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Diskussionsforum

Rentenversicherungspflicht für Ergotherapeuten

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31. Oktober 2008 09:12 # 1
pirol
pirol
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 214

Ich suche nach einer plausiblen Erklärung für die Rentenversicherungspflicht für Ergotherapeuten. Der entsprechende Fragebogen der Deutschen Rentenversicherung fragt nach Abhängigkeit von 1 Arbeitgeber, in allen Einzelheiten - genau die Punkte, die bei einem Vertrag mit einem Freien Mitarbeiter ebenfalls eine Rolle spielen (um zu beweisen, daß er nicht abhängig beschäftigt ist). Obwohl alles mit Nein beantwortet werden kann/muß, besteht Rentenversicherungspflicht wegen Weisungsgebundenheit. Was unterscheidet die Arbeitsbeschaffung der Ergotherapeuten von derjenigen der Logopäden (nicht versicherungspflichtig)? Welcher Arzt erteilt umsetzbare ergotherapeutische Therapieanweisungen (siehe auch Beitrag Cerebralparese)? Und wenn schon Abhängigkeit von Arbeit Gebern - warum entsteht auf deren Seite keine Verantwortung für Aufträge? (Dann wäre diese Regelung besser zu akzeptieren).

Diese Regelung wird für mich existenzbedrohend: ich soll 5000 Euro Beiträge nachzahlen, obwohl die ARGE ständig Pflichtbeiträge abgeführt hat. Ich verstehe es einfach nicht, kann arbeiten und mich fortbilden so viel ich will - irgendein Stein liegt garantiert schon da, von Jemandem, dessen Interesse ich momentan übersehen habe. Dabei will ich nur von meiner Arbeit leben, meine Wohnung finanzieren, und meine Existenzgründungs-Schulden abbauen. Das wird unter diesen Bedingungen mit diesem Beruf wohl nicht funktionieren.

Wem geht es ähnlich? Was kann dazu unternommen werden? Kann diese Regelung verändert werden? Von wem, wann und wie? Ich bin sehr gespannt auf Reaktionen zum Thema Weisungsgebundenheit der Ergotherapeuten - bitte keine Tips zu Aquise und Praxis-Standbeinen.

Viele Grüße
pirol

31. Oktober 2008 10:12 # 2
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

Geändert am 31.10.2008 11:17:00
erstmal zum verständnis, dann mehr:

du bist freie mitarbeiterin??

gruß - saloia

31. Oktober 2008 12:24 # 3
pirol
pirol
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 214

Hallo saloia,
nein ich bin Praxisinhaberin, habe über Harzt IV gegründet.

pirol

31. Oktober 2008 13:53 # 4
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 1189

Normalerweise besteht keine Weisungsgebundenheit bei freien Mitarbeiter. So kenne ich es. Habe jahrelang als freie in verschiedenen Praxen gearbeitet.

31. Oktober 2008 14:56 # 5
Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943

Hallo Pirol, Logos dürfen Diagnosen stellen. Ergos und Physios nicht, das ist schon einmal für die DRV Bund ein wichtiger Punkt.
Ebenso werden wir expliziet als "Zahlungspflichtige" aufgeführt.
Es gibt aber die Möglichkeit in den ersten 3? Jahren nur den halben Regelsatz zu zahlen oder eben Sozialversicherungspflichtige MA einzustellen .
MfG
Igelchen

"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt."
dt. Sprichwort
31. Oktober 2008 14:57 # 6
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

Geändert am 31.10.2008 15:24:00
aus ner änderung wurd mal wieder ein neues posting- sorry
31. Oktober 2008 15:22 # 7
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

Geändert am 01.11.2008 09:39:00
Zitat:

[zitat]
Normalerweise besteht keine Weisungsgebundenheit bei freien Mitarbeiter. So kenne ich es. Habe jahrelang als freie in verschiedenen Praxen gearbeitet.

