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Abkürzungen für Behandlungsunterbrechung

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11. Mai 2011 21:58 # 1
Registriert seit: 27.02.2007
Beiträge: 250

Kann mir jemand sagen wo man die findet?
Habe gehört die sind bei den Primärkassen teils anders als bei den Ersatzkassen.
Ich meine die Kürzel wie U für Urlaub etc.
Was gibt es da alles, findet man die im Netz irgendwo?
Danke für eure Hilfe!

12. Mai 2011 13:52 # 2
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3623

hi..
ich kenn da keine offiziellen abkürzungen.
eingebürgert haben sich U für urlaub und K für krankheit, soviel mehr kann ja kaum "passieren".

das kürzel kommt jeweils vor die zeilen, wo die datenmäßige "lücke" auftritt, und ich
schreibe (wahrscheinlich überflüssigerweise) unten auf der rückseite noch kurz, für wen das U oder K gilt: patient oder therapeut...

gruß - saloia
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>>Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben. << (g.b.shaw)



12. Mai 2011 17:56 # 3
Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943

Geändert am 12.05.2011 19:28:00
Hallo saloia,
sollte man gleich hinter das Kürzel setzen (Therap., Pati), ist aber auch so ok
MfG
Igelchen

"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt."
dt. Sprichwort
12. Mai 2011 18:50 # 4
Majati
Majati
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 621

...oder vielleicht lieber gleich ausschreiben unten auf dem Rezept.
Denn "manche" Krankenkassen reagieren durchaus mit zweifelhaften Methoden, weil sie etwas nicht lesen oder zuordnen können oder es ihnen gerade in den Sinn kommt....

13. Mai 2011 10:12 # 5
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 943

@cora:

Die finden sich in den für Sie gültigen Rahmenverträgen. Im Netz finden Sie meines Wissens nach nur den VdEK-Vertrag, es sei denn Sie haben Zugang zum Mitgliederbereich des DVE: dort gibt´s auch die anderen Verträge.

Tatsächlich unterscheiden sich - zumindest in unserem Bundesland - VdEK und RVO in Sachen Kürzeln. Praktisch hatten wir aber noch keine Probleme damit, wenn wir mal den Buchstaben verwechselt hatten (also U statt F z.B.). VdEK gibt es T, F, K bei RVO-BaWü gibt es A, U, K.

die Sprache ist eine Waffe, haltet sie scharf! (K. Tucholsky)
13. Mai 2011 12:44 # 6
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3623

Zitat:

Tatsächlich unterscheiden sich - zumindest in unserem Bundesland - VdEK und RVO in Sachen Kürzeln. .............VdEK gibt es T, F, K bei RVO-BaWü gibt es A, U, K.


hallo, herr gross- die kürzel stehen in den RV? dann muss ich nochmal (genauer) gucken...

würdest du trotzdem die zitierten kürzel mal erläutern?
ich zb kann weder mit einem T, noch F, noch A irgendwas anfangen, bin aber neugierig.
danke und schönes wochenende!


gruß - saloia
-------------------------------------

>>Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben. << (g.b.shaw)



13. Mai 2011 13:04 # 7
Majati
Majati
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 621

Mich interessiert jetzt an dieser Stelle aus aktuellem Anlass doch mal, wie man Terminabsagen durch Patienten
( und die sich daraus ergebenden Lücken ) auf dem Rezept vermerkt. ??

13. Mai 2011 13:09 # 8
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 943

Geändert am 13.05.2011 13:13:00
Da schau her....

Ich hatte die unterschiedlichen noch im Kopf und da wurde doch glatt angepasst. Früher gab´s noch das A als "Abwesenheit des Therapeuten" also z.B. bei Fortbildung. Jetzt ist für BaWü zumindest in allen Verträgen einheitlich TFK. Therapeutisch indizierte und mit Arzt abgestimmte Therapieunterbrechung wäre das T. Sonst Ferien und Krankheit von Patient oder Behandler.

@majati
Welchen Grund hat die Absage? Krankheit und "Ferien" sind ja soweit geklärt. Andere (oder auch "keine" Gründe deuten auf mangelnde Compliance hin. Da ziehen wir dann bei einer solchen Häufung den Schlußstrich und tragen es unter Behandlungsabbruch ein.

die Sprache ist eine Waffe, haltet sie scharf! (K. Tucholsky)
13. Mai 2011 13:11 # 9
Registriert seit: 02.02.2002
Beiträge: 163

Hallo!

Ich kenne es aus der Praxis, in der ich arbeite, folgendermaßen:
F = Ferien/Urlaub des Patienten/Therapeuten
K = Krankheit des Patienten/Therapeuten
T = therapeutisch indiziert
bei Unterbrechungen ab dem 15. Tag.

Wofür A steht, weiß ich auch nicht!

Gruß
abohne
13. Mai 2011 13:20 # 10
Majati
Majati
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 621

Zitat:


@majati
Welchen Grund hat die Absage? Krankheit und "Ferien" sind ja soweit geklärt. Andere (oder auch "keine" Gründe deuten auf mangelnde Compliance hin. Da ziehen wir dann bei einer solchen Häufung den Schlußstrich und tragen es unter Behandlungsabbruch ein.



Danke der Rückfrage!
Die Betreffende ist auf die Arbeitsdienste ihres Mannes angewiesen, damit sie die Termine wahrnehmen kann ( ist ein Hausbesuch!). Diese ändern oder verlängern sich immer mal kurzfristig...
Das dies kein Dauerzustand für Behandlungen ist, ist mir bewusst!
Könnte man schreiben: Terminabsage durch Patienten?

13. Mai 2011 13:55 # 11
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 943

Geändert am 13.05.2011 13:57:00
Nein, kann man nicht. Haben Sie denn keine Möglichkeit der Klientin innerhalb der 14 Tage Ersatztermine anzubieten? Könnte Ihnen nicht "freier Zugang" auch bei Abwesenheit des Ehemannes eingeräumt werden?

die Sprache ist eine Waffe, haltet sie scharf! (K. Tucholsky)
13. Mai 2011 18:04 # 12
Majati
Majati
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 621

Zitat:

Nein, kann man nicht. Haben Sie denn keine Möglichkeit der Klientin innerhalb der 14 Tage Ersatztermine anzubieten? Könnte Ihnen nicht "freier Zugang" auch bei Abwesenheit des Ehemannes eingeräumt werden?

die Sprache ist eine Waffe, haltet sie scharf! (K. Tucholsky)


Freien Zugang hätte ich schon.
Die Frau hat zwei sehr kleine Kinder, deren Anwesenheit bei Therapie ungünstig ist. Deshalb muss sie auf ihren Mann warten. Es ist eine Angstpatientin, die keine weiteren Kontakte nach außen hat, die eine Kinderbetreuung übernehmen könnten.
Einmal habe ich eines der Kinder mit "einbezogen", aber das geht keinesfalls dauerhaft.
Verzwickte Lage.
Die Situation mit den Ersatzterminen ist quasi dieselbe.

Danke für die Aussage!


14. Mai 2011 09:00 # 13
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 943

In solch vertrackten Fällen nehmen wir Kontakt mit dem Kostenträger auf und klären so etwas im Vorfeld (der Abrechnung). Unsere Erfahrung ist die, dass dort sehr wohl zwischen dem "HMR-Normalfall" und Sonderfällen unterschieden wird und eine einvernehmliche Lösung möglich ist.

die Sprache ist eine Waffe, haltet sie scharf! (K. Tucholsky)
14. Mai 2011 12:24 # 14
Majati
Majati
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 621

Vielen Dank für die Info!
Das ist natürlich eine optimale Lösung.

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