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Praxisbesonderheiten / Langfrist-VO

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23. November 2012 08:50 # 1
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 926

Hier der Link zur Originalquelle

Link

Anm. @Igel,Maria2, Ergoolli: Sorry für den neuen Thread, aber der alte war "nicht mehr so gut zu lesen"

Ich liebe Probleme. Sie sind das einzige, was man nicht ernst nehmen muss. (Oskar Wilde)
23. November 2012 09:30 # 2
Registriert seit: 19.07.2002
Beiträge: 158

danke, ich habs eben gemerkt......)


sonnige Grüße aus Franken

Oliver Braun
Praxis für Ergotherapie & Logopädie
Am Hochgericht 13
91154 Roth
ergotherapie.braun@t-online.de
www.ergobraun.de
23. November 2012 12:21 # 3
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 926

Mir fällt gerade auf, dass das veröffentlichte Dokument nur die Anlage 2 "Langfrist-Genehmigung" enthält, eine Anlage 1 aber fehlt?

Ich liebe Probleme. Sie sind das einzige, was man nicht ernst nehmen muss. (Oskar Wilde)
23. November 2012 13:29 # 4
Registriert seit: 19.07.2002
Beiträge: 158

@ gross, das wird wahrscheinlich die anlage zu den vorab-praxisbesonderheiten sein, die ich sonst auch nirgends finden kann. von buchner hab ich zwar was geschickt bekommen , aber das ist nicht das neueste für die bundesweiten vpb......

sonnige Grüße aus Franken

Oliver Braun
Praxis für Ergotherapie & Logopädie
Am Hochgericht 13
91154 Roth
ergotherapie.braun@t-online.de
www.ergobraun.de
23. November 2012 13:43 # 5
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 926

Geändert am 23.11.2012 15:48:00
Die Praxisbesonderheiten sind nun auf der Seite der Bundes-KV verfügbar.

Interessant ist es, die PBs einerseits und die LZG-Indikationen andererseits nebeneinander zu stellen.
Abgesehen davon, das die PS-Indikationen erheblich unterrepräsentiert sind, scheint mir das in der Summe ein belastbares Regelwerk geworden zu sein. Wichtig ist nun, diese Informationen im austausch mit den Ärzten einzubringen, denn von diesen Regeln profitieren Patienten und Ärzte auf jeden Fall!


Praxisbesonderheiten Link
Langfristgenehmigungen Link

Ich liebe Probleme. Sie sind das einzige, was man nicht ernst nehmen muss. (Oskar Wilde)
23. November 2012 13:55 # 6
Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 3149

Danke für die Info.

Was wollen denn die Kassen nun schon wieder?
Zitat:
Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen muss das eigentliche Genehmigungsverfahren nun noch festlegen.
Quelle: http://www.gkv-spitzenverband.de/presse/agenturmeldung?id=gkv-agenturmeldungen-646 Link

Grüße von

Maria2

23. November 2012 14:14 # 7
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 926

Scheint mir eine "Textleiche" zu sein. Den Satz habe ich vor geraumer Zeit mal in einer Meldung genauso gelesen. Das Prozedere ist aber nun mit dem Merkblatt eben dieses Gremiums eigentlich festgelegt.

Ich liebe Probleme. Sie sind das einzige, was man nicht ernst nehmen muss. (Oskar Wilde)
23. November 2012 15:30 # 8
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

Geändert am 23.11.2012 15:33:00
@gross-
ich würds gern lesen, aber die ersten beiden (daris) links gehen nicht:
"die webanmeldekennung (!??) für ... ist nicht vorhanden" uswusf

selber suchen war nicht erfolgreich

hast du`s noch anders?

danke, schönes wochenende und


gruß - saloia
-------------------------------------

>>Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben. << (g.b.shaw)



23. November 2012 15:46 # 9
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 926

Geändert am 23.11.2012 15:47:00
Komisch - vorher ging´s noch, jetzt nicht mehr.....aber hier müsste es gehen: Link

Musst Dich dann halt 2 Seiten weiter klicken, bis Du zur pdf kommst.

Ich liebe Probleme. Sie sind das einzige, was man nicht ernst nehmen muss. (Oskar Wilde)
23. November 2012 16:47 # 10
Majati
Majati
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 621

Hallo,
ich komme nicht ganz zurecht, habe offensichtlich einen Denkfehler...
Die Indikationsliste, die der BED e.V. an seine Mitglieder versendet hat, beinhaltet doch aber noch ganz andere Diagnosengruppen und Indikationsschlüssel, die hier jetzt nicht (mehr) mit aufgeführt sind, z.B. F.00- F.09.
Wo liegt denn jetzt die Besonderheit zwischen Indikationsliste und Praxisbesonderheiten?
Kann mir jemand weiterhelfen?

Danke vorab.

23. November 2012 20:26 # 11
Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 3149

Hier noch ein ergänzender Artikel Link aus up-aktuell.

