Anzeigen:
Sie sind hier: Forum >> Praxisinhaber >> Aufnahme eines Partners in die bestehende Praxis

Diskussionsforum

Aufnahme eines Partners in die bestehende Praxis

Optionen:
13. Mai 2011 09:31 # 1
Registriert seit: 07.04.2010
Beiträge: 50

Hallo Kollegen,
mein Lebenspartner arbeitet seit einigen Jahren als Angestellter in meiner Praxis, die ich vor 7 Jahren eröffnet habe. Jetzt möchte ich ihn als Partner in meine Praxis aufnehmen, da wir auch Dank seiner guten Arbeit immer weiter expandieren, die Mitarbeiter und der Verwaltungsaufwand (und somit auch der Druck) zunehmen.
Wer hat damit Erfahrung? Welcher Anwalt (Fachbereich) macht entsprechende Verträge, welche Gesellschaftsform sollten wir wählen, was passiert steuerlich...u.s.w
Ich bin gespannt auf Eure Rückmeldungen!

14. Mai 2011 10:14 # 2
Registriert seit: 05.06.2005
Beiträge: 45

Hallo Marie-Lu,
ich habe letzten Monat auch gerade meine Mitarbeiterin als Partnerin aufgenommen. Wir haben uns für eine Gemeinschaftspraxis (GbR)entschlossen. Alles wird zusammen erwirtschaftet und später geteilt. Wie der Gewinn aufgeteilt wird, könnt ihr selbst entscheiden. Wir haben unseren Steuerberater zu Rate gezogen. Unseren Vertrag haben wir selbst gestaltet. Herr Cramer (Unternehmensberater auch für DVE) kann euch sicherlich gut beraten, da er viel mit unserer Berufsgruppe zu tun hat.
Wir haben ein Praxiskonto gemeinsam, von dem die Miete, Gehalt und Arbeitsmaterial bezahlt wird. Unterschiedliche Fortbildungen, KFZ und Versicherungen werden vom eigenen Girokonto bezahlt.

Falls du noch weitere Fragen hast, kannst du dich gerne bei mir melden.
Viele Grüße, McReiss

14. Mai 2011 19:00 # 3
Registriert seit: 07.04.2010
Beiträge: 50

Danke für Deine Rückmeldung! Ich habe gestern Nachmittag mit meinem Steuerberater darüber gesprochen und er hat mir davon abgeraten. Er meinte, dass mein Partner mir die bestehende Hälfte der Praxis abkaufen müsste (wenn auch nur auf dem Papier) und dabei natürlich Steuerzahlungen aus der "Verkaufssumme" anfallen würden. Und wenn ich ihm eine ideelle Hälfte übertragen würde, wäre das eine Schenkung und würde steuerlich ebenso behandelt. Wie habt Ihr das mit der Ausgleichszahlung geregelt?

15. Mai 2011 21:17 # 4
Registriert seit: 01.03.2009
Beiträge: 109

Hallo, ich hatte das auch mal überlegt mit einer sehr guten Kollegin und mein Steuerberater hat mir genau das gleiche erzählt.
Es hört sich für mich danach an, als ob die Aufnahme ein "Dankeschön" darstellen soll -das finde ich einen sehr hohen Preis dafür.
Es ist da wie mit der Ehe: Nach dem Ringe tauschen ändert sich einiges...Bei aller Liebe, ich würde das nicht als Grundlage nehmen für eine Praxispartnerschaft - wenn das in die Hose geht, dann hängt Deine Zukunft eklatant von der Konstellation ab.
Eine GbR ist eine wackelige Angelegenheit und ich habe mehr als einmal erlebt, was alles schief geht und worüber man sich plötzlich alles streiten kann (zuletzt bei meinem Mann und seiner GbR)...leider kann ich sonst nichts zu Deinen Fragen gewinnbringend antworten...
Alles Gute für Dich und die Praxis

16. Mai 2011 12:19 # 5
Registriert seit: 07.04.2010
Beiträge: 50

Hallo KIRa0706!
Danke, für Deine Überlegungen! Ich habe darüber nachgedacht und ich glaube, Du hast Recht. Jedem anderen hätte ich auch so geraten! Es ist riskant - das läßt sich nicht von der Hand weisen. Ich werde es lassen und mir eine Alternative überlegen!
DANKE!

Optionen:

nach oben scrollen