ich verstehe deine frage auch nicht. der arzt hat diagnostiziert, darauf beziehen wir uns selbstverständlich auch mit den fachbegriffen.. ich muss doch das, was diagnostisch im klartext auf der VO oder einem arzt-/entlassungsbericht etcpp steht, nicht umschreiben.... was ich als ergo nicht darf, ist eigenständig diagnostizieren-- ich darf aber sogar im bericht darauf hinweisen, das (meiner ergoth. meinung nach und aufgrund der sich whrd der behandlung ergebenden problemstellungen) der verdacht auf "soundso" besteht.. auch das ist noch keine diagnose! "meine" psychiater sind sogar dankbar für solche hinweise, weil ich, als ergo, die klienten ja sehr viel umfassender und länger erlebe, als sie..
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