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Schweigepflicht - wer kann weiterhelfen?

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25. Mai 2011 23:19 # 1
Registriert seit: 31.08.2009
Beiträge: 42

Habe einige Fragen zum Thema Schweigepflicht, möchte da nichts falsch machen und hoffe mir deshalb auf ein paar klärende Tipps von euch dazu:
Gegenüber wem haben wir (Therapeuten) bzgl. eines Patienten Schweigepflicht also wie siehts da aus mit:
- Kollegen (andere den Patienten behandelnden Theapeuten wie z.B. Physiotherapeuten etc.)
- Anderen Ärzten die den Patienten behandeln, welche aber nicht die Verordnung ausgestellt haben
- Ehepartnern (vermutlich dürfte man auch ihnen gegenüber nichts sagen, da man ja deren Verhältnis zueinander nicht kennt oder?)
- Lehrern (Kommunikation vermutlich nur mit Schweigepflichtsentbindung der Eltern oder?)
- Zuständigen Betreuung des Jugendamtes der Familie ( - ein großes Fragezeichen wies da ist. Habe ein Kind welches von den Eltern vernachlässigt wird und der vom Jugendamt betreut wird. Ein Kontakt mit seinen Eltern ist so gut wie nicht möglich, die Mutter erscheint trotz zig Aufforderungen und Bitten nie mit zur Therapie, das Kind kommt stets alleine. Der leibliche Vater sitzt wie ich von Nachbarn erfahren habe hinter Gitter. Der Stiefvater, den ich zumindest einmal telefonisch erreichen konnte gab an, dass er nicht wolle, dass ein telefonischer Austausch zwischen der Jugendamtsbetreuung und mir stattfände. Mir wäre es (für das Kind) sehr wichtig, dass ein guter Austausch, möglichst mit den Eltern selbst, stattfindet. Auch würde ich gerne mehr Einblick in die Familie erhalten, erfahre ständig seltsame Dinge wie die Mutter sitzt Tag und nacht vor Fernseher oder Chat, schaut mittags vor den Kindern Horrorfilme an, beschäftige sich nie mit ihnen etc. telefonisch erreiche ich an sich nie jemanden - sie ist wohl zu Hause, ist ja wohl auch nicht berufstätig, geht aber nie ran. Ich habe nun auch schon das Gespräch mit dem Arzt, welcher die Verordnung austgestellt hat gesucht. Mehr Einblick in die Familie hat auch dieser nicht - was empfehlt ihr mir zu tun? Darf ich mich mit der Betreuerin des Jugendamtes kurzschließen ohne dass ich selbst mit einem Bein im Gefängnis stehe oder ist dies bzgl. der Schweigepflicht auch ihr gegenüber nicht erlaubt (ich vermute mal dass es so ist) - falls ja, was würdet ihr tun?
Ich freue mich über möglichst viel aufschlussreiche Infos - danke schon mal dafür!


26. Mai 2011 10:14 # 2
Registriert seit: 29.09.2007
Beiträge: 60

Hallo Karibik,

Du kannst Dir eine Schweigepflichtsentbindung vom Erziehungsberechtigten für genannte Berufsgruppen (Erzieherin, Lehrerin, usw...) unterschreiben lassen, dann bist Du auf der sicheren Seite!

Lg, Julia

26. Mai 2011 10:31 # 3
Registriert seit: 16.08.2006
Beiträge: 394

Hallo Karibik,
ich handhabe das so, dass ich mir eine Schweigepflichtsentbindung für die gesamt Praxis (falls Therapeutenwechsel) geben lass, und ansonsten für jeden anderen Menschen mit dem du reden möchtest, auser der verordnende Arzt. Also Physiotherapeut, Jugendamt etc. Wir sind letzens im Team über die Frage gestolpert, wie ist das mit Heimbewohnern und dem Pflegepersonal, strenggenommen dürfen wir ja auch mit denen nicht reden. Sind jetzt mal auf das Heim zugegangen, mal sehen was die zu dem Thema meinen.