das ist nicht "normalerweise" so, das ist das grundlegende prinzip einer freien mitarbeiterschaft.. und geht dabei um die weisungsgebundenheit gegenüber dem pi, nicht gegenüber dem arzt..

aber all das ist in diesem falle ja irrelevant - pirol ist ja keine fm ....

pirol- diese zahlungpflicht ergibt sich, weil wir angeblich ärzten gegenüber weisungsgebunden sind, insofern, als wir aufgrund einer ärztlichen diagnose (und nur der) behandeln..
diagnose hier= weisung...

logopäden zb dürfen selbst diagnostizieren, darum entfällt die rv- pflicht bei denen....
das muss man alles nicht verstehen und logisch ist es allemal nicht....
ich habs (als fm) durchprozessiert mit der bfa (rv-bund)-- kein entkommen, außer durch die berühmten 3 möglichkeiten...

wers anders weiß- immer raus damit, ich hätte auch nix dagegen, diese beiträge zu sparen....


gruß - saloia





31. Oktober 2008 19:34 # 8
pirol
pirol
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 214

Herzlichen Dank für die Beiträge.
Die Sache ist aber noch unlogischer, als gedacht: seit März 2007 zahlt die ARGE monatlich Rentenbeiträge für mich. Pflichtbeiträge!
Nun wollte ich ohne ARGE weitermachen, habe mich bei Kranken- und Rentenversicherung nochmal angemeldet, und bekam eine Nachforderung von 5000.- Euro, weil die Beiträge der ARGE nicht akzeptiert werden. Diese Beiträge werden an die ARGE zurückbezahlt, und ich soll eben diesen Riesenbetrag nachbezahlen.
Bei der Krankenkasse war es genauso: die ARGE-Beiträge werden nicht akzeptiert, sie müssen selbst bezahlt werden, nur ist die Krankenkasse zufrieden, wenn es ab jetzt richtig läuft.

Als ich den Fragebogen der BfA ausgefüllt habe, fiel mir eben auf, daß mit zig Fragen und Fangfragen geprüft wird, ob eine abhängige Tätigkeit besteht. Nirgendwo erscheint aber etwas von Diagnoseberechtigt oder nicht.
Es ist eine der zahlreichen Schizophrenien in der deutschen Gesetzgebung, daß wir zwar Freiberufler sind und dennoch wie abhängig Beschäftigte bezahlen müssen, daß wir zwar wie abhängig Beschäftigte behandelt werden, aber, wie bei der gegenwärtigen Interessenlage der Auftraggeber (Ärzte), plötzlich selber verantwortlich für uns sind und uns um unabhängige Aufträge bemühen müssen, für die wir dann wieder nicht rentenversicherungspflichtig sind.
Ich verstehe nicht, was eigentlich gewollt ist, was erreicht werden soll mit dieser Regelung. Entweder ist es ein Freier Beruf oder eben nicht. Im Moment ist es weder das eine noch das andere, und mir kommt es wie reine Willkür vor (weil es logisch nicht erfaßbar ist).

Viele Grüße
pirol

31. Oktober 2008 23:20 # 9
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

ach, du sch.....
das hatte ich so nicht verstanden ..
gibt es irgendeine begründung, warum das geld von der arge nicht so gut ist, wie deins??


verlass dich nicht hier aufs forum in dieser angelegenheit. das wirst du mit einem anwalt checken müssen... die arge verliert ja nicht wenige prozesse --- wenn sich dann mal einer traut, zu prozessieren....



gruß - saloia

1. November 2008 04:52 # 10
Pitjes
Pitjes
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 441

Zitat:

Herzlichen Dank für die Beiträge.
Die Sache ist aber noch unlogischer, als gedacht: seit März 2007 zahlt die ARGE monatlich Rentenbeiträge für mich. Pflichtbeiträge!
Nun wollte ich ohne ARGE weitermachen, habe mich bei Kranken- und Rentenversicherung nochmal angemeldet, und bekam eine Nachforderung von 5000.- Euro, weil die Beiträge der ARGE nicht akzeptiert werden. Diese Beiträge werden an die ARGE zurückbezahlt, und ich soll eben diesen Riesenbetrag nachbezahlen.
Bei der Krankenkasse war es genauso: die ARGE-Beiträge werden nicht akzeptiert, sie müssen selbst bezahlt werden, nur ist die Krankenkasse zufrieden, wenn es ab jetzt richtig läuft.

