Geändert am 16.04.2008 20:49:00
Hallo Lud
Schauen Sie bitte mal hier:
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Abteilung D - Dienstleistungszentrum -
FACHBEREICH
Beihilfe
THEMATIK
Höchstbeträge Heilbehandlungen
lfd.Nr.
Leistung
beihilfefähiger
Höchstbetrag (EUR)
I. Inhalationen ¹
1
Inhalationstherapie - auch mittels Ultraschall-vernebelung - als Einzelinhalation
6,70
2 a)
Inhalationstherapie - auch mittels Ultraschallverne-belung - als Rauminhalation in einer Gruppe, je Teilnehmer
3,60
b)
Inhalationstherapie - auch mittels Ultraschallverne-belung - als Rauminhalation in einer Gruppe - jedoch bei Anwendung ortsgebundener Heilwässer, je Teilnehmer
5,70
3 a)
Radon-Inhalation im Stollen
11,30
b)
Radon-Inhalation mittels Hauben
13,80
II. Krankengymnastik, Bewegungsübungen
4
Krankengymnastische Behandlung ²
(auch auf neurophysiologischer Grundlage, Atemtherapie) als Einzelbehandlung - einschließlich der erforderlichen Massage -
19,50
5
Krankengymnastische Behandlung ²
³
auf neurophysiologischer Grundlage bei nach Abschluß der Hirnreife erworbenen zentralen Bewegungsstörungen als Einzelbehandlung, Mindestbehandlungsdauer 30 Minuten
23,10
6
Krankengymnastische Behandlung 2)5) auf neuro-physiologischer Grundlage bei angeborenen oder frühkindlich erworbenen zentralen Bewegungsstö-rungen als Einzelbehandlung bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, Mindestbehandlungsdauer 45 Minuten
34,30
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7
Krankengymnastik in einer Gruppe (2 - 8 Personen) - auch orthopädisches Turnen -, je Teilnehmer
6,20
8
Krankengymnastik in einer Gruppe 4) bei zerebralen Dysfuktionen (2 - 4 Personen), Mindestbehandlungsdauer 45 Minuten, je Teilnehmer
10,80
9 a)
b)
Krankengymnastik (Atemtherapie) bei Behandlung von Mukoviscidose als Einzelbehandlung, Mindest-behandlungsdauer 45 Minuten
Krankengymnastik (Atemtherapie) in einer Gruppe (2 - 5 Personen) bei Behandlung und vergleichbar schwerer Bronchialerkrankungen, Mindestbehandlungsdauer 45 Minuten, je Teilnehmer
34,30
10,80
10
Bewegungsübungen ²
7,70
11 a)
Krankengymnastische Behandlung / Bewegungsübungen im Bewegungsbad als Einzelbehandlung - einschließlich der erforderlichen Nachruhe -
23,60
b)
Krankengymnastik/Bewegungsübungen in einer Gruppe im Bewegungsbad (bis 5 Personen), je Teilnehmer - einschließlich der erforderlichen Nachruhe -
11,80
12
Manuelle Therapie zur Behandlung von Gelenk-blockierungen 2)6), Mindestbehandlungsdauer 30 Minuten
22,50
13
Chirogymnastik7) - einschließlich der erforderlichen Nachruhe -
14,40
14
Erweiterte ambulante Physiotherapie 10) 11), Mindest-Behandlungsdauer 120 Minuten, je Behandlungstag
81,90
15
Gerätegestützte Krankengymnastik (einschließlich MAT oder MTT) 12)
35,00
16
Extensionsbehandlung (z.B.Glissonschlinge)
5,20
17
Extensionsbehandlung mit größeren Apparaten (z.B. Schrägbrett, Extensionstisch, Perl'sches Gerät, Schlingentisch)
6,70
III. Massagen
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18
Massagen einzelner oder mehrerer Körperteile, auch Spezialmassagen (Bindegewebs-, Reflexzonen-, Segment-, Periost-, Bürsten und Colonmassage) 2)
13,80
19
Manuelle Lymphdrainage nach Dr. Vodder 7)
a)
Großbehandlung, mindestens 30 Minuten
19,50
b)
Ganzbehandlung, mindestens 45 Minuten
29,20
c)
Kompressionsbandagierung einer Extremität 8)
8,70
20
Unterwasserdruckstrahlmassage bei einem Wanneninhalt von mindestens 600 Litern und einer Aggregatleistung von mindestens 200 l/min sowie mit Druck- und Temperaturmeßeinrichtung - einschließlich der erforderlichen Nachruhe -
23,10
IV. Packungen, Hydrotherapie, Bäder
21
Heiße Rolle - einschließlich der erforderlichen Nachruhe -
10,30
22 a)
Warmpackung eines oder mehrerer Körperteile - einschließlich der erforderlichen Nachruhe - - bei Anwendung wieder verwendbarer Packungsmaterialien (z.B. Paraffin, Fango-Paraffin, Moor-Paraffin, Pelose, Turbatherm)
11,80
- bei Anwendung einmal verwendbarer natürlicher Peloide (Heilerde, Moor, Naturfango, Pelose, Schlamm, Schlick) ohne Verwendung von Folie oder Vlies zwischen Haut und Peloid Teilpackung
Großpackung
20,50
28,50
b)
Schwitzpackung (z.B. spanischer Mantel, Salzhemd, Dreiviertelpackung nach Kneipp) - einschließlich der erforderlichen Nachruhe -
14,90
c)
Kaltpackung (Teilpackung) - Anwendung von Lehm, Qark o.ä.
