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Urlaub als Selbstständige???

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13. Juni 2009 00:02 # 31
Registriert seit: 14.07.2006
Beiträge: 12

@guzzi

wenn es um deine "Euronen" ginge...

Ja, in gewisser Weise hast du bestimmt recht.
Allerdings verstehe ich dich nicht ganz. Du behauptest doch, dass wir uns informieren sollen und uns nicht alles gefallen lassen sollen. Diese Verträge sind nicht ohne und von schlauen Leute aufgesetzt worden. Ich habe in den Vertrag der AOK Rheinland Pfalz reingeschaut. Da steht genau das gleiche drin! (Guckst du unter Punkt 5 auf Seite 13) Aber die Auslegung scheint eine andere zu sein. Wieso? Ist DVE wohl auch reingefallen?

Und jetzt muss ich schlafen!

Mariah


14. Juni 2009 12:35 # 32
Registriert seit: 06.08.2006
Beiträge: 220

Zitat:

welch logik kommt hier jetzt zum tragen.

- die rezepte müssen nur abgerechnet werden in o.g. fall und desweiteren je nach bundesland verschieden .
- na klar kann jeder pi mehr als - i.o. fall - urlaub als 14 tage machen. vorausgesetzt die euronen sind da und die patienten machen das mit. dann kommt halt bei einzelkämpfer pi`s kein geld rein und die praxis bleibt zu!
- danach gibt es vom arzt eine NEUE!!! folgeverordnung für alle betroffenen primärkassen patienten!
- und die nicht verbrauchten einheiten vom abgerechneten rezept werden weitergenutzt!







So und nun bin ich auch mal wieder da.
Also du hast ja Recht, natürlich könnte ich die Behandlung aufgrund von Urlaub und Fobi der Therapeutin abbrechen und den Patienten sagen: Bitte holen Sie sich doch eine NEUE VO in 2 Wochen. Und das beträfe ja dann alle meine Patienten.... Hm... soweit, so gut.! Doch wie erfreut ist dann der Patient, der nicht Zuzahlungsbefreit ist, auch für z.B. 2 Behandlungen 10,- €uro VO- Gebühr zu zahlen? Und was wenn die VO außerhalb des Regelfalls (wie in einem nachstehenden Beitrag beschrieben) NICHT genehmigt wird????
Vielleicht mache ich mir in dieser Hinsicht wirklich zu viel Gedanken um den Patienten..... aber irgendwie gehts ja doch um ihn....
Mir fällt es einfach noch schwer die Abgrenzung diesbezüglich einzusetzen.....
Natürlich könnte ich die Praxis auch 2 Wochen schließen... doch aus den von mir beschriebenen Gründen, mache ich es (noch) nicht. Vielleicht bin ich noch nicht Urlaubsreif genug?????

Danke dir aber sehr für deine klare Antwort.

Liebe Grüße von Grit


Praxis für Ergotherapie
Grit Morgenroth
Obertorstr. 7
31675 Bückeburg

Behandlung nach
IntraActPlus- Konzept (Dr. Fritz Jansen u. Uta Streit)
KIT - Körperbezogene Interaktionstherapie

grit-morgenroth@gmx.de
15. Juni 2009 15:12 # 33
EineWelt
EineWelt
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 310

Geändert am 15.06.2009 19:11:00
Zitat:

[zitat]
Hallo!

Also darf doch ein PI, der keine MA hat nie mehr als 1 Woche Urlaub machen???!!! Oder verstehe ich das falsch?
Wer kann es sich leisten, einen MA einzustellen,wenn er 14 Tag Urlaub macht. Von mehr spreche ich ja gar nicht!

LG Susan

- SusanRoth86@aol.com -

Zitat:

Hallo liebe Susan, ..... genau sooooo sieht das wohl aus. Ich bin alleine, hatte vor für 1 Woche zur Fobi zu fahren und anschließend (nach 3 Jahren ) eine Woche Urlaub mir zu gönnen. Doch genau weil die Bestimmungen so hart sind kann ich dies nicht tun.
Ich bin mir sicher das es auch ein "Hintertürchen" gibt... doch damit die Zulassung zu riskieren.....?
So habe ich entschieden bis zum Herbst zu warten....

Liebe KiaraS,

wie ich aus deinem 2. Satz herraus lese,( WENN ich.......) bist du keine PI, scheinst aber evtl. auf diesem Weg zu sein. ? ..... Du kannst wirklich nur 1 Woche fehlen.... oder eben wie einige vor mir schon den Vorschlag gemacht haben dir eine MA für 2 Wo einstellen.
In meinem 1. Jahr hatte ich mir eine MA für 1 Wo geholt... weil ich zur Fobi unbedingt wollte.....bei den nachfolgenden Fobis blieb die Praxis zu.
Ich habe von einigen PI gehört das es Möglichkeiten gibt 2 Wochen Pause, auf der VO zu begründen.
Nun bin ich ein sehr vorsichtiger.... wenn nicht schon ängstlicher Mensch... und habe diese Möglichkeiten noch nicht versucht. Wenn etwas schief geht ist es meine Zulassung die weg sein könnte.... das Risiko ist mir wirklich zu hoch.

