Registriert seit: 31.08.2009
Beiträge: 42
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Habe mal eine Frage zu einem "Fall" (Patient): Der Patient erhält bereits Ergotherapie (ist bereits außerhalb des Regelfalls). Er macht sehr gute Fortschritte, eine Erhöhung der Therapiefrequenz / Woche in der jetzigen Phase wurde deshalb für sinnvoll erachtet. Der bisher verordnende Arzt meinte er kann leider aufgrund seines Budgets nicht mehr ausstellen. Die Patientin ist zusätzlich noch regelmäßig bei einem Facharzt in Behandlung. Wie sähe es nun aus, wenn sie von diesem eine weitere Verodnung bekommen würde mit... - gleicher Diagnose (wäre es dann auch automatisch außerhalb des Regelfalls wg. gleicher Diagnose oder würde dieser dann da es sich um einen anderen Arzt handelt eine Erstverordnung ausstellen müssen? Müsste die Frequenzerhöhung dann nochmals extra bei der Krankenkasse genehmigt werden? - wie wäre es bei Kassen die auf die Genehmigung verzichten, da müsste dann wenn eine Verordnung von einem anderen Arzt eingeht bei gleicher Diagnose auch nichts genehmigt werden oder)? Könnten die 2 Verordnungen dann sozusagen parallell "abgearbeitet" werden - sprich z.B. Behandlung am Montag auf Rezept 1 Behandlung am Mittwoch und Freitag auf Rezept 2 oder gäbe es da Probleme? - einer anderen Diagnose (bei dem Patient kam noch ein zusätzliches Störungsbild hinzu welches auch in Form einer anderen Diagnose eine Verordnung zuließe. Wäre dies dann sinnvoller, dass der Facharzt diese Diagnose dafür "verwendet"? Dafür könnte dann ja eine Erstverordnung ausgestellt werden, korrekt? Vielen Dank für eure Infos!
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Registriert seit: 03.11.2010
Beiträge: 13
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Hallo Du,
wir haben immer mal wieder den Fall, dass sich bei Dauerbehandlungen außerhalb des Regelfalls der Hausarzt und der Neurologe oder der Kinderarzt und der Psychiater die Verordnungen teilen ( z.B. bei einer MS-Patientin oder bei schweren ADHS-Fällen ).
Wir arbeiten gut mit den Ärzten zusammen und sie sind i.d.R. recht offen für Vorschläge, die den Patieten eine bestmögliche Behandlung ermöglichen und ihr Budget schonen.
Bei uns läuft das dann so, dass der Hausarzt ein Rezept mit der gewünschten Frequenz ausstellt ( in deinem Beispiel 2x pro Woche ). Wenn dieses fertig ist, wird vom anderen Arzt ein Rezept ausgestellt (also abwechselnd, nicht parallel). Funktioniert gut, da sich für den Hausarzt die Summe seiner VOs nicht ändert. Bisher ist mir kein Arzt begegnet, der nicht mitgemacht hätte, wenn wir dieses System vorgeschlagen haben. Manchmal schlagen sogar die Fachärzte vor, den Hausarzt auf diese Weise zu entlasten. Parallel Rezepte von 2 Ärzten zu bearbeiten, wäre mir persönlich zu kompliziert, zu leicht, den Überblick zu verlieren. Außerdem müssten dann ja die Pats am Rezeptende immer zu 2 Ärzten zum Rezept abholen. Meine Praxis liegt recht ländlich und für viele meiner Pats würde das einen sehr großen Aufwand bedeuten
Normalerweise stellt unser Neurologe in diesem Fall gleich eine VO außerhalb des Regelfalls aus, von Pädaudiologen und aus der KJP habe ich auch schon Erst-VOs bekommen. Beides wurde bisher ohne Probleme von den Kassen akzeptiert, ich kann dir aber nicht sagen, ob es da inzwischen eine Regelung gibt, von der ich noch nichts mitbekommen habe.
Auch wie es mit der Genehmingung außerhalb des Regelfalls ist kann ich dir nicht sagen. Die Kassen, mit denen ich hier zu tun hab haben alle darauf verzichtet.
beijos
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Wenn alle Klügeren nachgeben regieren die Idioten
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Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 33
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Wir handhaben es in der Praxis so, dass wenn wir zwei Rezepte haben wir das eine auf Montag und Mittwoch ausstellen und das andere dann für Dienstag und Mittwoch. Wir haben damit auch keine Probleme z.b sagt die Krankenkasse dazu auch nichts.
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Registriert seit: 19.07.2008
Beiträge: 840
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Hi,
der KK ist dass egal bzw. habe ich noch kein negatives Feedback bekommen und ich schaue natürlich, dass die Eintragungen sich nicht überschneiden! Ich selber in KG Behandlung hatte mal 3 VO abgegeben und selbst das hat die Praxis hin bekommen.