- Anwendung einmal verwendbarer Peloide (Heilerde, Moor, Naturfango, Pelose, Schlamm, Schlick) ohne Verwendung von Folie oder Vlies zwischen Haut und Peloid
7,70
15,40
d)
Heublumensack, Peloidkompresse
9,20
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22 e)
Wickel, Auflagen, Kompressen u.a., auch mit Zusatz
4,60
f)
Trockenpackung
3,10
23 a)
Teilguß, Teilblitzguß, Wechselteilguß
3,10
b)
Vollguß, Vollblitzguß, Wechselvollguß
4,60
c)
Abklatschung, Abreibung, Abwaschung
4,10
24 a)
An- oder absteigendes Teilbad (z.B. Hauffe) - einschließlich der erforderlichen Nachruhe -
12,30
b)
An- oder absteigendes Vollbad (Überwärmungsbad) - einschließlich der erforderlichen Nachruhe -
20,00
25 a)
Wechsel-Teilbad - einschließlich der erforderlichen Nachruhe -
9,20
b)
Wechsel-Vollbad - einschließlich der erforderlichen Nachruhe -
13,30
26
Bürstenmassagebad - einschließlich der erforderlichen Nachruhe -
19,00
27 a)
Naturmoor-Halbbad - einschließlich der erforderlichen Nachruhe -
32,80
b)
Naturmoor-Vollbad - einschließlich der erforderlichen Nachruhe -
39,90
28
Sandbäder - einschließlich der erforderlichen Nachruhe -
a)
Teilbad
28,70
b)
Vollbad
32,80
29
Sole-Photo-Therapie Behandlung großflächiger Hauterkrankungen mit Balneo-Photo-Therapie (Einzelbad in Sole kombiniert mit UV-A/UV-B-Bestrahlung, einschließlich Nachfetten) - einschließlich der erforderlichen Nachruhe -
32,80
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30
Medizinische Bäder mit Zusätzen
a)
Teilbad (Hand-, Fußbad) mit Zusatz, z.B. vegetabi-lische Extrakte, ätherische Öle, spezielle Emulsionen, mineralische huminsäurehaltige und salizylsäurehaltige Zusätze
6,70
b)
Sitzbad mit Zusatz - einschließlich der erforderlichen Nachruhe -
13,30
c)
d)
Vollbad, Halbbad mit Zusatz - einschließlich der erforderlichen Nachruhe -
weitere Zusätze, je Zusatz
18,50
3,10
31
Gashaltige Bäder
a)
Gashaltiges Bad (z.B.Kohlensäurebad, Sauerstoffbad) - einschließlich der erforderlichen Nachruhe -
19,50
b)
Gashaltiges Bad mit Zusatz - einschließlich der erforderlichen Nachruhe -
22,50
c)
Kohlendioxidgasbad (Kohlensäuregasbad) - einschließlich der erforderlichen Nachruhe -
21,00
d)
Radon-Bad -einschließlich der erforderlichen Nachruhe -
18,50
e)
Radon-Zusatz, je 500 000 Millistat
3,10
Aufwendungen für andere als die in diesem Abschnitt sowie in § 6 Abs.1 Nr.3 bezeichneten Bäder sind nicht beihilfefähig.
