderregelungen einzelner Kassen sind möglich.



...aber vergiss das mal mit der aufgeführten sonderregelung einzelner kassen wenn du es nicht schriflich hast.
rechne ab und fröhne der bürokratie und der steigerung des papierverbrauchs für neue verordnungen



11. Juni 2009 07:44 # 20
Registriert seit: 18.10.2005
Beiträge: 386

Hallo!

Also darf doch ein PI, der keine MA hat nie mehr als 1 Woche Urlaub machen???!!! Oder verstehe ich das falsch?
Wer kann es sich leisten, einen MA einzustellen,wenn er 14 Tag Urlaub macht. Von mehr spreche ich ja gar nicht!

LG Susan

- SusanRoth86@aol.com -
11. Juni 2009 14:16 # 21
Registriert seit: 09.02.2003
Beiträge: 172

Halli mariah62!
Ich hab zwischen den Jahren Urlaub gemacht und auch Lehrgeld bezahlt, habe das gleiche Schreiben von der AOK bekommen.
Gruß Termie

11. Juni 2009 20:35 # 22
Registriert seit: 06.08.2006
Beiträge: 220

Zitat:

Hallo!

Also darf doch ein PI, der keine MA hat nie mehr als 1 Woche Urlaub machen???!!! Oder verstehe ich das falsch?
Wer kann es sich leisten, einen MA einzustellen,wenn er 14 Tag Urlaub macht. Von mehr spreche ich ja gar nicht!

LG Susan

- SusanRoth86@aol.com -


Hallo liebe Susan, ..... genau sooooo sieht das wohl aus. Ich bin alleine, hatte vor für 1 Woche zur Fobi zu fahren und anschließend (nach 3 Jahren ) eine Woche Urlaub mir zu gönnen. Doch genau weil die Bestimmungen so hart sind kann ich dies nicht tun.
Ich bin mir sicher das es auch ein "Hintertürchen" gibt... doch damit die Zulassung zu riskieren.....?
So habe ich entschieden bis zum Herbst zu warten....

Liebe KiaraS,

wie ich aus deinem 2. Satz herraus lese,( WENN ich.......) bist du keine PI, scheinst aber evtl. auf diesem Weg zu sein. ? ..... Du kannst wirklich nur 1 Woche fehlen.... oder eben wie einige vor mir schon den Vorschlag gemacht haben dir eine MA für 2 Wo einstellen.
In meinem 1. Jahr hatte ich mir eine MA für 1 Wo geholt... weil ich zur Fobi unbedingt wollte.....bei den nachfolgenden Fobis blieb die Praxis zu.
Ich habe von einigen PI gehört das es Möglichkeiten gibt 2 Wochen Pause, auf der VO zu begründen.
Nun bin ich ein sehr vorsichtiger.... wenn nicht schon ängstlicher Mensch... und habe diese Möglichkeiten noch nicht versucht. Wenn etwas schief geht ist es meine Zulassung die weg sein könnte.... das Risiko ist mir wirklich zu hoch.

Ich wünsche dir für deinen Weg
alles erdenkliche Gute und viel Erfolg.

LG von Grit


Praxis für Ergotherapie
Grit Morgenroth
Obertorstr. 7
31675 Bückeburg

Behandlung nach
IntraActPlus- Konzept (Dr. Fritz Jansen u. Uta Streit)
KIT - Körperbezogene Interaktionstherapie

grit-morgenroth@gmx.de
11. Juni 2009 20:54 # 23
Registriert seit: 30.06.2005
Beiträge: 246

Geändert am 11.06.2009 20:58:00
welch logik kommt hier jetzt zum tragen.

- die rezepte müssen nur abgerechnet werden in o.g. fall und desweiteren je nach bundesland verschieden .
- na klar kann jeder pi mehr als - i.o. fall - urlaub als 14 tage machen. vorausgesetzt die euronen sind da und die patienten machen das mit. dann kommt halt bei einzelkämpfer pi`s kein geld rein und die praxis bleibt zu!
- danach gibt es vom arzt eine NEUE!!! folgeverordnung für alle betroffenen primärkassen patienten!
- und die nicht verbrauchten einheiten vom abgerechneten rezept werden weitergenutzt!



