Diskussionsforum
Ein paar Fragen an euch....
Registriert seit: 31.08.2009
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Geändert am 01.06.2011 20:08:00
Habe noch ein paar Dinge die mir unklar sind, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen - vielen Dank schon mal: - Ich kenne ja die Indikationsschlüssel EN1, EN2 etc. - habe nun eine Verordnung mit EN1a - was bedeutet das? Habe auch noch eine andere Verordnung mit EN1 bei Erwachsenen, dachte immer das geht nur bis 18 oder habe ich da was falsch verstanden? - Kann bei den Primärkassen (AOK, BKK etc.) der Therapiebericht nicht mit abgerechnet werden? Habe da irgendwie keinen Schlüssel für gefunden. Gibt es da so etwas gar nicht erst? - Bzgl. des Patientenstatus, wo kann ich den da eine "Übersicht" finden was die Zahlen im Einzelnen bedeuten (glaube 3 war Kinder, 1 Arbeiter oder so, wo finde ich denn da eine Übersicht)? - Wie würdet ihr bei folgendem Problem vorgehen: Ihr habt eine Verordnung erhalten, alle Behandlungen dazu geleistet, wollt diese abrechnen und stellt fest, dass vom verordnenden Arzt noch etwas korrigiert werden muss. Der behandelnde Arzt ist nun jedoch schon seit 2 Monaten selbst krank, seine Praxis auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Rezept kann so leider nicht abgerechnet werden (Begründung für außerhalb des Regelfalls fehlt - wird also von der Kasse zurückkommen). Was würdet ihr hier tun? Freue mich über eure Antworten - danke schon mal!
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Registriert seit: 21.08.2005
Beiträge: 29
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Geändert am 01.06.2011 22:38:00
Zitat:/Ich kenne ja die Indikationsschlüssel EN1, EN2 etc. - habe nun eine Verordnung mit EN1a - was bedeutet das? Habe auch noch eine andere Verordnung mit EN1 bei Erwachsenen, dachte immer das geht nur bis 18 oder habe ich da was falsch verstanden? EN1a ist ein Indikationsschlüssel der Physiotherapie. Also zum Arzt marschieren und ändern lassen. Zitat:Kann bei den Primärkassen (AOK, BKK etc.) der Therapiebericht nicht mit abgerechnet werden? Habe da irgendwie keinen Schlüssel für gefunden. Gibt es da so etwas gar nicht erst? Ich weiß ja nicht, ob ihr die gleichen Schlüssel habt wie wir in Westfalen-Lippe. Aber genau wie bei den Ersatzkassen ist auch bei den Primärkassen der Schlüssel für den Therapiebericht 54701. Zitat:Bzgl. des Patientenstatus, wo kann ich den da eine "Übersicht" finden was die Zahlen im Einzelnen bedeuten (glaube 3 war Kinder, 1 Arbeiter oder so, wo finde ich denn da eine Übersicht)? Du meinst wahrscheinlich den Versichertenstatus, der auf der Verordnung angegeben ist. 1 bedeutet Versicherter, 3 familienversichert (also Angehöriger), 5 bedeutet Rentner. http://de.wikipedia.org/wiki/Versichertenstatus Zitat:Wie würdet ihr bei folgendem Problem vorgehen: Ihr habt eine Verordnung erhalten, alle Behandlungen dazu geleistet, wollt diese abrechnen und stellt fest, dass vom verordnenden Arzt noch etwas korrigiert werden muss. Der behandelnde Arzt ist nun jedoch schon seit 2 Monaten selbst krank, seine Praxis auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Rezept kann so leider nicht abgerechnet werden (Begründung für außerhalb des Regelfalls fehlt - wird also von der Kasse zurückkommen). Was würdet ihr hier tun? 1. Ich würde den Patienten fragen, wer die Vertretung des kranken Arztes hat und mich an diesen wenden. 2. Wenn dieser keine Begründung eintragen will, würde ich bei der Krankenkasse anrufen und fragen, was ich machen soll, ob es kulanterweise trotzdem ohne Begründung abgerechnet werden kann. 3. Ich würde die Verordnung so lange liegen lassen (max. 6 Monate), bis der Arzt wieder da ist und die Ergänzung vornehmen kann (was zwar schmerzhaft für den eigenen Geldbeutel wäre, aber was solls!) Gruß, rhönergo Cogito, ergo sum
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Mschiew.