LG Matti
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Registriert seit: 19.11.2009
Bundesland: Niedersachsen Beiträge: 20
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Hallo, Grundsätzlich ist es möglich von 2 verschiedenen Ärzten Rezepte für den Patienten zu bearbeiten. Man muß nur folgendes beachten. Sollte es das gleiche Krankheitsbild mit dem gleichen I- Schlüssel sein darf die Menge der Behandlungen trotzdem nicht überschritten werden! Dieses geht zum Beispiel bei der AOK nicht ohne weitere Genehmigung erfolgen ! Bei anderen Kk geht es ohne Genehmigung jedoch sollte man schauen das man trotzdem mit ihnen Kontakt aufnimmt damit nicht der Pat. in die Lage kommt einen Vertrauensarzt aufsuchen zu müssen. Sollte noch ein zweites Krankheitsbild vorliegen, ist es natürlich immer möglich, über einen anderen I-schlüssel andere Heilmittel zu bekommen. Bsp. Pat. bekommt motorisch-funktionell, sensomotorisch-perzeptiv und dazu noch Hirnleistungstraining. Grundsätzlich würde ich dieses jedoch abklären lassen. Keine Krankenkasse beißt wenn man nachfragt. NOCH EIN WICHTIGER TIP!!! Bei folgenden Erkrankungen gilt "Kein Einbeziehen in die Leistungsüberprüfung der Arztpraxis"(Budget) Schlaganfall, Morbus Parkinson, Behandlungen nach chirurgischen Eingriffen nach Krebserkrankungen für 6 Monate Wir haben diese Regeln kopiert und den Ärzten vorgelegt, klappt prima !! Nachzulesen bei der kassenärztlichen Vereinigung im Internet Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Liebe Grüße Bernersen
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saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3623
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hallo, bernenser ich möchte ein bischen korrigieren, weil solche aussagen "irreführend" sein können. wenn jemand aus einem anderen bundesland als du kommst, liegen evtl völlig andere bedingungen vor: Zitat: Dieses geht zum Beispiel bei der AOK nicht ohne weitere Genehmigung erfolgen ! Bei anderen Kk geht es ohne Genehmigung
es geht bei einzelnen AOK auch adR ohne genehmigung. aber längst nicht bei allen "anderen" kassen ohne... welche RVO kasse es wie handhabt, steht in den aktuellen listen zum genehmigungsverzicht der einzelnen kassen. Zitat:Bei folgenden Erkrankungen gilt "Kein Einbeziehen in die Leistungsüberprüfung der Arztpraxis"(Budget)
Schlaganfall, Morbus Parkinson, Behandlungen nach chirurgischen Eingriffen nach Krebserkrankungen für 6 Monate auch diese angaben sind je nach bundesland unterschiedlich. es fallen bei den heilmittelrichtgrößen nicht überall die oben beschriebenen erkrankungen als praxisbesonderheit aus dem budget . gruß - saloia ------------------------------------- >>Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben. << (g.b.shaw)
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Registriert seit: 29.03.2009
Beiträge: 7
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Ich habe einen Klient, der von seinem Hausarzt immer ein Rezept über SMP 1x wöchentlich und von seinem Neurologen MoFu 1x wöchentlich verordnet bekommt mit gleicher Diagnose. Das geht auf jeden Fall.
Gruß
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Registriert seit: 18.10.2005
Beiträge: 386
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Hallo, den gleichen Fall hatte ich vor Kurzem auch... Hab mit meinen "grünen Freunden" telefoniert und mir wurde geraten, die Verordnungne hintereinander zu bearbeiten. Sonst könnte es zu Kürzungen kommen. Die eine VO war psyfkt. die andere HLT, hatte 2 Diagnosen aber den gleichen Schlüssel. LG susan - SusanRoth86@aol.com -
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Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 943
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Geändert am 30.05.2011 13:02:00
Der Tipp der AOK mag zwar wichtig, aber nicht unbedingt richtig sein. Quelle: LinkDort die letzte Frage lesen, löst das Problem zumindest bei zwei unterschiedlichen, vorrangigen Heilmitteln. Zur Ehrenrettung der SachbearbieterInnen bei den Krankenkassen: der Regelwust ist dermaßen umfangreich, dass man beim besten Willen nicht jede Exotenkonstellation abrufbar haben muss. Nachtrag: 2 unterschiedliche Diagnosen sind selbst bei dentischem Ind.-Schl. zwei voneinander unterschiedliche Regelfälle. Das wiederum müsste die AOK wissen. die Sprache ist eine Waffe, haltet sie scharf! (K. Tucholsky)
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