Geändert am 30.11.2006 20:47:00
Hi, faktisch gibt es den Begriff der Umschulung im neuen SGB gar nicht; es heißt seit einiger Zeit "Maßnahmen zur beruflichen Bildung" ! Dies ist eine KANN- und keine Muß-Leistung der BA für Arbeit. Voraussetzung ist, daß mindestens ein halbes Jahr vor Beginn der Maßnahme ein Anspruch auf ALG oder AlHi bestanden hat. Zudem müssen im Bugdet des jeweilig zuständigen Arbeitsamtes ( also am 1. Wohnsitz des Antragstellers)noch Mittel frei sein. Es kann tatsächlich von Vorteil sein, seinen Wohnsitz in einen anderen Arbeitsamts-Bezirk zu verlegen, an dem evtl. noch Mittel zur Verfügung stehen ! (Diese werden jährlich in unterschiedlicher Höhe bereitgestellt). BaFög gibt es nur bis zum 30. Lj., es sei denn es können Ausfall-Zeiten (vollzeitige Kinderbetreung z.B.) nachgewiesen werden. Bleibt noch der Gang zum Sozialamt, dort können zinsfreie Darlehen zur Ausbildungsfinanzierung beantragt werden. Da die Ergotherapeuten-Ausbildung dem Privatschul-Gesetz unterliegt und dieses im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer liegt, gibt es Länder mit Schulgeldfreiheit und welche mit Schulgeld. Die Chance auf einen Ausbildungsplatz in einer schulgeldfreien Schule (z.B. Wannsee in Berlin) ist aus verständlichen Gründen jedoch äußerst gering. Soviel zum Thema. Grüßle Micha
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