Grüße
Lusa

26. Mai 2011 14:34 # 4
Registriert seit: 21.06.2007
Beiträge: 150

Ja ich finde das auch ein ganz interessantes Thema, wie bei dir im Heim!
Will da eben alles richtig machen, gibt ja manchmal so seltsame Leute die nur darauf warten einem was ankreiden zu können...
Bzgl. Lehrer hatte ich das auch immer so gehandhabt dass ich die Eltern extra was habe unterschreiben lassen. Wie würde sich das dann allerdings verhalten wenn ich z.B. das Gespräch mit dem Lehrer in der Schule führen würde und ein Fachlehrer des Kindes käme hinzu. An sich dürfte ich in dessen Anwesenheit ja gar nicht weitersprechen weil ich für diesen ja wiederum keine Entbindung von der Schweigepflicht habe.... - wie macht ihr das?
Knifflig ist für mich im Moment eben der Fall mit dem Jugendamt. Der Stiefvater hat ja extra gesagt er wolle nicht dass telefonischer Kontakt mit dem Jugendamt besteht (er wird schon wissen warum behaupte ich mal obwohl ich nicht mal weiß ob er als Stiefvater überhaupt das Sorgerecht für das Kind hat und diese Entscheidung überhaupt treffen darf, aber egal). Die Mutter erreiche ich ja nie und der Arzt weiß nicht wirklich was. Frage ist also - was tun? Ich würde dem kleinen Knirps ja schon gerne helfen nur sind mir irgendwie die Hände gebunden mit dem was ich darf/nicht darf denke ich. Ich vermute eben, wenn der Stiefvater schon betont hat, dass er keinen Kontakt mit dem Jugendamt wünscht dass in diesem Haus auch eine Einverständniserklärung zum Austausch vermutlich nicht unterschrieben werden würde. Denke da Stoße ich auf Granit. Meine Frage ist eben diese, es gibt nicht zufällig ein "Gesetz" oder sonstwas dass wenn solch eine Familie betreut wird, dass ein Austausch - zum Wohle des Kindes - zwischen den Parteien wie Arzt, Jugendamtsbetreuer, Lehrer, Therapeut etc. erfolgen kann ohne an sich gegen die Schweigepflicht zu verstoßen.
Dass einige Familien die Betreuung vom Jugendamt erhalten keinen Austausch zwischen den Parteien wünschen dürfte ja klar sein...
Was meint ihr dazu?
Will eben nichts falsch machen aber für den Kleinen das Beste tun!


26. Mai 2011 18:14 # 5
Registriert seit: 15.03.2002
Beiträge: 128

Hallo Karibik,
ich gehe davon aus, das die Betreuung vom Jugendamt eine amtliche Betreuung ist, das heißt, das Jugendamt hat dann das Sorgerecht für das Kind. Rufe sie doch einfach mal an. Amtliche Betreuungen müssen immer über Richter und Notar laufen, entweder haben die Unterlagen, dann sind die deine erste Ansprechperson, oder die haben nichts, dann würde ich angeben, dass kein Kontakt zu der Mutter zustande kommt.
Auf jeden Fall alles Gute und gute Nerven,
Christine

26. Mai 2011 21:12 # 6
Registriert seit: 02.06.2005
Beiträge: 3215

Geändert am 26.05.2011 21:14:00
Hallo Karibik,

so wie ich es verstehe, hast du ja keinen direkten Kontakt zu den "Eltern" des Kindes.

Insofern kannst du das Jugendamt anrufen, nach dem zuständigen Betreuer fragen und ihn als Erstes bitten, dir zu erläutern, wie es mit der Schweigepflicht in deinem Fall aussieht.

Häufig ist es so, dass in diesen "dysfunktionalen" Familien, die Kinder die Funktion haben, den Eltern ein Leben abseits vom Broterwerb zu ermöglichen (muß das mal so krass formulieren).

Bei manchen steckt auch eine eigene Biografie der permanenten Vernachlässigung dahinter. Auf jeden Fall werden die Kinder angesichts dieser desolaten Zustände, wie sie hier offenbar vorliegen, um ihre Zukunftsperspektive gebracht.

Falls der "Stiefvater" Profiteur der Situation ist (sein Lebensunterhalt wird sozusagen "mitfinanziert" bzw. er hat die Gelegenheit zu Übergrifffen gegenüber der Frau und/oder den Kindern), wird er natürlich nicht kooperieren.