12. Juni 2009 09:05 # 24
Registriert seit: 18.10.2005
Beiträge: 386

Zitat:

- danach gibt es vom arzt eine NEUE!!! folgeverordnung für alle betroffenen primärkassen patienten!
- und die nicht verbrauchten einheiten vom abgerechneten rezept werden weitergenutzt!


Also irgendwie...

Ich weiß nicht.
Wie soll man denn die nicht verbrauchten Behandlungen vom abgerechneten Rezept weiter nutzen?

Was sagen eigentlich die Ärzte dazu, wenn alle Patienten eine neue VO brauchen???

LG Susan

- SusanRoth86@aol.com -
12. Juni 2009 10:02 # 25
Registriert seit: 30.06.2005
Beiträge: 246

Geändert am 12.06.2009 10:07:00
Zitat:

[zitat]
- danach gibt es vom arzt eine NEUE!!! folgeverordnung für alle betroffenen primärkassen patienten!
- und die nicht verbrauchten einheiten vom abgerechneten rezept werden weitergenutzt!


Also irgendwie...

Ich weiß nicht.
Wie soll man denn die nicht verbrauchten Behandlungen vom abgerechneten Rezept weiter nutzen?

Was sagen eigentlich die Ärzte dazu, wenn alle Patienten eine neue VO brauchen???

LG Susan

- SusanRoth86@aol.com -

die nächste satire oder wie!?

die ärzte haben sich genauso an den rahmenvertrag und die hmr zu halten wie jeder ergo.
und diese regelung der abrechnung bei unterbrechung gibt es schon seit ewigen zeiten.
oder was machst du in den sommerferien wenn primärkassen patienten x-wochen nicht da sind?

was ist so schwer daran eine verordnung mit 10 be. in der zb. 6 verbraucht sind abzurechnen, dem arzt mitzuteilen -abrechnung wg. unterbrechungsregelung und die übrigen 4 be. zu notieren- die können/sollen/dürfen noch genutzt werden.
und das ist die regelung im rv. und da gilt keine andere auslegung auch nicht wenn es regnet oder die sonne scheint.
vertrag ist vertrag!

allerdings kannst du natürlich weiterhin gegen geltende verträge verstoßen und U/T/K eintragen wie es dir beliebt.

eine fachlichkeit, die wir ergos immer gerne nach außen darstellen möchten spiegelt sich auch im sich auskennen der o.g. vertraglichen regelungen. und das ist u.a. auch unser fachliches rüstzeug welches wir doch auch beherrschen sollten wenn wir als fachgruppe ernstgenommen werden wollen und nicht stotternd, unsicher vor berufspartnern stehen möchten!!!

aber anscheinend bestätigt sich immer wieder unser ruf als trullas u.a. auch wg. o.g. dingen.

12. Juni 2009 10:31 # 26
Registriert seit: 06.06.2009
Beiträge: 2

Wieso fragst du denn nicht einfach mal bei den krankenkassen nach? Immerhin wissen die es ja wohl. Ich würde wohl dort anrufen und es mir schriftlich schicken lassen, um auf nummer sicher zu gehen. Gruß Eva

12. Juni 2009 22:16 # 27
Registriert seit: 14.07.2006
Beiträge: 12

Geändert am 12.06.2009 22:25:00
Zitat:

laut DVE:

Hessen:

Vertrag Primärkassen - abweichende Regelung vom vdek:

nur bei Krankheit des Patienten, Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen fortgeführt werden, Unterbrechungen über 14 Tage aus anderen Gründen führen zur Ungültigkeit der Verordnung, Sonderregelungen einzelner Kassen sind möglich.



