Registriert seit: 03.05.2013
Beiträge: 1
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Hallo, Ich habe eine Frage.  Ich habe eine Heilmittelverordnung verschreiben bekommen, die Gebührernpfilchtig ist. Was muss ich denn da zuzahlen ?  es sind 10 Stück verordnet. Lieben Dank Kween
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Registriert seit: 05.10.2011
Bundesland: Hamburg Beiträge: 706
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Das ist von der Krankenkasse und Bundesland abhängig.... Grobe Werte:Einzeltherapie zwischen 45 und 55 Euro, Gruppentherapie zwischen 28 und 35 Euro
ergoSystemisch - Systemisches Arbeiten in der Ergotherapie
Informationen gibt es hier: https://www.ergoSystemisch.de
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saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624
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sowas wird normalerweise beim ersten zusammenkommen besprochen und dir erklärt. falls nicht, frag deinen therapeuten direkt, die können anhand deiner verordnung genau sagen, wieviel da auf dich zukommt.
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falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376
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Die Zuzahlung ist bundeslandabhängig. Jedes Bundesland hat eigene Preislisten mit den gesetzlichen Krankenkassen vereinbart. Patienten zahlen 10,00 Euro pro Rezept/Verordnung zzgl. 10% für jede in Anspruch genommene Leistung.
http://www.dve.info/fileadmin/Userfiles/downloads/pdf/merkblaetter/MB_03_AV_Zuzahlung.pdf
Patienten sind bis zum 18. Lbj befreit. Patienten bezahlen einen Eigenanteil von bis zu 2% ihres Jahreseinkommens pro Kalenderjahr. Werden sie als "Chronisch Krank" eingestuft, beträgt der Eigenanteil nur 1% ihres Jahreseinkommens pro Kalenderjahr. Die Höhe ihres Eigenanteiles erfahren sie bei ihrer Krankenkasse, ebenso ihre Einstufung und ob ihre Zuzahlung korrekt berechnet wurde. Die für sie gültigen Preislisten kann man auch im Internet finden oder bei ihrer Krankenkasse erfragen.
Für eine korrekte Berechnung benötigen wir die Angabe des Bundeslandes in der sich die Praxis befindet, die verordneten Maßnahmen (psychisch-funktionelle Behandlung/motorisch-funktionelle Behandlung/sensomotorisch-perzeptive Behandlung/Hirnleistungstraining/Arztbericht/Hausbesuch mit Abrechnung über xx Einzelkilometer oder über Hausbesuchspauschale/als Einzel- oder Gruppentherapie) und deren jeweilige Anzahl und den Namen ihrer Krankenkasse.
Es ist nicht ganz so einfach ihre Zuzahlung zu berechnen. Der Praxisinhaber muß und kann ihnen da genau weiterhelfen. Die Höhe der Zuzahlung sollte ihnen schon am ersten Behandlungtag genannt und erklärt werden. Ob dies jeder Mitarbeiter kann ist zu bezweifeln.
MfG falladar
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