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 935
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Geändert am 02.06.2011 10:19:00
Na da stehst du wohl noch am anfang! also zunächst ist EN1a KEIN schlüssel der Physiotherapie. das ist eine absolute fehlinformation! EN1 ist ein Schlüssel der ergotherapie und "a" kennzeichnet im HMK das vorrangig zu verordnende Mittel; in dem Fall wäre es SPB, MOFU oder HLT. Der arzt muss das "a" nicht mit anfügen. Macht dies meist, weils so in seinem Computer steht. Da würde ich dir empfehlen, dich mal mit dem Heilmiitelkatalog auseinander zusetzen. Die Verordnung ob EN1 oder EN2 ist immer so eine Frage, die mir auch Krankenkassen nicht eindeutig beantworten können. 1 ist für alle Erkrankungen vor dem 18 Lebensjahr. Aber irgendwie werden die ja auch mal älter!? Trotzdem ist die Erkrankung vorher passiert..also nicht so einfach zu beantworten. Frage ggf bei der Kasse nach. Es stimmt, dass bei einigen kassen keine abrechnungspositionen für berichte vorgesehen sind. Das ist eben Pech für uns Wenn die Verordnung nicht stimmt, bist du sofort in der Prüfpflicht. du hast dafür zu sorgen, dass das rezept ordnungsgemäß bei dir ankommt. ohne begründung in deinem fall...keine bezahlung. du kannst warten bis er wieder da ist oder es auf gut glück versuchen ob sie es vielleicht bezahlen!? deine wahl. ich hoffe, du musstest das rezept nicht vorher noch genemigen lassen. grüße micha Ich trage die volle Verantwortung, für das was ich schreibe! www.schiewack.de
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saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3623
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Geändert am 16.06.2011 20:42:00
Zitat: 1.also zunächst ist EN1a KEIN schlüssel der Physiotherapie. das ist eine absolute fehlinformation! EN1 ist ein Schlüssel der ergotherapie
2. Die Verordnung ob EN1 oder EN2 ist immer so eine Frage, die mir auch Krankenkassen nicht eindeutig beantworten können. 1 ist für alle Erkrankungen vor dem 18 Lebensjahr. Aber irgendwie werden die ja auch mal älter!? Trotzdem ist die Erkrankung vorher passiert..also nicht so einfach zu beantworten. Frage ggf bei der Kasse nach.
1.stimmt: EN an sich (egal ob 1 oder 2, mit oder ohne a) ist kein physioschlüssel. ich bin mir ziemlich sicher, daß bei den physios da ein ZN steht.. 2. und ob EN1 oder 2 draufstehen muss, hab ich grade durchexerziert.. runde 2 stunden(!) telefonieren mit den "abrechnungsstellen heilmittel" diverser kassen ergaben: ob EN1 oder 2 ist ärztliches ermessen (weil der arzt entweder so auslegen kann, daß der zeitpunkt der erkrankung gilt =1, oder der zeitpunkt der verordnung WEGEN dieser erkrankung =2) jedenfalls soll das laut kassen (ausnahmsweise) nicht therapeutensorge sein. beides gilt, wenn indischlüssel zum vorrangigen heilmittel passt. diese aussagen habe ich leider nur mündlich und hoffe, daß die bei der abrechnung noch gelten notwendige änderungen haben VOR beginn der behandlung eingeholt zu werden. nachträgliche änderungen während der laufenden behandlung sind nicht zulässig- umso weniger, wenn schon die ganze VO abgearbeitet ist. und arztberichte werden in den meisten bundesländern leider nicht (mehr)vergütet... wenn doch, mit sagenhaften 0,56€ .... sowas kannst du aber alles auch den jeweiligen preislisten entnehmen sorry, karibik, daß ich dir das so sage: aber du hast so grundlegende "lücken", daß ich dir wirklich raten würde, dich nochmal mit der materie auseinander zu setzen: hmr, hmk, rahmenverträge . ich weiß,das es viel ist und verwirrend- aber du wirst auf dauer nicht alles hier im forum klären können.. ps@ rhön-ergo: abgesehen von der fehlinfo wg. EN1a. wie kommst du auf "max. 6 monate liegen lassen"?? gkv verordnungen sind wesentlich länger( 1 jahr? ich glaube sogar 2 jahre?) nach abarbeitung noch abrechenbar... edit: zitat ergänzt... gruß - saloia ------------------------------------- >>Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben. << (g.b.shaw)
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falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376
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EN1 nur bis 18. Lbj. danach EN2, es gilt das Ausstellungsdatum des Rezeptes und nicht der Beginn der Erkrankung
Rezeptänderungen kann auch die Vertretung machen, auch wenn es eine andere Praxis ist. Dann gegenenfalls handschriftlich begründen.