Bei Teil-, Sitz- und Vollbädern mit ortsgebundenen natürlichen Heilwässern erhöhen sich die jeweiligen unter Nummern 30 a bis c und 31 b angegebenen beihilfefähigen Höchstbeträge um bis zu 3,10 EUR. Zusätze hierzu sind nach Maßgabe der Nummer 30 d beihilfefähig.
V. Kälte- und Wärmebehandlung
32 a)
b)
Eisanwendung, Kältebehandlung (z.B. Kompresse, Eisbeutel, direkte Abreibung)
Eisanwendung, Kältebehandlung (z.B. Kaltgas, Kaltluft) großer Gelenke
9,80
6,70
33
Eisteilbad
9,80
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34
Heißluftbehandlung 9) oder Wärmean-wendung (Glühlicht, Strahler - auch Infrarot -) eines oder mehrerer Körperteile
5,70
VI. Elektrotherapie
35
Ultraschallbehandlung - auch Phonophorese -
6,20
36
Behandlung eines oder mehrerer Körperabschnitte mit hochfrequenten Strömen (Kurz-, Dezimeter- oder Mikrowellen)
6,20
37
Behandlung eines oder mehrerer Körperabschnitte mit niederfrequenten Strömen (z.B. Reizstrom, diadynamischer Strom, Interferenzstrom, Galvanisation)
6,20
38
Gezielte Niederfrequenzbehandlung, Elektrogymna-stik, bei spastischen oder schlaffen Lähmungen
11,80
39
Iontoporese
6,20
40
Zwei- oder Vierzellenbad
11,30
41
Hydroelektrisches Vollbad (z.B. Stangerbad), auch mit Zusatz - einschließlich der erforderlichen Nachruhe -
22,00
VII. Lichttherapie
42
Behandlung mit Ultraviolettlicht 9)
a)
als Einzelbehandlung
3,10
b)
in einer Gruppe, je Teilnehmer
2,60
43 a)
Reizbehandlung 9) eines umschriebenen Hautbezirkes mit Ultraviolettlicht
3,10
b)
Reizbehandlung 9) mehrerer umschriebener Hautbezirke mit Ultraviolettlicht
5,20
44
Quarzlampendruckbestrahlung eines Feldes
6,20
45
Quarzlampendruckbestrahlung mehrerer Felder
8,70
VIII. Logopädie
46 a)
Erstgespräch mit Behandlungsplanung und -besprechungen, einmal je Behandlungsfall
31,70
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46 b)
c)
Standardisierte Verfahren zur Behandlungsplanung einschließlich Auswertung, nur auf spezielle ärztliche Verordnung bei Verdacht auf zentrale Sprachstörungen, einmal je Behandlungsfall
Ausführlicher Bericht
49,60
11,80
47
Einzelbehandlung bei Sprech-, Sprach- und Stimmstörungen
a)
Mindestdauer 30 Minuten
31,70
b)
Mindestdauer 45 Minuten
41,50
c)
Mindestdauer 60 Minuten
52,20
48
Gruppenbehandlung bei Sprech-, Sprach- und Stimmstörungen mit Beratung des Patienten und ggf. der Eltern, Mindestdauer 45 Minuten, je Teilnehmer
a) Kindergruppe, Mindestbehandlungsdauer 30 Minuten
b) Erwachsenengruppe, Mindestbehandlungsdauer 45 Minuten
14,90
17,40
IX. Beschäftigungstherapie (Ergotherapie)
49
Funktionsanalyse und Erstgespräch, einschließlich Beratung und Behandlungsplanung, einmal je Be-handlungsfall
31,70
50
Einzelbehandlung
a)
bei motorischen Störungen, Mindestdauer 30 Minuten
31,70
b)
bei sensomotorischen/perzeptiven Störungen, Mindestdauer 45 Minuten
41,50
c)
bei psychischen Störungen, Mindestdauer 60 Minuten
54,80
51
Hirnleistungstraining als Einzelbehandlung, Mindestdauer 30 Minuten
31,70
52
Gruppenbehandlung
a)
Mindestdauer 45 Minuten, je Teilnehmer
14,40
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52 b)
bei psychischen Störungen, Mindestdauer 90 Minuten, je Teilnehmer
28,70
X. Sonstiges
53
Ärztlich verordneter Hausbesuch
9,20
54
Fahrkosten (nur bei ärztlich verordnetem Hausbe-such) bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges in Höhe von 0,30 EUR je Kilometer oder ansonsten die niedrigsten Kosten des regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels
Bei Besuchen mehrerer Patienten auf demselben Weg sind die Nummern 53 und 54 nur anteilig je Patient beihilfefähig
XI. Podologische Therapie13
55
Hornhautabtragung an beiden Füßen
14,50
56
Hornhautabtragung an einem Fuß
8,70
57
Nagelbearbeitung an beiden Füßen
13,05
58
Nagelbearbeitung an einem Fuß
7,25
59
Podologische Komplexbehandlung an beiden Füßen (Hornhautabtragung und Nagelbearbeitung)
26,10
60
Podologische Komplexbehandlung an einem Fuß (Hornhautabtragung und Nagelbearbeitung)
14,50
61
Zuschlag bei ärztlich verordnetem Hausbesuch
7,00
62
Besuch mehrerer Patienten derselben sozialen Gemeinschaft (z.B. Altenheim) in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang (nicht zusammen mit der lfd. Nr. 7 abrechenbar); je Person
3,50
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1) Die für Inhalationen erforderlichen Stoffe (Arzneimittel) sind daneben gesondertbeihilfefähig.
2) Neben den Leistungen nach Nummern 4 bis 6 sind Leistungen nach den Nummern 10, 12 und 18 nur dann beihilfefähig, wenn sie aufgrund gesonderter Diagnosestellung und einer eigenständigen ärztlichen Verordnung erbracht werden.
3) Darf nur nach besonderer Weiterbildung (z.B. Bobath, Vojta, PNF) von mindestens 120Stunden anerkannt werden.
4) Darf nur nach einem abgeschlossenen Weiterbildungslehrgang (Psychomotorik) oder bei Nachweis gleichartiger Fortbildungskurse, Arbeitskreise u.ä. sowie Erfahrungen in der Kinderbehandlung und Gruppentherapie anerkannt werden.
5) Darf nur nach abgeschlossener besonderer Weiterbildung (Bobath, Vojta) von mindestens 300 Stunden anerkannt werden.
6) Darf nur nach besonderer Weiterbildung für Manuelle Therapie von mindestens 260 Stunden anerkannt werden.
7) Darf nur nach einer anerkannten speziellen Weiterbildung von mindestens 160 Stunden mit Abschlußprüfung anerkannt werden.
8) Das notwendige Bindematerial (z.B. Mullbinden, Kurzzugbinden, Fließpolsterbinden) ist daneben, wenn es besonders in Rechnung gestellt wird, beihilfefähig.
9) Die Leistungen der Nummern 34, 42, 43 sind nicht nebeneinander beihilfefähig.
10) Darf nur bei Durchführung von durch die gesetzlichen Krankenkassen oder Berufsgenossenschaften zur ambulanten Rehabilitation / Erweiterten Ambulanten Physiotherapie zugelassenen Therapieeinrichtungen als beihilfefähig anerkannt werden.
11) Die Leistungen der Nummern 4 bis 45 sind daneben nicht beihilfefähig
12) Die Leistungen der Nummern 4-6, 10, 12 und 18 des Verzeichnisses sind daneben nur beihilfefähig, wenn sie auf Grund gesonderter Diagnosestellung und einer eigenständigen ärztlichen Verordnung erbracht werden
13) Aufwendungen der medizinischen Fußpflege durch Podologen sind nur bei der Diagnose “Diabetisches Fußsyndrom“ beihilfefähig.
Die vorstehenden Ausführungen geben nur einen Überblick über die beihilfefähigen Höchstbeträge.
Für weitergehende Informationen steht Ihnen die Beihilfe-Hotline unter der Ihnen bekannten Rufnummer montags bis donnerstags in der Zeit von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr und freitags in der Zeit von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr gerne zur Verfügung.
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In diesem Text ist alles relevante enthalten
beso. Abs 48 und 49 .
Ich habe leider den Link nicht herüberbekommen, dafür diesen langen text, in dem ich über Google "Beihilfe" und "Ergotherapie" eingab.
Es grüßt Masterli