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hilfe, keine ausbildungsfinanzierung

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3. August 2001 15:00 # 1
Registriert seit: 30.07.2001
Beiträge: 1

hej!
wer kann mir weiter helfen? ich fange mitte august an der ergo - schule in oldenburg meine ausbildung an. vor langer zeit stellte ich einen antrag auf umschulung( da ich 3 jahre an der uni war ). mein dachbearbeiter vom arbeitsamt meinte das wär alles kein problem. vorgestern meldete sich das oldenburger a-amt und sagte, daß die umschulung nur für reha leute zulässig ist...
fakt ist, daß ich nur schwer 600,- mack pro monat auftreiben kann, eigentlich gar nicht!!!
wer kennt sich mit solchen fällen aus oder selber erlebt?
verzweifelte aber noch hoffnungsvolle grüße!
daniel
6. August 2001 17:20 # 2
Registriert seit: 30.07.2001
Beiträge: 7

Ich bin auch Umschüler und bei mir wurde die Maßnahme nur bewilligt, da ich bereits
mehrere Jahre zuvor gearbeitet habe, und Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt habe.Da ich nicht weiß wie es sich bei dir verhält kann ich wenig sagen. Nur
ist die gesetzliche Seite so, das du einen Anspruch auf eine Erst-Berufsausbildung hast. Ansonnsten kann ich dir nur raten dich bei einer staatlichen Schule anzumelden
weil da die Gebühren so um die 30 - 50 DM im Monat liegen. Ich weiß nur das es davon nicht viele gibt aber ich glaube in Berlin gibt es eine.
11. August 2001 18:41 # 3
Registriert seit: 30.07.2001
Beiträge: 4

Hallo. Falls du deine Umschulung nicht vom Arbeitsamt bezahlt bekommst, kannst du Bafög bei deinem Landratsamt beantragen. Außerdem gibts bis 28 auch noch Kindergeld. Vielleicht kannst du die 600.-Steine doch aufbringen. Viel Glück.
12. August 2001 03:29 # 4
Registriert seit: 30.07.2001
Bundesland: Baden-Württemberg
Beiträge: 112

Geändert am 30.11.2006 20:47:00
Hi,

faktisch gibt es den Begriff der Umschulung im neuen SGB gar nicht; es heißt seit einiger Zeit "Maßnahmen zur beruflichen Bildung" !

Dies ist eine KANN- und keine Muß-Leistung der BA für Arbeit.
Voraussetzung ist, daß mindestens ein halbes Jahr vor Beginn der Maßnahme ein Anspruch auf ALG oder AlHi bestanden hat. Zudem müssen im Bugdet des jeweilig zuständigen Arbeitsamtes ( also am 1. Wohnsitz des Antragstellers)noch Mittel frei sein.

Es kann tatsächlich von Vorteil sein, seinen Wohnsitz in einen anderen Arbeitsamts-Bezirk zu verlegen, an dem evtl. noch Mittel zur Verfügung stehen ! (Diese werden jährlich in unterschiedlicher Höhe bereitgestellt).

BaFög gibt es nur bis zum 30. Lj., es sei denn es können Ausfall-Zeiten (vollzeitige Kinderbetreung z.B.) nachgewiesen werden.

Bleibt noch der Gang zum Sozialamt, dort können zinsfreie Darlehen zur Ausbildungsfinanzierung beantragt werden.

Da die Ergotherapeuten-Ausbildung dem Privatschul-Gesetz unterliegt und dieses im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer liegt,
gibt es Länder mit Schulgeldfreiheit und welche mit Schulgeld.

Die Chance auf einen Ausbildungsplatz in einer schulgeldfreien Schule (z.B. Wannsee in Berlin) ist aus verständlichen Gründen jedoch äußerst gering.

Soviel zum Thema.
Grüßle Micha
29. August 2001 07:58 # 5
Registriert seit: 30.07.2001
Beiträge: 2

Hallo, kann mir vielleicht jemand helfen? Ich such nach einer Ergo-Schule im Bodenseekreis . Ich weiß daß es in Friedrichshafen eine gibt, die aber privat ist. Gibt es denn auch staatl. Schulen im Bodenseekreis? Wenn ja bitte meldet Euch.
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