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Pflicht? Th.-Bericht an Patienten!?

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28. April 2009 22:50 # 1
Registriert seit: 06.08.2006
Beiträge: 220

Ich habe eine ganz dringende Frage:

Bin ich verpflichtet den Therapiebericht an den behandelnden Arzt auch dem Patienten auszuhändigen wenn dieser ihn erwünscht?

Ich will nur wissen : JA..... oder...... Nein.....

LG von Grit


Praxis für Ergotherapie
Grit Morgenroth
Obertorstr. 7
31675 Bückeburg

Behandlung nach
IntraActPlus- Konzept (Dr. Fritz Jansen u. Uta Streit)
KIT - Körperbezogene Interaktionstherapie

grit-morgenroth@gmx.de
29. April 2009 06:33 # 2
Registriert seit: 15.03.2003
Beiträge: 944

Morgen Grit,
Nein, verpflichtet nicht...ist Therapeut- Arzt- Kommunikation.
Aus Gründen der Transparenz meiner Arbeit tue ich es aber, habs bis jetzt noch nie abgelehnt.
lg Sabine

29. April 2009 07:23 # 3
Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 3149

Auf Wunsch erhält jeder den Behandlungsbericht bei uns.
Sonst werden die Berichte zum Arzt nur gefaxt.
Inhalte werden mit den Eltern/Pat. besprochen, damit eine Transparenz da ist.

Grüße von

Maria2

29. April 2009 09:45 # 4
Registriert seit: 06.08.2006
Beiträge: 220

Hallo @biene37 und @Maria2,

vielen lieben Dank für eure Antwort.

In der Regel bekommen auch bei mir alle Patienten den Th.-Bericht in Kopie ausgehändigt. Genau aus den von euch beiden erwähnten Gründen. Doch ich würde gerne einmal eine Ausnahme machen. Grund dafür wäre ein Thema für den Stammtisch.

Danke nochmal und einen positiven Tag
wünscht euch Grit

Praxis für Ergotherapie
Grit Morgenroth
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Behandlung nach
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grit-morgenroth@gmx.de
29. April 2009 12:44 # 5
Registriert seit: 02.06.2005
Beiträge: 3215

Nein !

Grüße von

Oetken1
29. April 2009 12:50 # 6
Registriert seit: 15.03.2003
Beiträge: 944

Hallo Grit,
du hast dir sicher was dabei überlegt, hast eine Begründung, warum es so ist. Dann tu es!
Grüße
Sabine

29. April 2009 19:22 # 7
Registriert seit: 27.03.2009
Beiträge: 166

Der Bericht geht ausschließlich an den behandelnden Arzt.

Grüßli,


29. April 2009 22:51 # 8
Registriert seit: 25.04.2006
Beiträge: 150

Ja! Jeder hat das Recht zumindest Kopien seiner Unterlagen zu bekommen. Zum Beispiel kann jeder Mensch eine Kopie seiner Krankenakte verlangen, egal ob Krankenhaus, Hausarzt, Facharzt, Logo, Ergo, Physio,..... Die entsprechende Praxis kann lediglich Kopierkosten verlangen, aber das Recht auf seine Unterlagen hat gesetzlich jeder.
Gruß gothika
30. April 2009 09:03 # 9
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 927

Ergänzung:

handschriftliche, persönliche Eintragungen dürfen entfernt werden. Auf solche Aufzeichnungen haben Patienten keinen Anspruch.

Bsp.: 17.4. 8:00 Uhr "Klient hat Bierfahne"

...darf ich aufzeichnen, muss es aber nicht herzeigen....

30. April 2009 11:37 # 10
Registriert seit: 28.06.2004
Beiträge: 821

Berichte die den Verlauf, Behandlungsmethoden etc. beschreiben dürfen natürlich an den Patienten ausgegeben werden.

Dokumentationen, die von subjektiven Inhalten des Therapeuten geprägt sind, haben nichts in den Händen des Patienten zu suchen. Das ist sogar gesetzlich geregelt.

Viel wichtiger ist dann aber, das du dich versicherst, das der Patient "genau" bescheid weiß, was denn dort geschrieben steht..
Es sollte dann so formuliert sein, das er nichts falsch verstehen kann..

Solltest du aber der MEinung sein, der Patient ist zu labil, und würde durch den Bericht evtl. negativ beeinflusst werden, darfst du ihn nicht aushändigen.



____________________________________________________________________
Was bringt es mir einen Schritt voraus zu sein, wenn mein Weg der Falsche ist?!
Mitglied im BED e.V. seit 2004
15. Mai 2009 23:20 # 11
Registriert seit: 06.08.2006
Beiträge: 220

Zitat:

Berichte die den Verlauf, Behandlungsmethoden etc. beschreiben dürfen natürlich an den Patienten ausgegeben werden.