Patientenstatus steht immer auf dem Rezept, oft eine 4-stellige Nummer, benötigst jedoch nur die erste davon. 1 = Hauptversicherter, 3 = Angehöriger, 5 = Rentner. Dein Abrechenzentrum oder deine Abrechensoftware hilft da weiter.
MfG falladar
Oder Ihr nutzt diese Mail die ich bekommen habe:
Hallo Herr .....,
am 1. Juli 2011 wird die neue Heilmittel-Richtlinie 2011 in Kraft treten. Alles, was Sie dazu an Informationen benötigen haben wir für Sie vorbereitet: Aktueller Artikel aus unserem Newsletter "unternehmen praxis", den Sie jetzt schon vorab kostenlos online lesen können: Damit sind Sie bestens informiert! Gleich hier den Artikel online lesen: http://www.up-aktuell.de/
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Und zum Thema Ärzte haben wir natürlich auch schon etwas für Sie vorbereitet: Ein eintägiges Seminar zum Thema "Heilmittel-Richtlinie kennenlernen und verständlich an Ärzte kommunizieren!" Dann sind Sie nicht nur Top-Aktuell und gewohnt verständlich informiert, sondern bekommen sogar eine Präsentation (als Datei) mit, die Sie für Ihre Arztkommunikation direkt einsetzen können! Jetzt brauchen Sie nur noch ganz einfach gebührenfrei telefonisch unter 0800 9477369 oder direkt über unser Seminarportal im Internet zum Seminar in Ihrer Nähe anzumelden! http://www.buchner-seminare.de/seminars/48 Wir freuen uns darauf, Sie auf dem Seminar zu treffen!
Herzliche Grüße aus Schwentinental
Ihr Ralf Buchner
"Der Eine hofft, dass die Zeit sich wandelt, der Andere nutzt die Zeit und handelt."
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Registriert seit: 31.08.2009
Beiträge: 42
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Hallo und vielen lieben Dank für eure Infos! Ich habe im Moment nur einen ein paar Jahre alten Heilmittelkatalog da, Den neuen habe ich zwar schon bestellt aber der kommt ja erst noch raus und ist derzeit eben noch nicht erhältlich. Hatte das schon verstanden gehabt, dass EN1 bis 18 und EN ab 18 ist. Mich hats nur eben verwirrt weil bei einer erwachsenen Person EN1 drauf stand und dann noch in Verbindung mit dem "a". Auf allen anderen Verordnungen des selben Arztes war eben dieser Buchstabe nie angehängt weshalb ich dachte ich frag mal nach bevor ich hier etwas falsch mache, ob dies dann auch eine besondere Bedeutung hat. Bzgl. der Behandlungsberichte: Ich habe mich mit den Abrechnungsschlüsseln der verschiedenen Kassen in den letzten Wochen intensiv auseinandergesetzt, hat mich zahlreiche Nächte gekostet aber das musste eben sein! Mir ist dabei eben aufgefallen, dass bei den Ersatzkassen der Behandlungsbericht großzügigerweise minimal vergütet wird (wie ihr schon sagtet mit den Kosten für die Briefmarke), er jedoch in der Liste von AOK etc. überhaupt nicht erwähnt wurde. Das hat mich einfach etwas stutzig gemacht. Bzgl. der Verordnung: Die Verordnung wurde nicht von mir am Patienten begonnen sondern von einem Kollegen. Ich habe diesen nur übernommen und muss jetzt eben schauen wie ich das am besten organisiert bekomme. Werde denke ich dann mal die zuständige Krankenkasse anrufen. Ich danke euch für eure Mühen!
