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Ergotherapie auf Selbstzahlerbasis?

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6. Januar 2013 11:29 # 1
Registriert seit: 08.11.2007
Beiträge: 185

Hallo Kollegen,

beim Informieren über eine Ergopraxis bin ich auf folgendes gestoßen:

"alle Ergotherapeutischen Leistungen können Sie als Selbstzahler/In weiter in Anspruch nehmen im Fall dass Ihr Arzt nicht mehr verordnen kann."

Ich dachte, dass wir bislang nur über Rezept tätig werden dürfen - abgesehen von IGeL-Leistungen. Hat sich daran etwas geändert? Ich frage nur interessehalber.

Viele Grüße
Berna
6. Januar 2013 12:10 # 2
Registriert seit: 05.04.2010
Beiträge: 890

hallo,
soweit ich weiß, ist das möglich.
die patient (kassenpatient) lässt sich in dem fall ein privatrezept ausstellen und bezahlt dann den vollen betrag aus eigener tasche.
ich habe auch einige patienten im heim, die auf privatrezept laufen, obwohl es kassenpatienten sind.
es stehen dann die ganz normalen angaben auf dem privatrezept (z.b. 10x sensomotorisch-perzeptive behandlung im hausbesuch, diagnose).
bisher war das nie ein problem. nach abschluss des rezeptes gibts ne rechnung.

ich würde es mir nur vorher in form einer behandlungsvereinbarung o.ä. unterschreiben lassen, billig sind therapien ja nicht...

lg rowdy
6. Januar 2013 12:22 # 3
Registriert seit: 08.11.2007
Beiträge: 185

Hallo Rowdy,

vielen Dank für deine Rückmeldung. Gut, wenn das mittlerweile möglich ist.

Viele Grüße und noch einen schönen Sonntag.

16. Januar 2013 20:14 # 4
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Verordnet der Arzt für Kassenpatienten notwendige Therapien nur (noch) über ein Privatrezept macht er sich strafbar. Notwendige Therapien darf er seinen Patienten nicht vorenthalten. Indem er ein Privatrezept ausstellt, bestätigt er, dass eine therapeutische Behandlung notwendig ist und müßte sie dann auch über ein Kassenrezept verordnen.

Der Patient könnte z.B.:

- sich ein Privatrezept austellen lassen
- die Therapien in Anspruch nehmen
- die Rechnung in Höhe des Kassensatzes begleichen
- die Praxis für die Differenz an den behandelnden Arzt verweisen
- die Kosten der Krankenkasse in Rechnung stellen

Er könnte aber auch gleich die komplette Rechnung an die Krankenkasse weiterreichen. Wenn er von Zuzahlung befreit ist, bräuchte er nicht einen Cent bezahlen, sonst höchstens den Eigenanteil. Laut Rezept ist die Therapie notwendig, auf was für einer Verordnung diese ausgestellt ist, sollte dem Patient doch egal sein. Wir sind in der Prüfpflicht. Ob wir dann je einen Cent sehen, bzw. im Klageverfahren Recht bekommen ist doch sehr zu bezweifeln.

oder aber auch:

Wenn dies öfter vorkommt, kann der Arzt seine Zulassung verlieren und die Krankenkasse stellt dem Arzt die kompletten Behandlungskosten in Rechnung. Der verordnende Arzt wird im schlimmsten Fall auf allen anfallenden Kosten sitzen bleiben.

Wo es bisher immer gut gegangen ist - Glück gehabt.

Viel Glück auch weiterhin.

MfG falladar
17. Januar 2013 09:10 # 5
Registriert seit: 31.08.2007
Beiträge: 518

Geändert am 17.01.2013 09:12:00
Hallo,

@falladar

Zitat:
"Verordnet der Arzt für Kassenpatienten notwendige Therapien nur (noch) über ein Privatrezept macht er sich strafbar. Notwendige Therapien darf er seinen Patienten nicht vorenthalten. Indem er ein Privatrezept ausstellt, bestätigt er, dass eine therapeutische Behandlung notwendig ist und müßte sie dann auch über ein Kassenrezept verordnen."

Was können wir denn machen, wenn ein Arzt z. B. die Verordnung einer Gruppentherapie nicht mehr ausstellt, weil er sie nicht mehr für nötig hält, wir aber erst 30 Einheiten als SPB in der Gruppe hatten, aber die Eltern und auch wir die Notwendigkeit noch sehen, bzw. sehen, dass das Kind noch sehr profitiert? Die Eltern würden gerne weitermachen und selbst zahlen, bekommen hierfür aber auch keine "grüne" Verordnung ( eine wie für ein Medikament, welches man selber bezahlt) und sind keine Privatpatienten.
Eine Honorarvereinbarung mit dem Klienten reicht ja offensichtlich nicht, ich denke auch aus versicherungstechnischen Gründen.

Ich werde mich auch beim Verband erkundigen, aber du scheinst ja Ahnung von der Materie zu haben und kannst hier vielleicht nochmal einen Rat geben(...und andere hoffentlich auch) .

Vielen Dank und Gruß
ergotron
17. Januar 2013 12:12 # 6
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Die Lösung wäre hier Selbstzahlerkurse anzubieten. Therapien gehen nur auf ärztliche Verordnung auf Grund einer, von einem Arzt gestellten Diagnose.

Trainingsprogramme, Bewegungsgruppen, ect. können von uns gesondert Angeboten werden - bedürfen keiner Diagnose.

In unseren Räumen bietet das zwei Tagesmütter für Kinder zwischen 2 und 6 Jahren an. Meien Therapeuten haben für solch zusätzliche Gruppenangebote leider keine Kapazitäten frei. Es besteht akuter Therapeutenmangel.

MfG falladar
17. Januar 2013 17:42 # 7
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

... so noch einmal ohne stottern:

Die Lösung wäre hier, Selbstzahlerkurse anzubieten. Therapien gehen nur auf Grund einer ärztlichen Verordnung/auf Grund einer, vom Arzt gestellten Diagnose.

Trainingsprogramme, Bewegungsgruppen, ect. können unabhängig davon Angeboten werden, sie bedürfen keiner speziellen Diagnose.

In unseren Praxisräumen bieten derzeit zwei Tagesmütter für Kinder zwischen 2 und 6 Jahren Selbstzahlerkurse an. Wir Therapeuten haben für solch zusätzliche Gruppenangebote leider keine Kapazitäten frei. Es besteht derzeit akuter Therapeutenmangel.

MfG falladar
17. Januar 2013 17:51 # 8
Registriert seit: 31.08.2007
Beiträge: 518

Ja, das klingt plausibel, natürlich werde ich keine Sozialkompetenzgruppe mit einer Selbstzahlergruppe mischen können...da müssen wir uns wohl von der Idee verabschieden, dass besagter Junge weiter an der bestehenden Gruppe, in der er sich so toll etabliert hatte, teilnehmen kann.
Danke für´s sortieren helfen...

Gruß von
ergotron
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