Als ich den Fragebogen der BfA ausgefüllt habe, fiel mir eben auf, daß mit zig Fragen und Fangfragen geprüft wird, ob eine abhängige Tätigkeit besteht. Nirgendwo erscheint aber etwas von Diagnoseberechtigt oder nicht.
Es ist eine der zahlreichen Schizophrenien in der deutschen Gesetzgebung, daß wir zwar Freiberufler sind und dennoch wie abhängig Beschäftigte bezahlen müssen, daß wir zwar wie abhängig Beschäftigte behandelt werden, aber, wie bei der gegenwärtigen Interessenlage der Auftraggeber (Ärzte), plötzlich selber verantwortlich für uns sind und uns um unabhängige Aufträge bemühen müssen, für die wir dann wieder nicht rentenversicherungspflichtig sind.
Ich verstehe nicht, was eigentlich gewollt ist, was erreicht werden soll mit dieser Regelung. Entweder ist es ein Freier Beruf oder eben nicht. Im Moment ist es weder das eine noch das andere, und mir kommt es wie reine Willkür vor (weil es logisch nicht erfaßbar ist).

Viele Grüße
pirol


Ich möchte auch meinen Senf zum Thema geben, weil ich mich aktuell mit der DRB vor Gericht rumschlage:
alle zur Zeit zu Grunde liegenden Bewertungen basieren auf Urteilen oder Beschlüssen aus den 90ern des letzten Jahrhunderts! Also wo die Renten- und Arbeitzsmarktsituation noch vollkommen anders war!
Das bisherig Gesagte hier ist alles richtig! Für absoluten Unsinn halte ich die Nachforderungen der DRB an Dich, lege bitte unbedingt Widerspruch ein. Ich würde Dich auch gerne bitten, mit zu machen bei meiner Klage, dass wir uns mal kurzschließen, gemeinsam sind wir stärker, uns gg. die Ungleichbehandlung innerhalb und außerhalb der Heil- und Hilfsmittelberufe zu stemmen! Wichtig ist auch der Umstand, und wurde bisher noch nicht erwähnt, dass wir Ergos einem BSG Urteil zur Folge den Pflegekräften gleichgestellt werden. Bei denen sieht der Gesetzgeber einen besonderen Schutzbedarf, und somit sind wir Ergos mal eben zu Rentenversicherungspflichtigen geworden, was gleichbedeutend mit dem Eingeständnis des Leistungs-/Gesetzgebers zu werten ist, die in diesen Berufen Tätigen verdienen so wenig, dass sie bei Eintritt ins Rentenalter vom Staat abhängig wären; zusätzlich, so hat man mir im Bundeswirtschaftsministerium versichert, wären die hohen Kosten im Rentenversicherungssystem nicht aufzufangen. Unser Beitrag berechnet sich ja aus 1865, xy € Umsatz, genau wie der Kk-beitrag. Wo, bitte, verdient man denn so viel? Als FM bestimmt nicht!!!! Also, wäre schön, wenn Du Dich melden würdest.