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Registriert seit: 27.02.2007
Beiträge: 250
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Also ich finde es ok dass "Karibik" so etwas fragt, wozu gibt es sonst solch ein Forum? Auch zeigt das doch eigentlich nur dass Sie sich Gedanken darüber macht und sich mit der Thematik intensiv auseinandersetzt, was ja sehr positiv ist wie ich finde. Es gibt schließlich genug Therapeuten und auch wirklich "alte Hasen" darunter die sich bestimmt mit so etwas selbst noch nie beschäftigt haben (da nie mussten) sondern immer "nur" schön brav im Angestelltenverhältnis geabeitet haben und trotz jahrelanger Berufserfahrung sicherlich noch ratloser dastehen würden als sie das tut in solchen Fragen. So etwas wird leider in den Schulen nicht gelehrt, das müsste mal kritisiert werden finde ich! Es ist auch wirklich schwierig sich selbst da einzuarbeiten da viele Informationen die man findet auch sehr wiedersprüchlich sind, ich weiß wie es mir damit erging. Auch sieht man ja an den ganzen unteschiedlichen Aussagen der Antworten, dass es wohl auch hier bei diesen Kollegen wirklich nicht klar und eindeutig ist, also sind die Fragen doch ok und gerechtfertigt finde ich. Ich denke jeder fängt mal klein an und nur so lernt man schließlich dazu! Es ist schließlich noch kein Meister vom Himmel gefallen! "Karibik" ich habe dir soeben eine Mail geschickt, ich denke sie enthält einige Informationen die du gebrauchen kannst! Falls dir noch etwas unklar ist kannst du mich auch gerne direkt anschreiben! Viel Erfolg!
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Mschiew.
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 935
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Zitat: Also ich finde es ok dass "Karibik" so etwas fragt, wozu gibt es sonst solch ein Forum?
hat den jemand geagt, dass es nicht okay ist? Ich trage die volle Verantwortung, für das was ich schreibe! www.schiewack.de
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saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3623
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Geändert am 03.06.2011 19:56:00
Zitat: EN1 nur bis 18. Lbj. danach EN2, es gilt das Ausstellungsdatum des Rezeptes und nicht der Beginn der Erkrankung
sag doch das jetzt nicht wie geschrieben- einige abrechnungszentren(aok, dak) sagen: es ist ärzteermessen, wie sie das definieren.. und wieder mal sitzen wir wieder zwischen allen stühlen.. okeee. ich werd ändern lassen-- sicher ist sicher!! edit: übertragungsfehler- war nur die hälfte mitgekommen.... gruß - saloia ------------------------------------- >>Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben. << (g.b.shaw)
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Registriert seit: 31.08.2009
Beiträge: 42
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Danke vielmals für die Infos, ihr habt mir wirklich sehr weitergeholfen in den genannten Punkten! Das stimmt dass es schade ist dass in der Ausbildung so etwas gar nicht mit gelehrt wird. Finde das ist wirklich eine Lücke. Ich hänge mich da im Moment auch voll rein, will ja alles verstehen und einfach nur richtig machen. Manchmal ist es für mich einfach noch schwer zu wissen was jetzt stimmt oder nicht bzw. wie ich es letztendlich dann machen soll, weil die Infos zum Teil so was von wiedersprüchlich sind die man erhält bzw. findet... Ich habe zum Beispiel den Heilmittelkatalog so verstanden dass z.B. bei dem Indikationsschlüssel SB1 laut Katalog nur eine motorisch-funktionelle Behandlung verordnet werden dürfte. Ich habe jetzt von 2 verschiedenen Ärzten auf SB1 allerdings eine sensomotorisch-perzeptive. Laut Heilmittelkatalog ist dies jedoch weder als vorrangiges noch als optionales Heilmittel möglich...
