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Entgeltfortzahlungsgesetz

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11. Juni 2008 17:18 # 1
Registriert seit: 08.04.2003
Beiträge: 235

Geändert am 11.06.2008 18:46:00
Hallo,

habe in der aktuellen Ergo-Zeitung einen Bericht über die Bezahlung von Ergotherapeuten gelesen. Darin werden auch Gehaltsmodelle fortgestellt. Ich zitiere mal eines dieser Modelle:

"Der Praxisinhaber zahlt seinen Mitarbeitern ein Grundgehalt. Zusätzlich wird dieser am Umsatz beteiligt. Wichtig ist hierbei zu berücksichtigen, dass bei Fehlzeiten wie Krankheit oder Urlaub das sogenannte Entgelfortzahlungsgesetz gilt: Der AG muss das Grundgehalt weiter zahlen und muss die Umsatzbeteiligung berücksichtigen - gezahlt wird das Durchschnittsgehalt der letzten drei Monate."

So, nun zu meinem "Fall": Ich war ein paar Jahre lang in einer Praxis angestellt, die nach diesem Modell gezahlt hat. Zumindest bis zu dem Teil, wo das Entgeltfortzahlungsgesetz greift. Das haben meine alten AG nämlich schlichtweg übergangen. Das heißt: im Krankheits- oder Urlaubsfall haben wir nur das Grundgehalt bekommen und die Einheiten prämiert gekriegt, die wir tatsächlich da waren. Hatte ich also drei Wochen Sommerurlaub habe ich in diesen drei Wochen nichts verdient....
Ich wusste, dass das illegal ist, stand aber alleine da, und konnte nicht gegen meine AG im Alleingang gehen, meine Kollegen haben damals nicht mitgezogen. Und die "Chefetage" hat sich mit dicken Autos und schönem Urlaub nen nettes Leben gemacht und fast garnicht mehr selber gearbeitet....

Nun meine Fragen:

Hat jemand auch schonmal solche Erfahrungen gemacht und ist gegen seine AG vorgegangen? Kann man auch rückwirkend verlangen die nicht gezahlten GEhälter/ zu wenig gezahlten Gehälter ausgezahlt zu bekommen (was bei mir schon einige tausend Euro ausmachen würde)? Denn arbeiten tu ich da (zum Glück!!!) nicht mehr...

Leider bin ich nicht im DVE , geben die mir dann trotzdem Rechtsauskunft? Oder wo kann ich mich in so einem Fall dann erkundigen? Möchte da echt was erreichen und da ich dort eben nicht mehr arbeite muss nicht mehr die Befürchtung haben rausgeschmissen zu werden, weil ich auf die Barrikaden gehe...


Lieben Dank für alle Antworten....

11. Juni 2008 19:33 # 2
Registriert seit: 30.06.2005
Beiträge: 246

in solchen fällen hilft eine gewerkschaftsmitgliedschaft, incl. rechtsauskunft und allem pipapo.
aber nachträglich, wenn du kein rechtschutz hast oder gewerkschaftsmitglied bist musst halt selber die klage zahlen.


lieber vorsorgen und paar euro zahlen damit nachher, bei solch tollen sozialen AG nicht in die röhre schaust.

aber wehren solltest dich, bist dann ein positives beispiel in diesem forum.

> und wehren hättest dich schon können, auch alleine!!!



11. Juni 2008 20:14 # 3
Registriert seit: 25.08.2007
Bundesland: Baden-Württemberg
Beiträge: 494

für soetwas muss man doch nicht in der Gewerkschaft sein...

Wenn man im Arbeitsrecht etwas ausfechten will, ist es erstens nicht zu teuer und zweitens ist auch eine Rechtsauskunft bei einem Fachanwalt möglich. Man muß es nur machen.

Eine Rechtsauskunft solltest du dir sowieso konkret und verbindlich bei einem Anwalt holen und nicht woanders. Der kann dir auch sagen, wie die Erfolgsaussichten sind und weitere Schritte nach Absprache mit dir einleiten, Prozeßkostenhilfe beantragen, Schriftsätze fertigen usw.