Die zuständigen Sachbearbeiter stehen hier auch zwischen Baum und Borke. Einerseits sollen sie für das Kindeswohl sorgen, nur kosten darf es nichts. Bzw. es werden nur Hilfen etabliert, die dem "Amtsleister" genehm sind.... Auch hier gilt leider häufig das bewährte und leidige "man-kennt-sich"-Prinzip. So sind ihnen häufig die Händer gebunden. Buchstäblich.

Wenn du dann z.B. ein Schriftstück verfaßt (am besten in Kooperation mit dem Kinderarzt) in dem auf Kindeswohlgefährdung konkret hingewiesen wird, dann kann das dem Sachbearbeiter helfen, die Interessen des Kindes gegenüber den Kostenträgern durchzusetzen.

Sobald sowas von außen kommt - v.a. wenn es von Institutionen gesandt wird - dann werden die Ämter handlungsbereiter. Denn Praxen stellen Öffentlichkeit dar. Und die größte Sorge der Ämter ist, dass sie von der Öffentlichkeit negativ wahrgenommen werden.

Oder wie eine Mitarbeiterin eines Jugendamtes mir mal vertraulich mitteilte: "Wenn die Kinder den Kopf nicht unterm Arm tragen, macht unser Chef nichts".

Warum sollte er auch - er will doch sicher "aufsteigen" oder?

Bei uns in Deutschland ist es leider so: Selbst Eltern, die lediglich "biologische" Funktionen der Elternschaft ausüben, haben fast unbegrenzt das Verfügungsrecht über Kinder.

Und wer selbst in "übergriffigen" Verhältnissen aufgewachsen ist oder die Augen offen hält, der weiß, was das für Kinder bedeutet.

Viel, viel Erfolg wünscht

Oetken1
30. Mai 2011 08:55 # 7
Registriert seit: 29.06.2010
Beiträge: 3

Hallo Karibik,
grundsätzlich hast du gegenüber allen externen Helfern Schweigepflicht, selbst in manchen Punkten gegenüber der verordneten ÄrztIn. Wir nutzen in unserer Praxis stets für alle Anfragen eine Schweigepflichtentbindung. Für das Vertrauen ist es eh wichtig und sinnvoll, möglichst offen dies mit der PatientIn zu kommunizieren. In unserer Schweigepflichtsentbindung wird nicht nur Person, sondern auch das spezielle Thema angegeben, was von der Schweigepflicht befreit werden soll.
Was deinen speziellen fall betrifft: informiere das Jugendamt, dass du gerne Kontakt hättest aber keine Schweigepflicht hast. Besser das Jugendamt kümmert sich dann darum, dann bist du entlastet. Wenn es keine gibt, hast du zumindest die anspruchsvolle, nicht ganz einfache Aufgabe, das kind weitestgehend zu stabilisieren. Ist gefahr da hast du auch beim Jugendamt anspruch auf Beratung, die kannst du dann ja zunächst ohne Namen nutzen. In einigen Städten gibt es über den § 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, dies Gewährleistet dir Beratung ohne dass gleich eine Anzeige erfolgen muss.

6. Februar 2018 09:56 # 8
Registriert seit: 06.02.2018
Beiträge: 1

Hallo, wer kann mir weiterhelfen?
Die Ergotherapie eines Kindes wurde von Seiten der Mutter ohne Begründung abgebrochen, mit der Information, der Kinderarzt hätte ihr dies angeraten. Das ist jetzt 2 Wochen her.
Kann ich mich schriftlich an den Kinderarzt wenden, um ihn über die Therpie und Schwierigkeiten mit Mutter und Kind noch informieren als eine Art Stellungnahme
oder ist die Schweigepflichtsentbindung , die bis zum Abbruch der Therapie gegeben war, nicht mehr gültig....so dass mir die Hände gebunden sind, eine Klärung mit dem Kinderarzt zu führen.
HG CD
6. Februar 2018 10:23 # 9
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

@Cattinkablues

Wenn es der Kinderarzt ist von dem die Verordnung war, ist das kein Problem. Eine Klärung mit dem Kinderarzt wird es wahrscheinlich aber nur in einem persönlichen Gespräch mit ihm geben.

Die Kindsmutter hat dir doch eine Begründung gegeben. Ob diese auch der Wahrheit entspricht, kann dir nur der Kinderarzt selbst bestätigen.

LG falladar
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