1. November 2008 07:55 # 11
pirol
pirol
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 214

Es handelt sich in diesem Fall ja um zwei Kampffelder:
- die Rentenversicherungspflich und
- die Hartz IV-Falle für Selbständige

Beide haben nach ihren Gesetzen gehandelt. Da es kein Existenzgründungszuschuß vom Arbeitsamt ist sondern AlgII, werden Sozialversicherungsbeiträge direkt von der ARGE bezahlt (die Mindestbeiträge natürlich, ich mußte sogar in die Familienversicherung, was die ARGE also keinerlei Krankenkassenbeitrag gekostet hat). Das bedeutet, daß die ARGE sich nicht an das Gesetz anderer Institutionen gehalten hat, weil sie nicht unterschieden hat zwischen Einkommen aus selbständiger Tätigkeit und Einkommen aus abhängiger Arbeit. Das ist das Eine.

Das andere ist die BfA und die beschriebene Regelung. Als ich meinen Businessplan gemacht habe im Herbst 2006 habe ich mich natürlich beraten lassen und überall erkundigt, und erhielt die Information, daß Ergotherapeuten die ersten drei Gründungsjahre rentenversicherungspflichtig sind, aber nur den Mindestbeitrag von 80.- zahlen müssen. Darauf hatte ich mich verlassen, als ich mich nun selber versichern wollte.
Ich wollte ab September von der ARGE weg und hatte einen Antrag auf Zuschüsse zur Sozialversicherung gestellt. Denn es gibt diese Möglichkeit, wenn man durch diese Beiträge wieder unter das Existenzminimum rutschen würde. Die Höhe der Zuschüsse, selbst das Maximum, richten sich aber wiederum nach diesen Mindestbeiträgen der ARGE - also 40.- für die BfA.

Natürlich habe ich gleich Widerspruch eingelegt, d.h. ich bin zu einem großen Sozialverband gegangen (Mitgliedschaft kostet 5.- Euro pro Monat), und muß mich um nichts mehr kümmern. Die legen Widersprüche ein und ziehen auch vor Gerichte (Klage kostet 40.- Euro), haben sehr gute Anwälte und vor allem den Durchblick durch den Gesetzes-Verordnungs-Bestimmungsdschungel. Sie haben sich alle Akten von der BfA schicken lassen und arbeiten sich ein.

Warum ich dies alles hier ins Forum gestellt habe? Um einerseits vor dieser Hartz IV-Falle zu warnen, andererseits Mitstreiter zu wecken, um gegen diese heimlichen Bestimmungsänderungen mit zu protestieren. Es ist jetzt schon die zweite, die an meine Substanz geht (die erste war die Herausnahme der Arbeitslosenversicherung bei den Unterhaltszahlungen des Arbeitsamtes für Umschulungen, sodaß man sofort AlgII beantragen muß am Tag nach der Ausbildung).
Also, ich klage gerne mit, aber nicht selber, sondern mit dem VdK. Ich finde aber mit großem Zorn im Herzen, daß ein Berufsverband dafür zu sorgen hat, daß der Beruf den richtigen Status bekommt und solche Ungereimtheiten wie abhängig oder freiberuflich zu klären hat. Wenn schon Lobby, dann aber bitte auch sinnvoll. Ob für eine Behandlung 32,52 oder 33,02 ausgehandelt werden, empfinde ich als zweitrangig, solange sich am Status des Berufes an sich nichts ändert. Wenn der gesellschaftliche Stand auf der Ebene der Pflegekräfte angesiedelt ist, dann spiegelt das ja auch etwas wieder - z.B. ob Ärzte uns als qualifizierte Therapeuten in ihrem Versorgungsrepertoire aufnehmen oder nicht (warum Ergotherapie im Medizin-Studium nicht auftaucht, verstehe ich einfach nicht, warum in vielen Fachbüchern zur Neurologie, Orthopädie usw. immer nur von Physiotherapie gesprochen wird, verstehe ich auch nicht - und kein Verband arbeitet an einer wirklichen Verankerung des Berufes in der medizinischen Welt).