...aber vergiss das mal mit der aufgeführten sonderregelung einzelner kassen wenn du es nicht schriflich hast.
rechne ab und fröhne der bürokratie und der steigerung des papierverbrauchs für neue verordnungen



@Guzzi
Ich muss dich korrigieren:
Im Rahmenvertrag steht nicht:

Dies gilt nicht in begründeten Ausnahmefällen

nur

bei Krankheit des Patienten, sondern

wie

bei Krankheit des Patienten!!!
Außerdem steht da "Ausnahmefällen"! Meines Erachtens ist das Mehrzahl, also gibt es auch andere Ausnahmefälle!

Soviel zu deinem letzten Satz
Zitat:
aber anscheinend bestätigt sich immer wieder unser Ruf als trullas u.a. auch wg. o.g. dingen.


Was ist das männliche Pendant zu Trulla? Trollo?

@Eva

Die telefonische Rückmeldung der AOK Hessen ist so wie oben in meinem Beitrag (11) beschrieben: VO soll abgebrochen werden und der Patient soll eine neue Verordnung bringen! Die entfallenen Einheiten können am Ende angehängt werden, aber sind dann ausserhalb des Regelfalles.

Zitat:
Wieso fragst du denn nicht einfach mal bei den krankenkassen nach? Immerhin wissen die es ja wohl. Ich würde wohl dort anrufen und es mir schriftlich schicken lassen, um auf nummer sicher zu gehen. Gruß Eva



Ich denke dein Rat ist ein guter Rat, weil die Krankenkassen den Wortlaut im Rahmenvertrag tatsächlich unterschiedlich interpretieren.

Danke
mariah


PS. Im Übrigen habe ich den Beitrag geschrieben um meinen Kolleginnen und Kollegen die sich angesprochen fühlen einen hilfreichen Hinweis zu geben und nicht zur Belehrung. Das würde ich mir nicht anmaßen.

"Was ich bin ist gut genug - wenn es mir gelingt, es wirklich zu sein!" (Carl Rogers)

Gruß an allen Konstruktiven



12. Juni 2009 23:02 # 28
Registriert seit: 30.06.2005
Beiträge: 246

Geändert am 12.06.2009 23:38:00
Zitat:

[zitat]
laut DVE:

Hessen:

Vertrag Primärkassen - abweichende Regelung vom vdek:

nur bei Krankheit des Patienten, Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen fortgeführt werden, Unterbrechungen über 14 Tage aus anderen Gründen führen zur Ungültigkeit der Verordnung, Sonderregelungen einzelner Kassen sind möglich.



...aber vergiss das mal mit der aufgeführten sonderregelung einzelner kassen wenn du es nicht schriflich hast.
rechne ab und fröhne der bürokratie und der steigerung des papierverbrauchs für neue verordnungen



@Guzzi
Ich muss dich korrigieren:
Im Rahmenvertrag steht nicht:

Dies gilt nicht in begründeten Ausnahmefällen

nur

bei Krankheit des Patienten, sondern

wie

bei Krankheit des Patienten!!!
Außerdem steht da "Ausnahmefällen"! Meines Erachtens ist das Mehrzahl, also gibt es auch andere Ausnahmefälle!

Soviel zu deinem letzten Satz
Zitat:
aber anscheinend bestätigt sich immer wieder unser Ruf als trullas u.a. auch wg. o.g. dingen.


Was ist das männliche Pendant zu Trulla? Trollo?

@Eva

Die telefonische Rückmeldung der AOK Hessen ist so wie oben in meinem Beitrag (11) beschrieben: VO soll abgebrochen werden und der Patient soll eine neue Verordnung bringen! Die entfallenen Einheiten können am Ende angehängt werden, aber sind dann ausserhalb des Regelfalles.

Zitat:
Wieso fragst du denn nicht einfach mal bei den krankenkassen nach? Immerhin wissen die es ja wohl. Ich würde wohl dort anrufen und es mir schriftlich schicken lassen, um auf nummer sicher zu gehen. Gruß Eva



Ich denke dein Rat ist ein guter Rat, weil die Krankenkassen den Wortlaut im Rahmenvertrag tatsächlich unterschiedlich interpretieren.

Danke
mariah


PS. Im Übrigen habe ich den Beitrag geschrieben um meinen Kolleginnen und Kollegen die sich angesprochen fühlen einen hilfreichen Hinweis zu geben und nicht zur Belehrung. Das würde ich mir nicht anmaßen.