>>>Gemeinsam kann man vieles erreichen - also ich bin Mitglied im b.e.d. und meiner Praxis tut es gut.<<<
11. Juni 2008 20:19 # 4
Registriert seit: 30.06.2005
Beiträge: 246

@lokielie

aja, dann solltest du aber auch aufklären, da du dich so gut auskennst, das die erste instanz beim arbeitsgericht jeder selbst bezahlt. sicher kannst auch ohne rechtsanwalt hingehen, klar das klappt dann schon.

ja und wozu gewerkschaft, jaja.....ich bekomm ja auch die lohnerhöhungen im tarif auch wenn ich nicht in gewerkschaft bin, obwohl die lohnerhöhungen nur gewerkschaftsmitgliedern zustehen und für andere nichtmitglieder bei arbeitsstreit nicht einklagbar sind.

nicht zu fassen tztztztz.

in diesem sinne!!!



11. Juni 2008 20:27 # 5
Registriert seit: 08.04.2003
Beiträge: 235

Geändert am 11.06.2008 20:31:00
Himmel, Leute gewöhnt euch ne anderen Ton an!!!! Muss hier gleich rumgepampt werden? Sowas kann man auch vernünftig sagen... Meine Herren, wo leben wir eigentlich?!

@Guzzi12: Klar hätte ich mich damals alleine wehren können, aber wenn man in einem Beruf austauschbar ist, dann in unserem. Und die hätten mich ausgetauscht, es gibt genügend Berufsanfänger, die sich mit so einem Gehalt und eben solchem Vertrag zufrieden geben. Hab ich ja damals auch. Schön blöd... Aber gut.

Und wenn es möglich wäre wirklich ein paar tausend Euro zurück zu bekommen (muss ich halt alles nochmal genau nachsehen), dann würde ich das eben auch selber zahlen, also die Anwaltskosten. Lohnen muss es sich. Und da ich nicht alleine bin (es sind noch zwei weitere dabei, die nach mir gekündigt haben), kann man sich irgendwie zusammen tun, und viell. sogar nen Anwalt teilen. We will see.

Danke für weitere Antworten...

11. Juni 2008 20:33 # 6
Registriert seit: 30.06.2005
Beiträge: 246

ja, blödheit hin oder her, egal, so lernt jeder...hab ich auch hinter mir.

aber wenn du den mut und den rückhalt hast dann wehr dich dagegen, du tust es sekundär für die ergotherapie und primär für dich, weil du dir was wert bist!!!
und ich zieh den hut vor jedem dem sich wehrt und seinen wert erkennt!

gruß

11. Juni 2008 20:44 # 7
Registriert seit: 08.04.2003
Beiträge: 235

Ja, wie gesagt, wenn es sich lohnt, dann zieh ich das durch. Danke für den Zuspruch, ich werd hier mal Bescheid geben, wenn ich was erreicht habe und was...

12. Juni 2008 09:37 # 8
Registriert seit: 25.08.2007
Bundesland: Baden-Württemberg
Beiträge: 494

Auch wenn Guzzi es wieder einmal anders sehen möchte...eine Beratung beim Anwalt kostet nicht die Welt und da du sowieso nicht in einer Gewerkschaft bist, hätte sich das mit dieser auch erledigt.
Außerdem ist es nicht so, dass du in einer Praxis mehr Geld empfangen würdest, nur weil du in der Gewerkschaft bist. Nur mal so am Rande.
Jaja, der Guzzi, er bringt schon immer (seine) Stimmung hier ins Forum ...lach!

Anwalt - er kann nach Kenntnis der Sache einschätzen, was es bringt und auch mehrere vertreten. Daher die Beratung! Ob es sich dann zu klagen lohnt, wird er dir/euch dann sagen und auch über mögliche Kosten. Wenn du gar nichts machst, sparst du natürlich das Geld, aber bekommst auch nichts. Sollte man sich überlegen.


>>>Gemeinsam kann man vieles erreichen - also ich bin Mitglied im b.e.d. und meiner Praxis tut es gut.<<<
12. Juni 2008 17:40 # 9
Registriert seit: 20.07.2006
Beiträge: 292

und liebe kliene:

bitte, bitte nenne mir den namen und die anschrift des praxisinhabers, der sich tolle autos und viele urlaube leisten kann... ich möchte das mal mit eigenen augen sehen... (gerne per privatmail...).

ich hätte gerne dieses jahr auch mal urlaub und wenns nur an der nordsee wäre.... liebe grüße silke

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