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Diskussionsforum

Scheinselbstständigkeit

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4. März 2012 20:50 # 1
Registriert seit: 10.05.2007
Beiträge: 121

Hallo,
es geht um eine 400,-€-Kraft von mir, die überlegt sich als Freier Mitarbeiter in meiner Praxis selbstständig zu machen.
Sie fragte mich wie das denn mit der Scheinselbstständigkeit wäre.

Jetzt habe irgendwas im Kopf, das es einen Gerichtsbeschluss gibt, das die Therapeuten von dieser Klausel befreit wären, also selbst wenn Sie nur über eine Praxis abrechnen sollte, sie nicht Scheinselbstständig ist.

In der Suchfunktion habe ich nichts gefunden und bei google finde ich auch nicht so richtig eine Antwort.

Kann mir einer von euch helfen, ob das Quatsch und "Wunschdenken" in meinem Kopf ist, oder ob es dieses Gerichtsurteil tatsächlich gibt?

Einen schönen Abend noch,
Gruß
Netten




5. März 2012 19:56 # 2
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

das problem, was du wahrscheinlich haben wirst ist, daß deine künftige FM schonmal "weisungsgebunden" bei dir gearbeitet hat- die DRV tut sich da sehr schwer mit, zu glauben, daß das in zukunft nicht mehr so sein soll. und weisungsungebundenheit ist eins DER kriterien für selbständigkeit als FM...

das, wonach du suchst, war kein gerichtsurteil, sondern eine auskunft der DRV an frau donner. du findest das, wenn du die beiträge von "rivella" durchguckst..
über "username suchen" unter "community"...
frau donner, heute geschäftsführerin beim BED,hat früher unter diesem namen geschrieben..
wenn du`s gar nicht findest, melde dich, ich habs irgendwo gespeichert..


gruß - saloia
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>>Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben. << (g.b.shaw)



6. März 2012 06:44 # 3
Registriert seit: 19.07.2008
Beiträge: 840

Hi- es sei den sie hat noch einen zweiten Auftraggeber oder Privatpatienten mit den sie Verträge schließt !

LG Matti

aber auch so, sollte es bei einer geschickten Auslegung des FM Vertrages kein Problem geben

6. März 2012 12:31 # 4
Registriert seit: 19.07.2008
Beiträge: 840

und was mir heute noch eingefallen ist:

wenn der FM Vertrag aussagt, dass keine Weisungsgebundenheit vorliegt, das die Kollegin auch für andere Praxen, Unternehmen....arbeiten darf, das sie selber für die soziale Absicherung zuständig ist, spielt es keine Rolle on sie vorher bei dir auf einem 400€ Basis Job beschäftigt war !

Den Vertrag würde ich gleich bei der Statusfestellung beifügen !!
Falls dann immer noch Einwände da sind, kann sie auch ihren ( falls vorhanden ) Ehemann oder wer auch immer als Bürokraft 400€ laufen lassen und dann brauch sie sich keine Gedanken mehr machen, da sie dann aus der Rentenversicherungspflicht raus ist.

LG Matti

6. März 2012 20:03 # 5
Registriert seit: 10.05.2007
Beiträge: 121

Danke euch für die hilfreichen Antworten.
Ich werde mal bei rivella auf die Suche gehen,

Einen schönen Abend noch
Netten

18. November 2012 18:28 # 6
Registriert seit: 18.11.2012
Beiträge: 5

hallo,
ich möchte mich als Freiberufler ohne Praxis selbständig machen. Wie ist das mit der Abrechnung. Kann ich über Heime und Tagesstätten, in denen ich arbeite abrechnen oder benötige ich in jedem fall einen PI?
vlg sensi

19. November 2012 08:45 # 7
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

Zitat:

hallo,
ich möchte mich als Freiberufler ohne Praxis selbständig machen. Wie ist das mit der Abrechnung. Kann ich über Heime und Tagesstätten, in denen ich arbeite abrechnen oder benötige ich in jedem fall einen PI?
vlg sensi



hallo, sensi--
bitte lies dir doch das FM-forum mal von vorn bis hinten durch
zum einen wirst du da informationen zum begriff "freiberuflich" erhalten, zum anderen ausführliche antwort auf deine frage.
in aller kürze lautet die antwort: du brauchst eine zugelassene praxis



gruß - saloia
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>>Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben. << (g.b.shaw)



28. Mai 2018 20:19 # 8
Registriert seit: 24.05.2018
Beiträge: 2

Geändert am 05.06.2018 15:13:00
Hallo,
mein Arbeitgeber hatte vor kurzem Problem mit einem Mitarbeiter. Die Situation war dieselbe, wie hier beschrieben, er wollte als freier Mitarbeiter weiter arbeiten und unser Chef hatte auch nichts dagegen. Leider gab es nach einer gewissen Zeit Probleme und Verdacht auf Scheinselbstständigkeit. Ich muss euch nicht beschreiben was dies für das Unternehmen bedeutete.
Ich würde mich deswegen vorher von einem Profi beraten lassen. Es gibt Agenturen, die sich damit beschäftigen. Mehr Informationen kann man auch unter https://frisco-freelancer.de/ finden.
Beste Grüße
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