Dokumentationen, die von subjektiven Inhalten des Therapeuten geprägt sind, haben nichts in den Händen des Patienten zu suchen. Das ist sogar gesetzlich geregelt.

Viel wichtiger ist dann aber, das du dich versicherst, das der Patient "genau" bescheid weiß, was denn dort geschrieben steht..
Es sollte dann so formuliert sein, das er nichts falsch verstehen kann..

Solltest du aber der MEinung sein, der Patient ist zu labil, und würde durch den Bericht evtl. negativ beeinflusst werden, darfst du ihn nicht aushändigen.



____________________________________________________________________
Was bringt es mir einen Schritt voraus zu sein, wenn mein Weg der Falsche ist?!
Mitglied im BED e.V. seit 2004


Hi @Svenni,

also ich meinte ausschließlich den Bericht den ich an den behandelnden Arzt schicke, nicht meine Dokumentationen die ich nach jeder Therapieeinheit in der Pat.-Karte vermerke.

In meinen speziellen Fall habe ich mich entschlossen diesen Bericht nicht der Patientin auszuhändigen genau aus diesem Grund:

Zizat von dir: "Solltest du aber der MEinung sein, der Patient ist zu labil, und würde durch den Bericht evtl. negativ beeinflusst werden, darfst du ihn nicht aushändigen." Zitatende.

Danke nochmal an alle anderen. Eure Verfahrensweise, diesbezüglich, hat mir ziehmlich geholfen.

Ganz liebe Grüße
von Grit


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grit-morgenroth@gmx.de
16. Mai 2009 17:42 # 12
Registriert seit: 16.08.2006
Beiträge: 394

Also ich bin auch der Meinung JA! haber erst letzens einen ähnlichen Fall gehabt wollte nicht das die Mutter den Bericht bekommt und sie hat es dann vom Arzt kopiert bekommen. Der Arzt meinte dass er es aushändigen muss..deshalb gibt es Dinge die schreibe ich nicht in den Bericht die sage ich dem Arzt nur persönlich. Du musst immer damit rechnen dass wenn die Frau den Bericht haben will dann bekommt sie ihn auch!!
Grüße
Anja

28. Juni 2010 18:00 # 13
Registriert seit: 11.03.2008
Bundesland: Bayern
Beiträge: 1

Nein !
Man darf nicht! Haben das auch immer so gehandhabt, dass Patient den Bericht während eines Gesprächs erhält und der Bericht zum Arzt gefaxt wurde. Nun gabs von Arztseite und KK nach Nachfrage eins auf den Deckel, da es wohl so ist, dass der Patient das Recht auf die Einsicht des Berichtes hat, aber nicht von uns. Er muss also den Bericht vom Arzt verlangen und der entscheidet über die Herausgabe des Berichts. Bei Berichten von Ärzten ist das anders... Ist schon komisch und unlogisch finde ich. Was soll das für einen Sinn haben. Zudem weiss ich nicht, was die Patienten sich denken, wenn der Arzt den Bericht nicht gibt?
Ich sag nur tolles Gesundheitssystem...
29. Juni 2010 08:05 # 14
Registriert seit: 19.07.2008
Beiträge: 840

Hi,

ich denke, das wir für Transzpasrenz sorgen, wenn wir dem Patienten einen Bericht aushändigen!
Ich selber durfte schon mal einen Anwalt beaufrtagen, da mein behandelnder Arzt ( hatte aufgehört ) glaubte das er mir nicht meine Krankenakte asuhändigen müsse.
Dies ist im BÄG klar geregelt. Wie schon beschrieben , können persönliche ´Notizen geschwärzt werden.
Ob es bei den ERGOS auch so eine Gesetzesregelung gibt........??

LG Matti

29. Juni 2010 18:33 # 15
Registriert seit: 16.08.2006
Beiträge: 394

Zitat:
Nein !
Man darf nicht! Haben das auch immer so gehandhabt, dass Patient den Bericht während eines Gesprächs erhält und der Bericht zum Arzt gefaxt wurde. Nun gabs von Arztseite und KK nach Nachfrage eins auf den Deckel, da es wohl so ist, dass der Patient das Recht auf die Einsicht des Berichtes hat, aber nicht von uns. Er muss also den Bericht vom Arzt verlangen und der entscheidet über die Herausgabe des Berichts. Bei Berichten von Ärzten ist das anders... Ist schon komisch und unlogisch finde ich. Was soll das für einen Sinn haben. Zudem weiss ich nicht, was die Patienten sich denken, wenn der Arzt den Bericht nicht gibt?
Ich sag nur tolles Gesundheitssystem...

Mmmhh also dann frag doch mal beim DVE nach, weil die haben zu mir gesagt man muss sogar den Bericht aushändigen, wie oben schon erwähnt einzig die Dokumentation muss ich nicht ausgehändig werden.

Grüße
Lusa

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