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Schweigepflicht verletzt?

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23. April 2009 23:26 # 1
Dreamer
Dreamer
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 53

Ich habe eine dringende Frage an euch:
Ich habe zwei Patienten, die in der gleichen Straße und ur 2 Häuser voneinander entfernt wohnen. Alle in dieser Straße kennen sich. Patient X weiß das ich zu Patient Y gehe, weil ich ständig an seinem Haus vorbei gehe und Patient X auch schon mehrmals in der Straße getroffen habe und er natürlich sehen kann wo ich hingehe.
Heute nun leider mein Mißgeschick:
Die frau von Patient Y erzählte mir von Vögeln die sie auf ihrer Terrasse gestört hätten. Sie ging kurz raus, kam wieder uns sagte:"jetzt sind die bei X`s." ich sagte dann leider: "Wie bitte?! bei X`s" - weil ich sie akustisch nicht richtig verstanden hatte. Sie fragte dann ob ich X`s kenne und ob ich den auch behandeln würde. Ich bestätigte nicht das ich ihn behandele, sondern sagte dann das ich nichts weiter sagen dürfte. Sie fing dann an über Herrn X Krankheitsgeschichte zu erzählen, die mir so ausfürhlich nicht bekannt ist. Ich sagte nichts mehr und hörte auch nicht mehr zu, weil ich glaube das ich meine Schweigepflicht verletzt habe.
Ist es so? Und wenn ja, wie Verhalte ich mich jetzt am besten? Das wollte ich ja nicht!!!
Danke für euren Rat..

23. April 2009 23:45 # 2
Registriert seit: 13.05.2008
Beiträge: 382

Geändert am 23.04.2009 23:46:00
Hallo Dreamer,

Du hast nicht bestätigt, dass der Patient bei Dir in Behandlung ist und kein Wissen aus der Behandlung preisgegeben. Ich sehe da kein Problem.

Dass die Patienten sich untereinander kennen bzw. aus der Beobachtung auf der Straße oder Deines Verhaltens Rückschlüsse ziehen, ist nicht zu vermeiden.

Solange Du nicht aktiv und bewusst Daten aus der Krankenakte und Behandlung weitergibst, verletzt Du nicht die Schweigepflicht.

... und für das nächste Mal: Wenn du eine Frage nicht beantworten darfst oder willst, antworte mit einer Gegenfrage (z. B. "Behandeln Sie Herrn X auch?" - "Hat er Ihnen das erzählt?" )

Gruß, Ergo 05



24. April 2009 23:26 # 3
Dreamer
Dreamer
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 53

Hallo Ergo 05!
Danke für Deine Antwort.
Das beruhigt mich wirklich sehr!
Deinen Rat werde ich natürlich auf jedenfall berücksichtigen.
Danke nochmal!

25. April 2009 22:25 # 4
Registriert seit: 11.07.2003
Beiträge: 326

Hat denn jemand von euch einen guten Link oder ne Literaturempfehlung parat, wo der ganze Schweigepflichtskram nochmal genau drin steht?

Ich hatte letzlich eine interessante Diskussion mit einem befreundeten Psychotherapeuten und da das Thema hier auch aufkam, würde ich gern nochmal ein paar Sachen "nachlesen".

Wär sehr nett! Danke

25. April 2009 23:08 # 5
Metaline
Metaline
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 542

Geändert am 25.04.2009 23:11:00
Hallo,

werfe doch mal einen Blick ins Strafgesetzbuch (StGB), § 203 "Verletzung von Privatgeheimnissen": Link.

Die Verletzung der Schweigepflicht wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft. Für uns gilt das jedoch nicht! Ergotherapeuten werden bei Verletzung der Schweigepflicht, im Gegensatz zu Psychologen, Pädagogen, Anwälten, Ärzten u.A., nicht rechtlich zur Verantwortung gezogen bzw. bestraft. Wir würden lediglich unseren Job dadurch verlieren.

LG Tinka
26. April 2009 10:23 # 6
Registriert seit: 11.07.2003
Beiträge: 326

Danke Danke!!!!


"1.
Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Angehörigen eines anderen Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert,"


Gehören wir nicht zu den "Angehörigen eines anderen Heilberufs"??

