Geändert am 13.04.2008 19:20:00
Hallo E.P.! Also hier Link steht auf Seite 6 Zitat:Von einer gesonderten Richtgröße für den Bereich Ergo-/Logotherapie wurde abgesehen; entsprechende Verordnungskosten sind Bestandteil der Richtgröße Heilmittel allgemein (Kompensation der Bereiche untereinander daher möglich). Erweist sich der Verordnungsbereich „Ergo- und Logotherapie“ als „unwirtschaftlich“, soll zunächst nur eine Prüfmaßnahme in Form der Beratung erfolgen. Grüße von Maria2 http://www.bed-ev.de/ P. S. Ich sehe darin aber keine Verbesserung. Bei uns wird weiter gespart, bes. bei den Kindern und es ist keine Verbesserung der Verordnungslage in Aussicht. Worin liegt für ein Kind der Unterschied, ob eine Entwicklungsverzögerung sozial oder medizinisch zu Begründen ist? Wie soll das festgestellt werden? Geht so nicht, also keine Verordnung.
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