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saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3623
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@cora Zitat: Also ich finde es ok dass "Karibik" so etwas fragt, wozu gibt es sonst solch ein Forum? Auch zeigt das doch eigentlich nur dass Sie sich Gedanken darüber macht und sich mit der Thematik intensiv auseinandersetzt, was ja sehr positiv ist wie ich finde.
oh, ja: "gedanken darüber machen und sich mit der thematik intensiv auseinandersetzen" sollte man als PI unbedingt.. spätestens dann... am besten allerdings im vorfeld, also _vor_ existenzgründung... ein forum ist _nicht_ dafür da, eigenrecherche zu ersparen und eine "online-existenzgründer-hilfe" zu bieten.. ich lese die beiträge/fragen von karibik seit längerem mit und mein eindruck ist einfach der, daß sich da (leider: wieder mal) jemand _erst_ selbständig gemacht hat, und _dann_ seine infos holt.. andersrum würd ichs passender finden, aber das ist MEINE meinung... @karibik: ich weiß genau, wie verworren alles ist. dennoch: ich finde, du bist verdammt spät dran mit infos sammeln... Zitat:..... von 2 verschiedenen Ärzten auf SB1 allerdings eine sensomotorisch-perzeptive. Laut Heilmittelkatalog ist dies jedoch weder als vorrangiges noch als optionales Heilmittel möglich...
ja, ist richtig. was meinst du, was dementsprechend mit den VO geschehen sollte? gruß - saloia ------------------------------------- >>Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben. << (g.b.shaw)
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Registriert seit: 31.08.2009
Beiträge: 42
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Ja werde sie dann wohl zum Abändern zu den Ärzten bringen müssen.
Zu deiner Aussage wegen der Vorbereitung: Leider konnte ich mich eben nicht im Voraus auf all das vorbereiten. Ich wäre sehr froh wenn es so gewesen wäre. Leider wurde ich sozusagen "ins kalte Wasser" geworfen, sollte mich mehr oder weniger von heute auf morgen mit Dingen bis ins Detail auskennen mit denen ich mich bislang noch gar nie beschäftigen musste. Ich muss mich nun eben durchboxen. Es hat verschiedenste Gründe die diese plötzliche Veränderung als einzige Möglichkeit gelassen haben deshalb musste ich (leider) auch so ziemlich unvorbereitet in die Sache rein. Seit dem investiere ich jede freie Minute dafür mich tiefer einzuarbeiten, eben weil ich alles richtig machen möchte. Es tut mir leid, wenn dir die Fragen vielleicht gelegentlich etwas lächerlich vorkommen mögen. Ich bin einfach noch nicht so fit wie du es wohl bist und sehr froh und dankbar wenn mir jemand von seinem kostbaren Wissen etwas abgeben kann - was nicht heißt, dass das bedeutet dass ich mir selbst nichts erarbeiten möchte, im Gegenteil! Ich habe mir bereits von Krankenkassen etc. sämtliche Infos zukommen lassen, bin ständig im Internet unterwegs, die Literatur die es gibt für Existenzgründung habe ich alle angeschafft - auf solch spezielle Fragen finde ich nur leider auch da keine Antwort! Ich bin sehr froh und dankar für die, die dafür Verständnis haben und mir (hoffentlich) auch weiterhin gerne helfen werden, ich habe auch sehr liebe, persönliche Mails von Kollegen erhalten, vielen Dank dafür!!!
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saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3623
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Geändert am 05.06.2011 11:09:00
Zitat:Es tut mir leid, wenn dir die Fragen vielleicht gelegentlich etwas lächerlich vorkommen mögen.
nur kurz: WIE schwierig es ist, sich einzufuchsen, weiß ich. deine fragen sind alle berechtigt und kommen mir nicht lächerlich vor! sondern einfach ein bischen spät.. hast du jemanden/ eine befreundete praxis, mit dem du dich mal einen nachmittag zusammensetzen und abrechnungsmodalitäten besprechen könntest? solche 1:1 klärungen mit (zwei meiner)abrechnungspraxen waren damals das effektivste gruß - saloia ------------------------------------- >>Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben. << (g.b.shaw)
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Registriert seit: 02.06.2005
Beiträge: 3212
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Hallo Karibik,
falls du ein Abrechnungszentrum hast: die können dir im Allgemeinen alle diese Fragen beantworten.