Grüße von

Maria2

4. Dezember 2012 22:01 # 12
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

Geändert am 04.12.2012 22:08:00
sorry, @gross, ich les jetzt erst die antwort und die "reparierten" links..
danke!

einen adventlichen

gruß - saloia
-------------------------------------

>>Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben. << (g.b.shaw)



6. Dezember 2012 13:21 # 13
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Bundesland: Bayern
Beiträge: 348

danke für die ganzen Links, es wahr sehr aufschlussreich, auch wenn ich noch dabei bin, mir das alles zu erarbeiten.
hätte da noch drei fragen:
1. Diese Liste die ab januar 2013 dann gelten soll, woher bekommt man die?
2. Alles unter 18 Jahren wird nicht berücksichtigt oder ( z.b. Entwicklungsverzögerung)? Weil die Diagnosen ja doch mehr auf Erwachsene zutreffen.
3. unter der diagnose hemiparese steht bei zeitlicher einschränkung - ein jahr nach akutereignis-. heisst das, das alle Patienten die einen apoplex innerhalb der letzten 365 tage hatten aus der budgetierung rausfallen, alle anderen wo es länger zurück liegt aber nicht?

Danke!

Liebe Grüße
6. Dezember 2012 15:50 # 14
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 926

Geändert am 06.12.2012 16:40:00
zu 1. Die Links, die ich gesetzt hatte, führen doch direkt zu den Listen. Einer zu bundeseinheitlichen Praxisbesonderheiten 2013 und der LFG-Liste bei der KBV und einer zu Vorgehensweise und LFG-Liste beim GBA.

zu 2. Bei den PB-Listen finde ich durchaus Diagnosen, die mit EN1/PS1-Schlüsseln versehen sind. Ob eine Entwicklungsverzögerung in Abgrenzung zu einer tiefgreifenden Entwicklungsstörung wirklich ein Grund für PB/LFG sein soll, da kann man sicher unterschiedlicher Meinung sein (ich meine: nein).
Da es neben den Praxisbesonderheiten und den Indikationen mit langfristigem Behandlungsbedarf immer noch die "normalen" Indikationen des HMK gibt, laufen diese Diagnosen weiter nach dem bekannten Schema EVO / FVO / ggf. VOadR über das Budget. Deshalb sollte darauf geachtet werden, dass den Kinder- und Jugendärzten die Praxisrichtgröße nicht zu sehr reduziert wird. Denn diese Gruppe "profitiert" am wenigsten von den Regelungen.

zu 3. Ich weiß jetzt nicht, was für eine Liste Sie angesehen haben....
Hemiparese und -plegie sind zeitlich unbefristete Praxisbesonderheiten. SAB, Hirninfarkt u.ä. dagegen nur für ein Jahr. Danach fallen sie tatsächlich wieder ins Budget.
Deshalb ganz wichtig: liegt eine Hemiparese/-plegie vor, sollte die vom Arzt auf der Verordnung mit G81.x vermerkt werden. *

Und dies unabhängig davon, was die eigentliche Ursache ist/war:
Schlaganfall und Analoge: PB für 1 Jahr
bösartige Neubildungen: PB für 1 Jahr
SHT mit Spätfolgen: Langfristgenehmigung kann ein Jahr nach Ereignis beantragt werden (sofern Hemi müsste nichts beantragt werden, da es dann von Anfang an eine PB ist)
Hemiparese/-plegie: PB zeitlich unbefristet

*
Vielleicht hilft es, die Struktur der ICD-10 zu verstehen - die unterscheidet nämlich nicht eindeutig zwischen Diagnose und Symptom. Daher fordert die ICD sowohl Ursache als auch Wirkung zu codieren (die Begeisterung der Ärzteschaft ist recht überschaubar). Als Beispiel: Z.n. Subarachnoidalblutung mit der Folge einer Hemiplegie wäre dann z.B. I60.9 (Praxisbesonderheit für 1 Jahr) und G81.9 (Praxisbesonderheit ohne Befristung). Und in dem Fall würde ich als Arzt eine "Günstigerprüfung" machen.

Ich liebe Probleme. Sie sind das einzige, was man nicht ernst nehmen muss. (Oskar Wilde)
7. Dezember 2012 18:30 # 15
Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 3149

Danke für Deine Ausführung.

Tja, da haben wir wieder was Neues zu tun.
Die Ärzte reagieren bei uns sehr positiv.

Aber ich bin manchmal echt sprachlos. Wir haben inzwischen viele langfristige Genehmigungen durch.
Die Physiotherapeuten wissen nichts von der Möglichkeit und werden von den Patienten darauf hingewiesen. ??!!

Die Krankenkassen reagieren jetzt aber deutlich positiver auf die Anträge. Wahrscheinlich hatten sie im 1 und 2 Quartal noch keine Ahnung.

Grüße von

Maria2

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