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lohn wird vielleicht gekürzt

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18. Dezember 2012 17:16 # 1
Registriert seit: 24.10.2007
Beiträge: 46

hi,
ich hoffe ihr könnt mir helfen.
mein chef will mir meinen lohn kürzen weil kollegen gesagt haben das ich meine arbeit nicht richtig mache, dies stimmt nicht. ich hab gekündigt und nun bin ich leider krank. seit dem ich gekündigt habe sind die anderen therapeuten sehr zickig geworden und abweisend (grenzt schon etwas an mobbing). jetz wo ich krank bin müssen sie meine arbeit mit übernehmen obwohl sie alle vollkommen ausgelastet sind, dastut mir auch total leid aber ich kann ja nicht dafür.
wir dokumentieren immerim computer was wir den tag über gemacht haben. nur leider haben wir therapeuten die vos nicht in der hand zum unterschreiben, die werden ca. einmal im monat blanko vom pflegepersonal unterschrieben. ist das rechtens das er mir jetz einfach weniger lohn zalht? er hat nicht mit mir gesprochen nur der fachliche leiter hat es mir gesagt.
18. Dezember 2012 17:26 # 2
Registriert seit: 19.05.2006
Beiträge: 542

Meine Frage an dich wäre.
Hast du einen Arbeitsvertrag mit einem festgelegten Entgeld?
Ich gehe mal davon aus, dass das so ist und dann ist es natürlich nicht möglich, dass man einfach deinen Lohn kürzt. Du hast auch im Krankheitsfall einen Anspruch auf Lohnfortzahlung, darüber gibt es keine Diskussionen!!! (ich glaube bis zu 6 Wochen und dann fängt glaube ich das Krankengeld an :-) )

In Bezug auf die Vo hast du ja noch einen Thread hier laufen.
Der korrekte Ablauf ist, dass das Behandlungsdatum eingetragen wird, die Art der Behandlung muss ausgeschrieben auf der VO stehen (damit der Versicherte sehen kann, welche Maßnahme er erhalten hat) und jede Behandlung wird am Behandlungstag unterschrieben.
Nicht im Voraus, nicht im Nachhinein und auch nicht blanko ;-)
Die Frage der Konsequenzen ist immer nicht zu beantworten. Das Problem ist immer, solange den Kassen nicht nachweislich ein finanzieller Schaden entsteht, wird so etwas nicht wirklich "geahndet"..... so meine Erfahrung :-)
http://www.therapaedia.de/publikation.html
facebook: Therapädia - Mobile Ergotherapie - Jugendhilfeträger des Landkreises Nienburg Weser und Diepholz

Therapädia - Inklusionsberatung und - coaching
18. Dezember 2012 17:31 # 3
Registriert seit: 24.10.2007
Beiträge: 46

ich habe einen vertrag in dem steht das ich einen bestimmten stundenlohn bekomme und das nur die tatsächliche arbeit bezahlt wird
18. Dezember 2012 18:37 # 4
chipchap
chipchap
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1334

Hallo,

wenn du einen Vertrag mit Stundenlohn und bezahlt nur nach geleisteter Arbeit hast,
kann es sich nur um einen reinen Aushilfsvertrag (Arbeit auf Abruf) auf 400 Euro-Basis
handeln. Das bedeutet gleichzeitig, daß du keine feste Arbeitszeit hattest und bei viel
Arbeit von dem Betrieb angerufen wurdest. Richtig ??????

Wenn du allerdings feste Arbeitszeiten hattest und einen festes Gehalt für eine
bestimmte Arbeitszeit bekommen hast, zusätzlich aber noch Überstunden
mit einem vereinbarten Stundenlohn oben drauf bekommen hast, ist dies ein
Kombilohnmodell. Hier muß das Entgelt während der AU aus dem Schnitt der letzten
3 Monate berechnet werden.

Ist dies beides nicht der Fall und du bist festangestellt mit festen Arbeitszeiten
und wirst komplett nur nach geleisteten Stunden bezahlt,
ist dieser Vertrag rechtlich gar nicht gültig !!! Ich würde dir unbedingt
raten dich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen.
Geh dort mit deinem Vertrag hin und schildere deine Situation
und die Absicht des Arbeitgebers.
Eine Beratung beim Anwalt kostet in der Regel um die 80 Euro.
Kommt es zum kurzfristigen Schriftverkehr zwischen Anwalt und AG
kostet das in der Regel zwischen 120 und 200 Euro (das sind nur
Erfahrungswerte... keine Gewähr darüber von mir).

LG, chipchap
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