Registriert seit: 19.03.2009
Beiträge: 27
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Grüß Gott. welche werbung darf ich für meine praxis machen und welche nicht?
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Registriert seit: 11.08.2005
Bundesland: Sachsen Beiträge: 842
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Nutz mal die Suchfunktion. Dazu gab es schon einige Beiträge.
lg
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Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt. (Albert Einstein)
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Registriert seit: 19.03.2009
Beiträge: 27
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welch hilfe. wenn mir diese einträge geholfen hätten, würde ich kaum fragen. wollte eine einfache, relativ kompakte antwort. Danke dir trotzdem.
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Registriert seit: 19.03.2009
Beiträge: 27
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werbt ihr selbst mit flyern, visitenkarten, was weiss ich noch alles?
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Registriert seit: 06.04.2009
Beiträge: 144
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Kann mich Juanita nur anschließen, dies wurde hier schon mehrfach und ausreichend diskutiert. Es gibt eine Suchfunktion und auch Google für solche "Plattitüden".
P.S.: Dein Beitrag wird nicht eindrucksvoller, wenn Du den Titel in Großbuchstaben reinstellst - noch nie was von "Netiquette" gehört?
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saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3623
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Zitat: welch hilfe. wenn mir diese einträge geholfen hätten, würde ich kaum fragen. wollte eine einfache, relativ kompakte antwort. Danke dir trotzdem.
huihuihui... auf eine derart globale frage, zu einem derart komplexen thema gibt es keine einfache oder kompakte antwort..nicht umsonst beschäftigen sich immer wieder anwälte damit.. visitenkarten, flyer, stelltafeln, schaufensterwerbung--- erlaubt ist erstmal alles... auf das WIE kommt es an--- "heilmittelwerbegesetz" heißt das stichwort (das dir als PI auch bekannt sein sollte) und allein die eingabe hier im forum ergibt dazu schon folgendes : Link ansonsten: gidf  wenn du nach der lektüre detailliertere fragen hast, wird dir sicher auch konkret geholfen... gruß - saloia ------------------------------------- >>>> Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben. <<<<< (g.b.shaw)
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Troll_(Netzkultur)
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Registriert seit: 22.04.2007
Beiträge: 99
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Hallo
ich habe mir damals ein Existenzgründerbuch bestellt. Das war hilfreich. Aber auch beim Existenzgründerseminar gab es keine klaren Antworten und zum Teil auch nicht korrekte Aussagen.
Bei uns hier in der Stadt macht ein Therapeut große Zeitungswerbung mit Photo. Ist das erlaubt? Oder muss nur auf den Inhalt geachtet werden.
Und die Flyer liegen nicht nur bei den Ärzten, sondern auch im Supermarkt... Irgendwo muss man doch eine einheitliche genaue Regelung haben, oder nicht?
Schönen Abend.
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Registriert seit: 19.03.2009
Beiträge: 27
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Sag mal Ergotrix, finste Stress cool oder bist du einfach so? Sei doch einfach mal nett?
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Registriert seit: 19.03.2009
Beiträge: 27
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Aber wie ihr selbst für eure Praxen werbt wollt ihr mir wohl nicht verraten?
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Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 3149
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Geändert am 01.07.2009 07:19:00
Die beste Werbung, ist die Zufriedenenheit der Patienten!!!!! Also Mundzumundpropaganda ist das A und O!!! Anzeigen dürfen gesetzt werden, um zu informieren. Sie sind teuer und bringen wenig. Direkte Arztkontakte und informative Berichte (damit meine ich nicht die langen Berichte und über die Form haben wir schon häufig hier gesprochen) bringen den Rest. Visitenkarten können ausgelegt werden und auch Flyer. Jedoch habe ich diese nur in der Praxis ausliegen. Die allgemeinen Flyer werden bei mir jedoch nicht viel genommen. Informationen über sinnvolle Spiele, Hausaufgabenhilfen usw. gehen weg wie warme Semmeln. Vorträge bieten eine gute Möglichkeit sich bekannt zu machen! Die inhaltlichen Regeln werden im Heilmittelwerbegesetz geregelt. Grüße von Maria2
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Registriert seit: 13.02.2005
Beiträge: 57
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Zitat: Die beste Werbung, ist die Zufriedenenheit der Patienten!!!!! Also Mundzumundpropaganda ist das A und O!!!
Ich kann mich da nur anschließen!!! Wenn du gute Arbeit leistest, wirst du weiterempfohlen.. Ich bekomme jede Menge Patienten, die einen "Tipp" bekommen haben. Ansonsten inseriere ich auch einmal pro Monat im Stadtspiegel ( eine kleine Lokalzeitung in meiner Region). Bringt auch immer mal wieder den ein oder anderen Patienten mit sich.
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Registriert seit: 23.10.2006
Beiträge: 315
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heimittelwerbegestz und wettbewerbsgesetz finden anwednung..wenn ich mit ergoHp`s anschaue sind minimum 50% mit verstößen besiedelt.. punkt eins...man darf keine städtenamen benutzen in domain oder praxisnamen..also ergotherapie-stadt.de geht nicht. punkt 2. fotos mit therapiesequenzen auch ohne Abb vom therapeut sind unzulässig, alltagsequenzen ausserhalb praxis geht. 3.therapeut auf dem foto bei ausübung der tätigkeit verboten..in berufskleidung umstritten 4. alleinstellungsmerkmale...z.b. ihre ergotherapie in ( stadt: hamburg, frankfurt etc) wünscht einen schönen tag: verboten fachbegriffe die nicht eingedeutscht sind: verboten information: erlaubt...visitenkarten, flyer, etc gehen...mh aber wo man die auslegen kann? fürn supermarkt wären die mir eh zu teuer .-) ich werbe mit flyer, visitenkarten, fensterwerbung, und vor allem mit meinem guten namen .-) lg keha
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Registriert seit: 05.03.2003
Beiträge: 562
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...und warum dürfen andere berufsgruppen wie zB. Heilpraktiker mit dem werben was sie können und machen und wir als ergos dürfen das nicht...?? c.
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