Meine Frage an dich wäre. Hast du einen Arbeitsvertrag mit einem festgelegten Entgeld? Ich gehe mal davon aus, dass das so ist und dann ist es natürlich nicht möglich, dass man einfach deinen Lohn kürzt. Du hast auch im Krankheitsfall einen Anspruch auf Lohnfortzahlung, darüber gibt es keine Diskussionen!!! (ich glaube bis zu 6 Wochen und dann fängt glaube ich das Krankengeld an :-) ) In Bezug auf die Vo hast du ja noch einen Thread hier laufen. Der korrekte Ablauf ist, dass das Behandlungsdatum eingetragen wird, die Art der Behandlung muss ausgeschrieben auf der VO stehen (damit der Versicherte sehen kann, welche Maßnahme er erhalten hat) und jede Behandlung wird am Behandlungstag unterschrieben. Nicht im Voraus, nicht im Nachhinein und auch nicht blanko ;-) Die Frage der Konsequenzen ist immer nicht zu beantworten. Das Problem ist immer, solange den Kassen nicht nachweislich ein finanzieller Schaden entsteht, wird so etwas nicht wirklich "geahndet"..... so meine Erfahrung :-)
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