Registriert seit: 21.11.2007
Beiträge: 3
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Hallo Ich habe eine Frage eigentlich werden ja Durchgangs räume nicht als Therapie räume zugelassen. Ist das auch so wenn die Praxis 2 Eingänge hat und damit kein Durchgang durch das eine zimmer nötig ist?
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falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376
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Jeder Therapieraum sollte separat begehbar sein, kann jedoch auch eine Verbindungstür zum Nachbarraum haben. In Einzelfällen können somit auch "Durchgangsräume" zugelassen werden, da diese je nach Bedarf von der einen wie auch von der anderen Seite betreten werden können.
Am besten den Lageplan/Grundriß beschriften und an die zulassenden KK schicken und nachfragen, ob die Raumaufteilung einer Zulassung entgegensteht.
MfG falladar
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Registriert seit: 28.12.2003
Beiträge: 113
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Hallo,
dieses Thema interessiert mich auch, da ich vor dem gleichen Problem stehe. Der DVE ist da bei seiner Abnahme sehr streng, zumindest habe ich das in der Vergangenheit so erlebt. Da werden Durchgangsräume grundsätzlich nicht als Therapieräume gezählt. Bei den KK ist das u.U. je nach Bundesland unterschiedlich ausgelegt. Muss denn die Praxis über den DVE zugelassen werden? Wie habt Ihr das gemacht?
Gruß Mili
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Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476
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Geändert am 03.09.2013 17:05:00
Hallo ich hatte auch diesen Fall mit den Durchgangsräumen gehabt. Wenn jeder Raum separat zugänglich ist, dann spricht da nix da gegen. Ein Raum bei mir ist auch einmal durch einen anderen Therapieraum zugänglich als auch separat. Die Krankenkasse hatte dabei keine Probleme gehabt. Hab die Zulassung seit einem Monat erst bekommen. Die Räumlichkeiten werden von der AOK zugelassen und man muss die Skitzen auch noch den Vdek hinschicken. In der Regel haben die auch nix einzuwenden, wenn die AOK die Therapieräume so zulässt. Ich habe einmal in Seeshaupt als Fachliche Leitung gearbeitet und war auch bei der Abnahme der Räumlichkeiten anwesend. Obwohl wir noch nicht alle benötigten Materialien hatten, hatten sie einen die Zulassung schon gegeben. Sie hatten sich aber den Webrahmen und den Verbandskasten zeigen lassen. Bei meiner Eigenen Praxis hat der von der Krankenkasse sich nur kurz die Räumlichkeiten zeigen lassen und wollte weiter nix sehen. Ich denke mal es kommt auch zu einem auf die Region an und zum anderen wie gut gelaunt die gerade sind. Beim DVE muss man nix ein reichen nur der AOK und der Vdek. Wobei nur die AOK auch vorbei kommt um alles zu begutachten. Ich habe auch schon von anderen Therapeuten gehört, dass Sie mit einem Zollstock kamen und alles abgemessen haben. Und sich wirklich alles haben zeigen lassen. Ich kann jedoch nicht sagen, dass das an der Region lag.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
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Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943
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Hallo Milli, Die Zulassung geht nur über die GKV, der Berufsverband übernimmt oft die Überprüfung der zur Prüfung anstehenden Räunmlichkeiten und Richtigkeit der sonstigen Voraussetzungen und die GKV spricht danach die Zulassung aus oder verneint sie. MfG Igelchen
"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt."
dt. Sprichwort
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chipchap
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1334
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Es ist ja eigentlich logisch, daß ein "reines" Durchgangszimmer nicht als Therapieraum zugelassen werden kann. Wie soll das funktionieren, wenn während der Therapie ständig jemand durchläuft, der in den dahinter liegenden Raum gelangen will ?? Kann der dahinter liegende Raum auch durch eine weitere Tür erreicht werden, bzw. ist eine ungestörte TE räumlich gewährleistet, steht einer Zulassung auch nichts im Wege.
