Registriert seit: 06.08.2006
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Ich habe eine ganz dringende Frage:
Bin ich verpflichtet den Therapiebericht an den behandelnden Arzt auch dem Patienten auszuhändigen wenn dieser ihn erwünscht?
Ich will nur wissen : JA..... oder...... Nein.....
LG von Grit
Praxis für Ergotherapie Grit Morgenroth Obertorstr. 7 31675 Bückeburg
Behandlung nach IntraActPlus- Konzept (Dr. Fritz Jansen u. Uta Streit) KIT - Körperbezogene Interaktionstherapie
grit-morgenroth@gmx.de
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Morgen Grit, Nein, verpflichtet nicht...ist Therapeut- Arzt- Kommunikation. Aus Gründen der Transparenz meiner Arbeit tue ich es aber, habs bis jetzt noch nie abgelehnt. lg Sabine
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Auf Wunsch erhält jeder den Behandlungsbericht bei uns. Sonst werden die Berichte zum Arzt nur gefaxt. Inhalte werden mit den Eltern/Pat. besprochen, damit eine Transparenz da ist.
Grüße von
Maria2
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Hallo @biene37 und @Maria2, vielen lieben Dank für eure Antwort. In der Regel bekommen auch bei mir alle Patienten den Th.-Bericht in Kopie ausgehändigt. Genau aus den von euch beiden erwähnten Gründen. Doch ich würde gerne einmal eine Ausnahme machen. Grund dafür wäre ein Thema für den Stammtisch. Danke nochmal und einen positiven Tag wünscht euch Grit Praxis für Ergotherapie Grit Morgenroth Obertorstr. 7 31675 Bückeburg Behandlung nach IntraActPlus- Konzept (Dr. Fritz Jansen u. Uta Streit) KIT - Körperbezogene Interaktionstherapie grit-morgenroth@gmx.de
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Nein !
Grüße von
Oetken1
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Hallo Grit, du hast dir sicher was dabei überlegt, hast eine Begründung, warum es so ist. Dann tu es! Grüße Sabine
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Der Bericht geht ausschließlich an den behandelnden Arzt. Grüßli,
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Ja! Jeder hat das Recht zumindest Kopien seiner Unterlagen zu bekommen. Zum Beispiel kann jeder Mensch eine Kopie seiner Krankenakte verlangen, egal ob Krankenhaus, Hausarzt, Facharzt, Logo, Ergo, Physio,..... Die entsprechende Praxis kann lediglich Kopierkosten verlangen, aber das Recht auf seine Unterlagen hat gesetzlich jeder. Gruß gothika
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Registriert seit: 05.04.2005
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Ergänzung:
handschriftliche, persönliche Eintragungen dürfen entfernt werden. Auf solche Aufzeichnungen haben Patienten keinen Anspruch.
Bsp.: 17.4. 8:00 Uhr "Klient hat Bierfahne"
...darf ich aufzeichnen, muss es aber nicht herzeigen....
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Registriert seit: 28.06.2004
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Berichte die den Verlauf, Behandlungsmethoden etc. beschreiben dürfen natürlich an den Patienten ausgegeben werden.
Dokumentationen, die von subjektiven Inhalten des Therapeuten geprägt sind, haben nichts in den Händen des Patienten zu suchen. Das ist sogar gesetzlich geregelt.
Viel wichtiger ist dann aber, das du dich versicherst, das der Patient "genau" bescheid weiß, was denn dort geschrieben steht.. Es sollte dann so formuliert sein, das er nichts falsch verstehen kann..
Solltest du aber der MEinung sein, der Patient ist zu labil, und würde durch den Bericht evtl. negativ beeinflusst werden, darfst du ihn nicht aushändigen.
____________________________________________________________________ Was bringt es mir einen Schritt voraus zu sein, wenn mein Weg der Falsche ist?! Mitglied im BED e.V. seit 2004
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Registriert seit: 06.08.2006
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Zitat: Berichte die den Verlauf, Behandlungsmethoden etc. beschreiben dürfen natürlich an den Patienten ausgegeben werden.
Dokumentationen, die von subjektiven Inhalten des Therapeuten geprägt sind, haben nichts in den Händen des Patienten zu suchen. Das ist sogar gesetzlich geregelt.
Viel wichtiger ist dann aber, das du dich versicherst, das der Patient "genau" bescheid weiß, was denn dort geschrieben steht.. Es sollte dann so formuliert sein, das er nichts falsch verstehen kann..
