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Zulassung der Ergotherapie, wenn fachlicher Leiter nur 30 Stunden da ist?!

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23. Januar 2013 14:30 # 1
Registriert seit: 14.03.2005
Beiträge: 128

Geändert am 23.01.2013 14:31:00
Hallo zusammen.

Wisst ihr, was passieren könnte, wenn die Krankenkassen spitz bekommen würden, dass der fachliche Leiter seit Monaten nur einen 30-Stunden-Arbeitsvertrag hat?

Gäbe das Schwierigkeiten?

Grüße,

Gordon
23. Januar 2013 17:20 # 2
Mschiew.
Mschiew.
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 935

Geändert am 23.01.2013 17:21:00
Wenn die Kassen das spitz bekommen, dann werden sie nichts tun. Sie werden sagen; alle Anforderungen erfüllt.

Mindestanforderung für eine fachliche Leitung sind 30 Stunden. Selbst JobSharing ist mittlerweile möglich.

siehst du hier: Link

Micha
23. Januar 2013 19:00 # 3
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

@ micha-
das ist so pauschal nicht richtig, weil unterschiedlich geregelt. für schleswig holstein habe ich die auskunft des RVOspitzenverbandes, das für einen FL 32 stunden anwesenheit nötig sind
@gorn-
s.o.---bei "uns" würde es also wahrscheinlich schwierigkeiten geben...allerdings können die stunden für die FL inzwischen wohl tatsächlich geteilt werden..
24. Januar 2013 07:01 # 4
Registriert seit: 19.05.2006
Beiträge: 542

Auch in Niedersachsen sind es mind. 32 Stunden ::rolleyes::
http://www.therapaedia.de/publikation.html
facebook: Therapädia - Mobile Ergotherapie - Jugendhilfeträger des Landkreises Nienburg Weser und Diepholz

Therapädia - Inklusionsberatung und - coaching
24. Januar 2013 14:43 # 5
Mschiew.
Mschiew.
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 935

mea culpa

ich bekenne..also könnte u.U. doch zum Problem werden.
24. Januar 2013 15:55 # 6
Registriert seit: 21.02.2011
Beiträge: 14

"Teilzeit-Leitung" ist definitiv möglich! Es müssen nur entsprechende Arbeitsverträge (zb 20 Std. und 15 Std. /Hessen) und nat. die Berufsurkunden RECHTZEITIG den Zulassungsstellen vorliegen.
24. Januar 2013 16:31 # 7
Registriert seit: 14.03.2005
Beiträge: 128

Weiß jemand, wie es damit in Nordrhein-Westfalen aussieht?!
24. Januar 2013 17:54 # 8
chipchap
chipchap
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1334

AOK Rheinland oder AOK NordWest?
Oder frag beim VdeK nach..
Und Schwierigkeiten bekommt (wenn denn..) der Praxisinhaber,
nicht der Arbeitnehmer.
Der PI müsste mit Sicherheit den Arbeitsvertrag mit dem fachlichen Leiter
nachbessern auf die gewünschte Stundenzahl und dies bei den Kassen nachreichen.
Aber: bei der Anmeldung des fachlichen Leiters muß doch die Stundenzahl pro Woche angegeben
werden??? Wurde hier "geschummelt" ??????
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