Und zu deinem Trost: es ist Absicht, dass diese Regelungen so undurchsichtig sind. Denn wären sie einfach zu durchschauen, dann hätten wir nicht alle (inkl. der Ärzte) ständig das Gefühl etwas "falsch" zu machen. Und wären so von den Kostenträgern nicht so leicht manipulierbar. Und könnten uns als Leistungserbringer dann zusammen tun und gegenseitig informieren. Wir hätten ja mehr Zeit, mehr Kraft und würden uns nicht gegenseitig den Hahn abdrehen.
Man nennt so etwas "Herrschaftswissen" und "Taktik" (Teile und Herrsche).
Zu den Berichten: Vertraglich ist eine Vor- und Nachbereitungszeit vereinbart. Und in diese gehört auch die Dokumentation.
Dass die Bezahlung insgesamt miserabel ist (jedenfalls die der Kassen) steht auf einem anderen Blatt. Die Position mit den 0,55 Euro ist nur die Erstattung der Briefmarke.
Grüße von
Oetken1
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Registriert seit: 31.08.2009
Beiträge: 42
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@saloia: Nein leider gibt es hier keine Praxis mit einem netten Kollegen in der Nähe den ich kennen und da mal "ausfragen" könnte - das wäre mir natürlich das aller liebste gewesen und ich wäre mehr als froh darüber! Genau das ist ja der Grund weshalb ich mich hier mit meinen Fragen im Forum an euch wende. Ich habe bei den verschiedensten Abrechenzentren bereits vor Wochen die Infos angefordert, habe einen riesigen Stapel an Material von denen allen da. Habe dann auch bei gerade solchen Fragen gedacht die müssten das doch wissen - Pustekuchen! ... die Realität am Telefon sah da ganz anders aus, leider! Das ist allerdings wohl war dass es sich um einen totalen "Dschungel" handelt in der wohl keiner so 100%ig durchsteigt (ist wahrscheinlich auch gar nicht möglich)! Ich hatte vor 2 Wochen mal noch Kontakt zu einer alten Kollegin gehabt, wir haben uns getroffen. Sie ist selbständig in einer Praxis, schon seit einigen Jahren. Ich hatte mir extra einige Dinge notiert die mir aktuell so Kopfzerbrechen bereiten da ich keine Antworten dafür finde weil ich dachte die weiß das bestimmt mit ihrer Praxiserfahrung. Leider musste ich auch hier feststellen dass ich mich wohl geirrt hatte. Wie ich auch oft an den zig verschiedensten Antworten auf meine Fragen im Forum feststelle scheint es bei vielen anderen auch nicht wirklich transparenter zu sein bzw. es scheint auch häufig falsche Infos zu geben. Besonders lustig fand ich dann auch die Antwort auf meine Anfrage bei der Berufsgenossenschaft nach Vergütungsliste, Positionsnummern etc., wie dies eben bei Ihnen abgerechnet wird. Ich hatte mich extra telefonisch direkt an sie gewendet und in die "Fachabteilung" durchstellen lassen. Der freundliche Mitarbeiter dort hat sage und schreibe fast 45 Minuten während ich am Telefon bei ihm war vergeblichst nach so etwas gesucht. Auch konnte er mir dann nicht mal sagen wo ich meine Anfrage alternativ hinrichten könne (klar, ich war ja schon in der "Fach"-Abteilung für solche Dinge bei ihm ) - prima dachte ich mir, wenn sich die "Fachabtreilung" bei denen nicht mit so etwas auskennt oder Bescheid weiß, ja wer denn dann!?! Der liebe Mann (der mir in dem Moment echt leid dat weil er ganz schön verzweifelt war) versprach mir dann auch, nachdem all seine erfolglosen Nachforschungen während unseres Telefonats nicht zum gewünschten Ergebnis weitergeholfen haben, er würde sich erkundigen und sich in den nächsten 1-2 Tagen bei mir melden. Ja....................die Tage scheinen dort mehr als 48 Stunden zu haben (mittlerweile ist dies bereits ein paar Wochen her)! Ich hoffe, dass ich in ein paar Jahren, wenn ich mich daran zurückerinnern werde, darüber lächeln kann - meinen Humor habe ich auch in dem Chaos glücklicherweise noch nicht verloren Sonnige Grüße!!!
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