Registriert seit: 10.05.2007
Beiträge: 121
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Hallo, es geht um eine 400,-€-Kraft von mir, die überlegt sich als Freier Mitarbeiter in meiner Praxis selbstständig zu machen. Sie fragte mich wie das denn mit der Scheinselbstständigkeit wäre.
Jetzt habe irgendwas im Kopf, das es einen Gerichtsbeschluss gibt, das die Therapeuten von dieser Klausel befreit wären, also selbst wenn Sie nur über eine Praxis abrechnen sollte, sie nicht Scheinselbstständig ist.
In der Suchfunktion habe ich nichts gefunden und bei google finde ich auch nicht so richtig eine Antwort.
Kann mir einer von euch helfen, ob das Quatsch und "Wunschdenken" in meinem Kopf ist, oder ob es dieses Gerichtsurteil tatsächlich gibt?
Einen schönen Abend noch, Gruß Netten
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saloia
Ehemaliges Mitglied
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das problem, was du wahrscheinlich haben wirst ist, daß deine künftige FM schonmal "weisungsgebunden" bei dir gearbeitet hat- die DRV tut sich da sehr schwer mit, zu glauben, daß das in zukunft nicht mehr so sein soll. und weisungsungebundenheit ist eins DER kriterien für selbständigkeit als FM...
das, wonach du suchst, war kein gerichtsurteil, sondern eine auskunft der DRV an frau donner. du findest das, wenn du die beiträge von "rivella" durchguckst.. über "username suchen" unter "community"... frau donner, heute geschäftsführerin beim BED,hat früher unter diesem namen geschrieben.. wenn du`s gar nicht findest, melde dich, ich habs irgendwo gespeichert..
gruß - saloia -------------------------------------
>>Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben. << (g.b.shaw)
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Registriert seit: 19.07.2008
Beiträge: 840
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Hi- es sei den sie hat noch einen zweiten Auftraggeber oder Privatpatienten mit den sie Verträge schließt ! LG Matti aber auch so, sollte es bei einer geschickten Auslegung des FM Vertrages kein Problem geben
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Registriert seit: 19.07.2008
Beiträge: 840
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und was mir heute noch eingefallen ist:
wenn der FM Vertrag aussagt, dass keine Weisungsgebundenheit vorliegt, das die Kollegin auch für andere Praxen, Unternehmen....arbeiten darf, das sie selber für die soziale Absicherung zuständig ist, spielt es keine Rolle on sie vorher bei dir auf einem 400€ Basis Job beschäftigt war !
Den Vertrag würde ich gleich bei der Statusfestellung beifügen !! Falls dann immer noch Einwände da sind, kann sie auch ihren ( falls vorhanden ) Ehemann oder wer auch immer als Bürokraft 400€ laufen lassen und dann brauch sie sich keine Gedanken mehr machen, da sie dann aus der Rentenversicherungspflicht raus ist.
LG Matti
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Registriert seit: 10.05.2007
Beiträge: 121
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Danke euch für die hilfreichen Antworten. Ich werde mal bei rivella auf die Suche gehen,  Einen schönen Abend noch Netten
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Registriert seit: 18.11.2012
Beiträge: 5
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hallo, ich möchte mich als Freiberufler ohne Praxis selbständig machen. Wie ist das mit der Abrechnung. Kann ich über Heime und Tagesstätten, in denen ich arbeite abrechnen oder benötige ich in jedem fall einen PI? vlg sensi
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saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624
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Zitat: hallo, ich möchte mich als Freiberufler ohne Praxis selbständig machen. Wie ist das mit der Abrechnung. Kann ich über Heime und Tagesstätten, in denen ich arbeite abrechnen oder benötige ich in jedem fall einen PI? vlg sensi
hallo, sensi-- bitte lies dir doch das FM-forum mal von vorn bis hinten durch zum einen wirst du da informationen zum begriff "freiberuflich" erhalten, zum anderen ausführliche antwort auf deine frage. in aller kürze lautet die antwort: du brauchst eine zugelassene praxis gruß - saloia ------------------------------------- >>Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben. << (g.b.shaw)
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Registriert seit: 24.05.2018
Beiträge: 2
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Geändert am 05.06.2018 15:13:00
Hallo, mein Arbeitgeber hatte vor kurzem Problem mit einem Mitarbeiter. Die Situation war dieselbe, wie hier beschrieben, er wollte als freier Mitarbeiter weiter arbeiten und unser Chef hatte auch nichts dagegen. Leider gab es nach einer gewissen Zeit Probleme und Verdacht auf Scheinselbstständigkeit. Ich muss euch nicht beschreiben was dies für das Unternehmen bedeutete. Ich würde mich deswegen vorher von einem Profi beraten lassen. Es gibt Agenturen, die sich damit beschäftigen. Mehr Informationen kann man auch unter https://frisco-freelancer.de/ finden. Beste Grüße
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