Hallo,
letztens hatte eien Freundin von mir, auch Ergotherapeutin, ein Gerichtsverfahren. Sie war der Unterschlagung beschuldigt, wurde aber frei gesprochen.
Da fiel uns ein, dass in den Bestimmungen ja steht, dass nur der die Erlaubnis bekommt, der sich keines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzulässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt.
Welche Delikte gehören dazu? Wäre die Berufserlaubnis schon gefährdet gewesen, wenn meine Freundin verurteilt worden wäre?
lg MFL
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