26. April 2009 10:27 # 7
Registriert seit: 11.07.2003
Beiträge: 326

Also, laut Wiki und anderem gegoogle sind wir "Heilhilfsberufe" (veraltert) oder "Medizinalfachberufe" bzw "Gesundheitsfachberufe".



26. April 2009 18:17 # 8
Metaline
Metaline
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 542

Hallo,

ich möchte hier keine Unwahrheiten schreiben!

Ich habe mich mit meiner Aussage auf ein Seminar zum Thema "Recht" bezogen, welches ich kürzlich besucht habe. Diese Fortbildung wurde von einem Anwalt, der sich auf den Gesundheitsbereich spezialisiert hatte, geleitet und er hat den Ergos gesagt, das sie bei der Schweigepflicht rechtlich gesehen rausfallen. Sollte dies eine Falschaussage von ihm gewesen sein, dann wäre das ein absolutes Unding - wofür besucht man sonst ein solches Seminar?

LG Tinka
26. April 2009 19:56 # 9
Registriert seit: 02.06.2005
Beiträge: 3215

Zitat:

Hallo,

werfe doch mal einen Blick ins Strafgesetzbuch (StGB), § 203 "Verletzung von Privatgeheimnissen": Link.

Die Verletzung der Schweigepflicht wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft. Für uns gilt das jedoch nicht! Ergotherapeuten werden bei Verletzung der Schweigepflicht, im Gegensatz zu Psychologen, Pädagogen, Anwälten, Ärzten u.A., nicht rechtlich zur Verantwortung gezogen bzw. bestraft. Wir würden lediglich unseren Job dadurch verlieren.

LG Tinka


Hallo Tinka,
das ist eine interessante Betrachtungsweise.
Man kann es so auslegen, daß "Gesundheitsfachberufe" (so werden Krankenpfleger, Ergos, Physios u.ä. seit einiger Zeit genannt) von der Schweigepflicht ausgenommen sind.
Falls einem mal jemand an den Karren fahren will, ist das doch nützlich.

Ich hoffe, daß der Rechtsanwalt auch erwähnt hat, daß Praxeninhaber und deren Beschäftige und Honorarkräfte durch die Rahmenverträge mit den Krankenkassen der Schweigepflicht unterworfen sind.

Werde da bei Gelegenheit nochmal nachhaken beim DVE - das interessiert mich jetzt aber doch.

Eines möchte ich zu bedenken geben :
Jeder kann sich mal verplappern. Vor allem gegenüber Leuten, die distanzlos und/oder neugierig sind.
Ich denke "Dreamer" hat sehr diplomatisch und gut reagiert.
Schweigepflicht hin oder her : Das Patient-Therapeuten-Verhältnis sollte doch von gegenseitigem Respekt und Vertrauen geprägt sein.
Daß ich verschwiegen bin, gehört doch ganz selbstverständlich dazu.

Grüße von

Oetken1
26. April 2009 20:20 # 10
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 1191

Meiner Meinung nach hat Dreamer überhaupt keinerlei Grund Panik zu haben . Selbst wenn er oder sie gesagt hätte das er / sie ihn kennt, wäre es kein Probl. gewesen, denn auch ergotherapeuten können Menschen kennen.
Solange nicht erzählt wird das der in Behandlung ist oder sonstwas preisgegeben wurde.

Ich bin auch der Meinung das wir genauso zur Rechenschaft gezogen werden können wie alle anderen auch.Habe noch nie gehört das da die ergos rausfallen. Im Krankenhaus fliegt man auf jedenfall schon mal raus und kriegt dann noch eine dicke Klage an den Hals.

27. April 2009 12:22 # 11
Registriert seit: 20.01.2003
Beiträge: 219

Hallo,

das ist eine interessante Diskussion. Ich möchte aber doch auch erwähnen, dass der Patient 1. Kenntnis von der Schweigepflichtsverletzung bekommen müsste, 2. dass er wissen müsste, dass er da intervenieren kann und 3. überhaupt Klage einreichen möchte.
Ich habe bisher selten bis nie von Verhandlungen gegen Therapeuten wegen Verletzung der Schweigepflicht gehört.
Ich denke- wo kein Kläger- da kein Richter.
Es gibt immer Patienten, die nicht nur Ihr eigenes sondern auch das Leben Anderer vor uns ausbreiten- das gehört genauso zu unserem Job und solange wir mit diesen Informationen nicht an die Öffentlichkeit gehen, um dabei irgendeinen Nutzen draus zu schlagen, kann uns, meiner Meinung nach, nicht viel passieren.
LG Ivo

