Registriert seit: 05.11.2007
Beiträge: 220
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hallo heute wurde mir auf der bank erzählt das ich um ein geschäftskonto zu eröffnen einen nachweis bringen muss das ich eben selbstständig bin. sie wollen eine gewerbeanmeldung. diese brauch ich ja aber als einzelpraxis nicht. welchen nachweis habt ihr vorgelegt? die ik-nr. kann ich ja auch nicht vorlegen da ich dafür ja das konto brauche...
für einige tips wäre ich euch sehr dankbar.
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Registriert seit: 10.07.2003
Beiträge: 49
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Such Dir eine neue Bank Bei mir hat es anstandslos geklappt, bin bei der Raiba. Im übrigen habe ich dir Erfahrung gemacht, dass man mit kleinen, ortsansässigen Banken besser fährt als mit den Großen. Viel schneller und unbürokratioscher geht es dort zu.
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Registriert seit: 16.08.2006
Beiträge: 394
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Hallo Ergo29w! Habe letzten November eröffnet, ich hatte gar kein Problem mit dem Geschäftskonto, hab es bei der Bank bei der ich den Kredit bekommen hatte abgeschlossen, die wollten gar nix sehn! Ich würde der Bank das erklären, dass du keine Gewerbeanmeldung vorlegen kannst, würd auch mal bei deinem Steuerberater nachfragen, vielleicht kann der dir da auch was schreiben. Ich denke dieses Problem lässt sich sich ganz leicht lösen! Viel Erfolg Grüße Anja
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saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624
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Geändert am 16.01.2008 20:02:00
so ein schwachsinn.. wechsel die bank... wahlweise: freu dich, wenn das konto "einfach so" und nicht als geschäftskonto läuft-- kostet weniger gebühren ... gruß - saloia
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Registriert seit: 30.10.2003
Bundesland: Saarland Beiträge: 1172
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Hallo, Also selbst ich als freie Mitarbeiterin, die keine IK-Nummer braucht, bekam ohne Nachfragen anstandslos ein Konto, ein pupseinfaches Konto, welches ich dann halt als Geschäftskonto verwende. Ich habe es überall auf meinen Rechnungen stehen, das Finazamt hat´s, die BfA, meine PVK und auch die Privatpatienten um mir mein Geld zu überweisen... Tritt Deiner Bank in....und such Dir eine Neue. Viel Glück, Masterli,
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Registriert seit: 13.06.2003
Beiträge: 3
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Hallo, natürlich haben die Kollegen/innen recht ! Lass dich nicht veräppeln ! Ich habe allerdings seinerzeit mein Gewerbe angemeldet, eine Bescheinigung gegen eine recht geringe Gebühr bekommen und kaufe seit dem z.B. im Grossmarkt günstig ein usw. Wenn du so etwas gebrauchen kannst wende dich in deiner Stadt / Gemeinde ans Gewerbeaufsichtsamt.
Beste Grüsse !
Franz
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saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624
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@holzi--- ????? gewerbe als heilmittelerbringer ????
gruß - saloia
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