Solltest du aber der MEinung sein, der Patient ist zu labil, und würde durch den Bericht evtl. negativ beeinflusst werden, darfst du ihn nicht aushändigen.
____________________________________________________________________ Was bringt es mir einen Schritt voraus zu sein, wenn mein Weg der Falsche ist?! Mitglied im BED e.V. seit 2004
Hi @Svenni, also ich meinte ausschließlich den Bericht den ich an den behandelnden Arzt schicke, nicht meine Dokumentationen die ich nach jeder Therapieeinheit in der Pat.-Karte vermerke. In meinen speziellen Fall habe ich mich entschlossen diesen Bericht nicht der Patientin auszuhändigen genau aus diesem Grund: Zizat von dir: "Solltest du aber der MEinung sein, der Patient ist zu labil, und würde durch den Bericht evtl. negativ beeinflusst werden, darfst du ihn nicht aushändigen." Zitatende. Danke nochmal an alle anderen. Eure Verfahrensweise, diesbezüglich, hat mir ziehmlich geholfen. Ganz liebe Grüße von Grit Praxis für Ergotherapie Grit Morgenroth Obertorstr. 7 31675 Bückeburg Behandlung nach IntraActPlus- Konzept (Dr. Fritz Jansen u. Uta Streit) KIT - Körperbezogene Interaktionstherapie grit-morgenroth@gmx.de
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Registriert seit: 16.08.2006
Beiträge: 394
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Also ich bin auch der Meinung JA! haber erst letzens einen ähnlichen Fall gehabt wollte nicht das die Mutter den Bericht bekommt und sie hat es dann vom Arzt kopiert bekommen. Der Arzt meinte dass er es aushändigen muss..deshalb gibt es Dinge die schreibe ich nicht in den Bericht die sage ich dem Arzt nur persönlich. Du musst immer damit rechnen dass wenn die Frau den Bericht haben will dann bekommt sie ihn auch!! Grüße Anja
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Nein ! Man darf nicht! Haben das auch immer so gehandhabt, dass Patient den Bericht während eines Gesprächs erhält und der Bericht zum Arzt gefaxt wurde. Nun gabs von Arztseite und KK nach Nachfrage eins auf den Deckel, da es wohl so ist, dass der Patient das Recht auf die Einsicht des Berichtes hat, aber nicht von uns. Er muss also den Bericht vom Arzt verlangen und der entscheidet über die Herausgabe des Berichts. Bei Berichten von Ärzten ist das anders... Ist schon komisch und unlogisch finde ich. Was soll das für einen Sinn haben. Zudem weiss ich nicht, was die Patienten sich denken, wenn der Arzt den Bericht nicht gibt? Ich sag nur tolles Gesundheitssystem...
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Registriert seit: 19.07.2008
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Hi,
ich denke, das wir für Transzpasrenz sorgen, wenn wir dem Patienten einen Bericht aushändigen! Ich selber durfte schon mal einen Anwalt beaufrtagen, da mein behandelnder Arzt ( hatte aufgehört ) glaubte das er mir nicht meine Krankenakte asuhändigen müsse. Dies ist im BÄG klar geregelt. Wie schon beschrieben , können persönliche ´Notizen geschwärzt werden. Ob es bei den ERGOS auch so eine Gesetzesregelung gibt........??
LG Matti
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Zitat:Nein ! Man darf nicht! Haben das auch immer so gehandhabt, dass Patient den Bericht während eines Gesprächs erhält und der Bericht zum Arzt gefaxt wurde. Nun gabs von Arztseite und KK nach Nachfrage eins auf den Deckel, da es wohl so ist, dass der Patient das Recht auf die Einsicht des Berichtes hat, aber nicht von uns. Er muss also den Bericht vom Arzt verlangen und der entscheidet über die Herausgabe des Berichts. Bei Berichten von Ärzten ist das anders... Ist schon komisch und unlogisch finde ich. Was soll das für einen Sinn haben. Zudem weiss ich nicht, was die Patienten sich denken, wenn der Arzt den Bericht nicht gibt? Ich sag nur tolles Gesundheitssystem... Mmmhh also dann frag doch mal beim DVE nach, weil die haben zu mir gesagt man muss sogar den Bericht aushändigen, wie oben schon erwähnt einzig die Dokumentation muss ich nicht ausgehändig werden. Grüße Lusa
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