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Diskussionsforum

Psychatrie

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19. Januar 2013 11:18 # 1
Registriert seit: 15.01.2013
Beiträge: 1

Hallo,

mir ist bekannt, daß ein Ergotherapeut keine psychiatrischen Diagnosen in den Bericht an den Arzt schreiben darf, sondern dies nur umschreiben darf. Nun liegt mir ein Bericht vor, in dem viele solche Diagnosen geschrieben wurden. Ist dies zulässig oder kann der Ergotherapeut belangt werden? Wie nahe kann eine Umschreibung an die ärztlichen Diagnoseschlüssel kommen? Gibt es ergotherapeutische Diagnoseschlüssel?

Kann mir jemand etwas dazu sagen?

Danke



19. Januar 2013 13:03 # 2
Registriert seit: 14.01.2011
Beiträge: 976

Geändert am 19.01.2013 13:03:00
Hallo Kollege,
ich verstehe deine Frage nicht. Der Arzt hat doch die Diagnose selbst gestellt, wieso solltest du sie dann in deinem Bericht nicht erwähnen dürfen?::confused:: Generell ist es sinnvoll die gemeinsame Sprache der ICF für den Befund zu nutzen.
"Fast alles, was wir gelernt haben, wissen wir nicht. Aber wir können es". (Spitzer)
19. Januar 2013 20:27 # 3
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

ich verstehe deine frage auch nicht.
der arzt hat diagnostiziert, darauf beziehen wir uns selbstverständlich auch mit den fachbegriffen..
ich muss doch das, was diagnostisch im klartext auf der VO oder einem arzt-/entlassungsbericht etcpp steht, nicht umschreiben....
was ich als ergo nicht darf, ist eigenständig diagnostizieren-- ich darf aber sogar im bericht darauf hinweisen, das (meiner ergoth. meinung nach und aufgrund der sich whrd der behandlung ergebenden problemstellungen) der verdacht auf "soundso" besteht..
auch das ist noch keine diagnose!
"meine" psychiater sind sogar dankbar für solche hinweise, weil ich, als ergo, die klienten ja sehr viel umfassender und länger erlebe, als sie..


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