"Was ich bin ist gut genug - wenn es mir gelingt, es wirklich zu sein!" (Carl Rogers)

Gruß an allen Konstruktiven
(zitat)



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das stimmt nicht was du hier schreibst!

deine oben zitierten/kopierten sätze beziehen sich auf den vdek vertrag also nicht auf die abweichenden regelungen für primärkassen und sind verdammt zusammengestückelt.


dieses ist die abweichende regelung vom vdek für primärkassen hessen:

laut DVE 02/2009:

Hessen:

Vertrag Primärkassen - abweichende Regelung vom vdek:

nur bei Krankheit des Patienten, Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen fortgeführt werden, Unterbrechungen über 14 Tage aus anderen Gründen führen zur Ungültigkeit der Verordnung, Sonderregelungen einzelner Kassen sind möglich.


am besten du lässt dir das

> dve-aktuell 02.2009<

schicken oder/und informierst dich beim dve der diese verträge ausgehandelt hat. da sind die regelungen abweichend vom vdek alle aufgeführt und das auf einer din a4 seite.
und alles andere was trulla/trollo nicht schriftlich von den kassen hat ist sehr vage!!!

hessen hat also nur die abweichende regelung/begründeten ausnahmefall krankheit die akzeptiert wird und das wie o.g.!

allerdings können wir auch der bananenrepublik fröhnen oder einem "Wir"/"Ausnahmefällen"-Fetisch und jeder macht seine eigene auslegung von vorhandenen verträgen in dem er bei hinz und kunz anruft und sich seine oder die auslegung des gesprächspartners zu eigen macht.
nicht umsonst empfiehlt der dve einen äußerst sorgfältigen umgang mit diesen abweichenden regelungen.




12. Juni 2009 23:38 # 29
Registriert seit: 14.07.2006
Beiträge: 12

Geändert am 13.06.2009 00:11:00
@ Guzzi

Guckst du: AOK Hessen Rahmenvertrag Ergotherapie

findest du das was ich zitiert habe und NICHT aus VDAK Vertrag! Gestückelt, sprich wichtige Passagen kopiert, weil ich schlecht den ganzen Rahmenvertrag hier reinsetzen kann. Aber für dich persönlich: du hast Post!

Den Anhang habe ich mir gespart

Es stimmt allerdings, dass der DVE das so in seinem Aktuell 2/2009 geschrieben hat. Jetzt ist meine Frage: Ist das auch eine Interpretation oder tatsächlich so mit den Primärkassen usw. vereinbart?

Mariah

12. Juni 2009 23:47 # 30
Registriert seit: 30.06.2005
Beiträge: 246

Geändert am 12.06.2009 23:50:00
Zitat:

@ Guzzi

Guckst du: AOK Hessen Rahmenvertrag Ergotherapie

findest du das was ich zitiert habe und NICHT aus VDAK Vertrag! Gestückelt, sprich wichtige Passagen kopiert, weil ich schlecht den ganzen Rahmenvertrag hier reinsetzen kann. Aber für dich persönlich: du hast Post:

Den Anhang habe ich mir gespart

Es stimmt allerdings, dass der DVE das so in seinem Aktuell 2/2009 geschrieben hat. Jetzt ist meine Frage: Ist das auch eine Interpretation oder tatsächlich so mit den Primärkassen usw. vereinbart?

Mariah



also doch eine fetischistin und "alles in frage stellerin"

"menschenkind",
was denkst du was der dve da schreibt.....müll oder wie!
das ist klipp und klar publiziert und da gibs nix zu hinterfragen!

oder hast du grad nen altes titanic und suchst diese passagen!?


und nimm mal wieder diesen vertrag da raus da schmerzt einem ja der finger beim scrollen und die augen wackeln und werden gerötet....
"wir" alle glauben dir ja...wenn auch nur ein wenig..lach.
endlich mal etwas pepp im wir-haben-uns-alle-lieb-forum...nix für ungut...

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