Ich wünsche dir für deinen Weg
alles erdenkliche Gute und viel Erfolg.

LG von Grit


Praxis für Ergotherapie
Grit Morgenroth
Obertorstr. 7
31675 Bückeburg

Behandlung nach
IntraActPlus- Konzept (Dr. Fritz Jansen u. Uta Streit)
KIT - Körperbezogene Interaktionstherapie

grit-morgenroth@gmx.de


Weil sich mir hier immer wieder auf's Neue durch die Vielzahl an zumeist recht interessanten Interpretationen die Gelegenheit bietet, wiederhole ich es auch zum X-ten mal: was der DVE in den Bundesländern macht, oder sagt, ist völlig belanglos und gilt allerhöchstens für die Mitglieder!!
Wenn die AOK sich an diese Vorgaben anlehnt, ist das zwar erlaubt, aber nicht bindend für alle, die nicht beim DVE Mitglied sind!
Und schließlich: wer hindert Euch daran, im schlimmsten Falle die 10€ Folgeverordnungsgebühr für den Patienten zu übernehmen, wenn Ihr unbedingt Urlaub machen wollt? Ansonsten kommt nur eine Aushilfe in Betracht. Ich empfehle, die entsprechende Kasse zu kontaktieren, den Fall zu schildern, und je kleiner die Kasse, desto eher und genauer und individueller wird entschieden. Außerdem kann der betreffende Arzt die Notwendigkeit der Fortführung der Verordnung bestätigen. Und wenn die Kasse den Patienten zwingt, ein Quartal "Urlaub" zu machen, weil die Höchstverordnungsmenge erreicht ist, geht das doch auch.

"Der eigentliche Sinn unseres Lebens besteht im Streben nach Glück. An welche Religion man auch glaubt, jeder hält Ausschau nach etwas Besserem im Leben. Ich glaube, dass Glück durch die Schulung des Geistes erlangt werden kann."
Tenzin Gyatso, S.H., XIV Dalai Lama
15. April 2014 23:19 # 34
Registriert seit: 21.05.2012
Beiträge: 1

"aber anscheinend bestätigt sich immer wieder unser ruf als trullas u.a. auch wg. o.g. dingen."

zitat guzzi
::thumbup::




16. April 2014 09:30 # 35
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1492

Geändert am 16.04.2014 17:14:00
Sehr merkwürdige Frage. Na bei Unterbrechung mehre als 14 Tage machst du ein F hin und schreibst das Datum von wann bis wann unterbrochen wurde. Du kannst so viel Urlaub haben wie du möchtest. Viele Praxen schließen ihre Praxis über die Ferien, da generell weniger los ist. In August in unseren Ort ist fast jede Praxis geschlossen und zwar fast den kompletten August oder zumindest so drei Wochen. Über die Weihnachtsferien hat auch fast jeder dicht und jetzt über die Osterferien sind auch viele Praxen geschlossen. Zumindest für eine Woche.
Hm in meinem Rahmenvertrag steht auch dass man mehr wie 14 Tage auch wegen Urlaub des Patienten oder Therapeuten unterbrechen darf. So lange da keine Gefährdung zu sehen ist. Bei mir fehlen auch Pat 14 Tage mal wegen Urlaub. Hatte mit der Abrechnung bis jetzt keine Probleme hab ein F für Ferien eingetragen fertig. Wobei anscheinend ist das ja auch Bundeslandabhängig. Was ist mit August. Bei uns sind sämtliche Praxen die Hälfte oder sogar den komplette August wegen Urlaub geschlossen.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
16. April 2014 11:45 # 36
Registriert seit: 15.03.2003
Beiträge: 944

Wenn du eine Praxis hast, wirst du gucken dass der Laden läuft...und ob du dir Urlaub leisten kannst. .....Das ist der springende Punkt, ansonsten wie die Kollegen sagen: soviel du magst...
Gruß Sabine
"Die Kunst ist, den Kindern alles, was sie tun oder lernen sollen, zum Spiel zu machen."
John Locke
16. April 2014 17:19 # 37
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1492

Hallo hatte vorher nicht alles gelesen. Jetzt lese ich auf der ersten Seite das viel ein U oder Urlaub schreiben.

Ich kenne das anderes. In meinem Rahmenvertrag steht klipp und klar drin welche Abkürzungen man dafür verwendet.
Ein K= Krankheit des Patienten oder Therapeuten
Ein F= Ferien, wenn der Patient oder der Therapeut im Urlaub ist.
Ein T= wenn die Unterbrechung vom Arzt aus angeordnet wurde.

Ich schreib zwischen den Zeilen den Buchstaben mit Datum von wann bis wann die Unterbrechung war.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
16. April 2014 17:32 # 38
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 946

Das U gab´s früher bei den Primärkassen. Früher! Schauen Sie mal auf´s Datum des Beitrags.
16. April 2014 17:34 # 39
Registriert seit: 17.07.2005
Beiträge: 692

Bitte mal auf´s Datum schauen, die Frage ist von zweitausendneun !!! 2009 !!!!!

total veraltet....................
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