Geändert am 13.09.2009 19:49:00
Hallo Goldster, sowas steht auch nicht in der Prüfungsordnung, sondern ist Vorgabe des Schulverwaltungsamtes, welches als Schulbehörde die Aufsicht über die Bildungseinrichtung (BFS) hat. Mit dem Schulantrag ist nachzuweisen, dass der Bildungsträger über eine ausreichende Anzahl von geeigneten Praktikumsplätzen verfügt. Neu aquirierte Plätze müssen später dann ebenfalls den Vorgaben des Schulverwaltungsamtes entsprechen und die Schule ist verpflichtet, sich davon zu überzeugen, dass die Zulassungskriterien eingehalten werden. In der Praxis gestaltet sich die Durchsetzung der Vorgaben (ein Therapeut - ein Praktikant, Therapeut mit mind. 2jähriger Berufserfahrung, Einhaltung weiterer Vorgaben durch die Einrichtung, ...) eher schwierig, da in den Einrichtungen Personal auch wechselt und jede Zulassung letztendlich an die Person gebunden ist. Meiner Erfahrung nach wird die Einhaltung der Vorgaben in den einzelnen Bundesländern und Schulverwaltungsbezirken unterschiedlich streng kontrolliert. Trotzdem existieren aber solche Regelungen und sind grundsätzlich erst einmal zu beachten. Wende dich an die für den Praktikanten zuständige Schulaufsichtsbehörde, dort wirst du genau erfahren, wie die Praktikumsbetreuung zu regeln ist. Gruß, Ergo 05
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