17. Januar 2018 13:14 # 12
Registriert seit: 27.08.2009
Beiträge: 1

Hallo,
ich habe gerade mit viel Erstaunen die Aussagen zur Schweigepflicht gelesen. Wir, als Ergotherapeuten unterliegen ganz klar der ärztlichen Schweigepflicht nach § 203. Also, die Schweigepflicht zu brechen ist eine Straftat. Das betrifft lt. Gesetzestext alle Berufsgruppen im Medizinbereich, welche mit einer staatl. Prüfung enden und welche dann von Staatswegen anerkannt werden.
Auch der Verband der Ergotherapeuten äußerst sich da ganz eindeutig "Ergotherapeuten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht"

den Originalgesetzestext findet man unter dem Suchbegriff "§203"

Also Vorsicht, das ist kein Kavaliersdelikt und kann auch ein Berufsverbot nach sich ziehen. Bei einer Strafanzeige wird von der Polizei und dem Staatsanwalt ermittelt.
Schon die Aussagen zuhause gegenüber dem Partner usw. oder gegenüber anderen Patienten sind strafbar, so dürfen auch keine Namen von anderen Patienten genannt werden.
17. Januar 2018 15:06 # 13
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Hallo wie schon einer geschrieben hat, hätte man auch sagen können, dass man diese Person kennt, aber nicht ob diese auch zur Ergotherapie zu dir kommt. Ich antworte immer bei so einer Frage: Das ich die Person kenne, aber dass ich leider keine Auskunft geben darf, wen ich alles behandle. Da unterliege ich einfach der Schweigepflicht. Aber fragen sie doch einfach die Person selbst. Dann bin ich da auch fein raus. Ich werde auch öfters von anderen Patienten gefragt, was den die Person hat, da gebe ich auch die Antwort das ich da der Schweigepflicht unterliege. Mir ist es mal passiert, dass eine Patientin mal mich empfohlen hatte und nun von Frau X weiß, dass sie jetzt auch bei mir wegen dem selben Problem ist. Da wurde mir auch mal die Frage gestellt, ob denn Frau X die selben Übungen machen muss wie ich. Dann kommt von mir darf ich nicht sagen. Da kam auch schon, ja ich sag es auch nicht weiter. Da ist mir dann sogar auch irgendwann mal so raus gerutscht, dass die Übungen so ähnlich sind. Nach dem die Patientin 5 Mal gesagt hatte ich sag es nicht weiter.
Wobei das ist mir Gott sei dank nur ein mal passiert. Das ich mal zu Frau Y gesagt habe nach 5 mal nach Boren. Ja die Übungen sind schon ähnlich, aber sie macht schon andere Übungen als Du. Wobei ich auch immer sage frag sie doch selber.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
17. Januar 2018 15:24 # 14
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

... wer denkt von euch eigentlich an die gegenseitige Aufhebung der Schweigepflicht bei Gruppenbehandlungen, oder schweigt ihr die Patienten die gesamte Zeit an damit kein Patient von euch etwas über die Krankengeschichte des Anderen erfährt? (egal ob Kinder oder Erwachsene, Praxis oder Altenheim, ...)

LG falladar
17. Januar 2018 15:38 # 15
Registriert seit: 15.03.2003
Beiträge: 944

Leute,
Schweigepflicht hin oder her, solange ich nicht DATEN vom Patienten an jemand anders weitersage, verletz ich da nix. Jemanden zu kennen ist normal, und hier auf dem Lande noch viel enger. Frau H. kannte auch den Herrn weißichnimmer von knapp 100m weiter im gleichen Dorf.... Da haste unter den Leuten schon nix mit Schweigen... wenn man sich halt kennt, wie man sich kennt auf dem Dorf..... Nur ich darf nix sagen außer: ja, kenn den Herrn weißichnimmer, es geht ihm gut. Fertig. Ich lass mich da nicht verrückt machen, Lasse aber niemanden die Rezeptdaten sehen. Fertig.
LG Sabine::smile::
"Die Kunst ist, den Kindern alles, was sie tun oder lernen sollen, zum Spiel zu machen."
John Locke
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