Ich habe viele Jahre für den DVE Praxen geprüft. Ich habe mich nicht als "streng" empfunden. Allerdings haben die GKV (die uns als DVE beauftragt haben, für sie die Prüfungen durchzuführen!) natürlich erwartet, daß wir keine Vetternwirtschaft machen, sondern auf die Einhaltung der Zulassungsrichtlinien achten. Wie sollen wir sonst glaubwürdig sein als Berufsverband ???
Im Gegenteil habe ich mich immer über die PI gefreut, die sich weit im Vorfeld bei mir gemeldet haben und sich von mir haben beraten lassen, damit eine Zulassung auch ausgesprochen werden kann. Denn das war ja auch mein Ziel !!
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RWessel
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 13
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Hätte gerne gewusst, ob zwei Toiletten mit Waschbecken zur Zulassung der Praxis ausreichen, eine für Patienten, eine für Mitarbeiter, oder muss jeweils bei beiden Toiletten noch für Männer und Frauen getrennt werden? Ist eine Geschlechtertrennung der Toilettenräume abhängig von der Mitarbeiterzahl in der Praxis? Danke euch für Antwort diesbezüglich.
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Registriert seit: 04.08.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen Beiträge: 1247
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Hallo, wir sind 6 Therapeuten und haben keine nach Geschlechtern getrennten Toiletten. Eine Kundentoilette und eine für uns. Und wir Therapeuten tun es aufrecht! Wir haben nämlich auch ein Pissoir. Ist aber keine Vorschrift. Schönes Wochenende
Signaturen lesen ist Zeitverschwendung!
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Registriert seit: 14.01.2020
Beiträge: 1
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Zitat / chipchap hat geschrieben:Es ist ja eigentlich logisch, daß ein "reines" Durchgangszimmer nicht als Therapieraum zugelassen werden kann. Wie soll das funktionieren, wenn während der Therapie ständig jemand durchläuft, der in den dahinter liegenden Raum gelangen will ?? Kann der dahinter liegende Raum auch durch eine weitere Tür erreicht werden, bzw. ist eine ungestörte TE räumlich gewährleistet, steht einer Zulassung auch nichts im Wege.
Ich habe viele Jahre für den DVE Praxen geprüft. Ich habe mich nicht als "streng" empfunden. Allerdings haben die GKV (die uns als DVE beauftragt haben, für sie die Prüfungen durchzuführen!) natürlich erwartet, daß wir keine Vetternwirtschaft machen, sondern auf die Einhaltung der Zulassungsrichtlinien achten. Wie sollen wir sonst glaubwürdig sein als Berufsverband ???
Im Gegenteil habe ich mich immer über die PI gefreut, die sich weit im Vorfeld bei mir gemeldet haben und sich von mir haben beraten lassen, damit eine Zulassung auch ausgesprochen werden kann. Denn das war ja auch mein Ziel !! Genau das ist meine Frage. Ich würde mich gerne im Vorfeld bei jemandem melden um Bescheid zu wissen ob die Praxis den Richtlinien entspricht um ein wenig Sicherheit zu haben, bevor ich Mietvertrag unterschrieben habe. Kann ich es auch in der KK machen?
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falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376
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Geändert am 15.01.2020 19:14:00
Zitat / Tatjana.H hat geschrieben:Genau das ist meine Frage. Ich würde mich gerne im Vorfeld bei jemandem melden um Bescheid zu wissen ob die Praxis den Richtlinien entspricht um ein wenig Sicherheit zu haben, bevor ich Mietvertrag unterschrieben habe. Kann ich es auch in der KK machen? Du kannst bei der ARGE Heilmittelzulassung (https://www.gkv-heilmittel.de/fuer_heilmittelerbringer/zulassende_stellen/zulassungsstellen) Link eine Vorabanfrage stellen oder beim DVE bzw. BED dich vorab beraten und und bei der GKV-Zulassung begleiten lassen. LG falladar
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