So, das war nochmal meine tiefere Gesamtanschauung zum großen Ernst der Situation, die ja nicht nur mich betrifft. Vielleicht melden sich ja noch mehr - denn ein Verband besteht aus seinen Mitgliedern und nicht aus der Verwaltung. Und selbst die Ergotherapeuten, die in keinem Verband sind, sind verbunden miteinander.

Viele Grüße
pirol


1. November 2008 09:14 # 12
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

Geändert am 01.11.2008 09:24:00
Zitat:

..........dass wir Ergos einem BSG Urteil zur Folge den Pflegekräften gleichgestellt werden. Bei denen sieht der Gesetzgeber einen besonderen Schutzbedarf, und somit sind wir Ergos mal eben zu Rentenversicherungspflichtigen geworden.....


und genau diese argumentation war es, warum ich die klage verloren habe..therapie entspricht pflege---> ein totschlagargument, und scheinbar durch nichts zu widerlegen...


@pirol-- warum klagst du als ergotherapeutin mit hilfe des vdk?? ist doch eigentlich ein physio-verband.
zu der auskunft >>> daß Ergotherapeuten die ersten drei Gründungsjahre rentenversicherungspflichtig sind, aber nur den Mindestbeitrag von 80.- zahlen müssen<<< ----> ist ein klarer beratungsfehler..

ich versuch über dieselbe schiene (beratungsfehler) grade, meinen nachträglichen zugang in die freiwillige arbeitslosenversicherung beim arbeitsamt einzuklagen... die details erspar ich uns jetzt..

auch hier gilt: mitstreiter willkommen, es könnte ein grundsatzurteil werden..

gruß - saloia

1. November 2008 10:04 # 13
Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943

Zitat:

[zitat]
..........dass wir Ergos einem BSG Urteil zur Folge den Pflegekräften gleichgestellt werden. Bei denen sieht der Gesetzgeber einen besonderen Schutzbedarf, und somit sind wir Ergos mal eben zu Rentenversicherungspflichtigen geworden.....


und genau diese argumentation war es, warum ich die klage verloren habe..therapie entspricht pflege---> ein totschlagargument, und scheinbar durch nichts zu widerlegen...


@pirol-- warum klagst du als ergotherapeutin mit hilfe des vdk?? ist doch eigentlich ein physio-verband.
zu der auskunft >>> daß Ergotherapeuten die ersten drei Gründungsjahre rentenversicherungspflichtig sind, aber nur den Mindestbeitrag von 80.- zahlen müssen<<< ----> ist ein klarer beratungsfehler..

ich versuch über dieselbe schiene (beratungsfehler) grade, meinen nachträglichen zugang in die freiwillige arbeitslosenversicherung beim arbeitsamt einzuklagen... die details erspar ich uns jetzt..

auch hier gilt: mitstreiter willkommen, es könnte ein grundsatzurteil werden..

gruß - saloia


Hallo saloia,
google mal unter VdK - Sozialverband,..das hat NICHTS mit einem BV der Physios zu tun...einer heist ZVK.
Da mußt Du noch viele Mörchen essen, damit Deine Augen besser werden.
MfG
Igelchen

"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt."
dt. Sprichwort
1. November 2008 10:24 # 14
pirol
pirol
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 214

Was ich noch vergessen habe zu erwähnen: das Ganze wird zu einer Rentenverbesserung von 1.- Euro pro Monat führen, wie mir die BfA-Mitarbeiterin gesagt hat.
(vielleicht braucht die BfA ja auch das Geld, weil sie sich bei Lehmann&Brothers mit 60 000 000.- Euro verzockt haben? )

pirol

1. November 2008 10:24 # 15
pirol
pirol
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 214

Was ich noch vergessen habe zu erwähnen: das Ganze wird zu einer Rentenverbesserung von 1.- Euro pro Monat führen, wie mir die BfA-Mitarbeiterin gesagt hat.
(vielleicht braucht die BfA ja auch das Geld, weil sie sich bei Lehmann&Brothers mit 60 000 000.- Euro verzockt haben? )

pirol

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