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Anerkennung zur gerontopsychiatrischen Fachkraft

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28. Mai 2013 20:03 # 1
Registriert seit: 28.05.2013
Beiträge: 3

Hallo, ich hoffe, dass ich hier einen guten Tip und einen Rat bekomme.

Einige meiner Kollegen (Alten- und Krankenpfleger) machen eine Fobi zur Gerontofachkraft.

Stimmt es, dass ich diese Qualifikation automatisch habe, wenn ich meine Ausbildung zur Ergo vor dem 1.9. 2011 abgeschlossen habe?

Falls dem so wäre, kann ich mir das "schwarz auf weiß" bestätigen lassen, eine Art Zeugnis / Bestätigung bekommen, obwohl ich an den 720 (obligatorischen?) Fobistunden nicht teilgenommen habe?

Zum Einen ist das für mich für kommende Bewerbungen wichtig, da ich in meinem jetzigen Job ziemlich unglücklich bin, und zum Anderen äußern sich meine Kollegen sehr negativ über diese Fobi, besonders die Selbstzahler.

Ich danke Euch für eine Antwort ::smile::

Sufiya
29. Mai 2013 08:55 # 2
Registriert seit: 09.02.2012
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 423

Geändert am 29.05.2013 08:56:00
Wenn das so wäre, wäre es eine Katastrophe. Denn eine Gerontofachkraft verdient richtig gutes Geld (die Ausbildung ist auch nicht billig). Dann wäre unser Gehalt noch unangebrachter. :) Ich für meinen Teil denke nicht, dass das stimmt, dafür sind zumindest wir in der Ausbildung einfach nicht genug in die Tiefe im Bereich Geronto gegangen.
Ich schätze auch mal, dass da noch einiges zu medizinischen Dingen (z.B. Medikation) gelehrt wird. Das wurde in meiner Ausbildung explizit für den Gerontobereich gar nicht gelehrt, sondern nur allgemein die Medikamente (auf Neuroleptika wurde etwas mehr eingegangen bei uns).
Sag Menschen nicht, wie sie Dinge tun sollen. Sag ihnen was zu tun ist, und sie werden dich mit ihrem Einfallsreichtum überraschen.
29. Mai 2013 17:15 # 3
Registriert seit: 08.11.2007
Beiträge: 185

Hallo Sufiya,

als Ergotherapeutin bist du eine Fachkraft. Inwieweit unser Beruf mit einer gerontopsychiatrischen Fachkraft gleichzusetzen ist, ist fraglich, da uns eine Ausbildung für pflegerische Tätigkeiten fehlt.

Vielleicht hilft dir die Psych-PV weiter:
http://www.gesetze-im-internet.de/psych-pv/BJNR029300990.html

Für solche Fragen kann man sich auch immer an die Heimaufsicht oder den MDK wenden. Beide prüfen regelmässig die Personalverteilung sowie die Fachkraftquote und müssen daher wissen, ob du als Ergo die Kriterien einer Gerontofachkfraft erfüllst. Das ist meiner Meinung nach die zuverlässigste Quelle.

Lg
Berna
29. Mai 2013 21:44 # 4
Registriert seit: 28.05.2013
Beiträge: 3

Hallo Motte, hallo Berna,

vielen Dank für Euere Antworten. Ich war gestern selber etwas verwundert, als ich die Aussage, wir wären automatisch Gerontofachkräfte (sofern die Ausbildung vor 2011 abgeschlossen wurde), in einem Stellenangebot las.
Die Idee, beim MDK nachzufragen, ist ein sehr guter Rat. Ich mache mich gleich morgen kundig, und schreibe Euch das Ergebnis.
Den Link sehe ich mir ebenfalls an.

Liebe Grüße


Sufiya
25. Oktober 2014 22:50 # 5
Registriert seit: 06.10.2006
Beiträge: 145

Hallo,

ich habe eben auch ein Stellenangebot gelesen, in dem behauptet wird, das man als ausgelernte Ergotherapeutin (vor dem 1.9.2011 fertig) die Anerkennung zur Gerontofachkraft bekommen kann..

http://jobboerse.arbeitsagentur.de/vamJB/stellenangeboteFinden.html?execution=e2s5&_eventId_detailView&benc=PD%2BuU6tqpRSndXbwLSAG57HKcBPovW3zLoa5eWetL%2FvvoWO6MVFKcA%3D%3D&benc=Bv7lUZC52fSnM3naJh8pvFh2rDrTxZ1mrWl%2Fe4Dh%2B5%2Bx22w65fr1WNOHvhCwHNvhkFSRZxkjTyY%3D&benc=s1iniEih8g3Ish5KhZEp8i%2BNh1s1NtHpRof2MBCvqfyBvZRm%2BkOn%2BIMCybpK%2BzOFrMTpKSljiW3MqOtir7J%2F5MFwu%2BFyLYg8baooIXrw9C6s679rYsjLAA%3D%3D&benc=68quobC827DqqFuq7qoaZ6BaPAhFtAFN%2F8oOIeEsInxyQ68xZFEFdQ%3D%3D

Gibt es da inzwischen Neues zu berichten?

Gruß Krises

26. Oktober 2014 12:25 # 6
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.15051.de

Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung für die Heranbildung von Fachkräften für die gerontopsychiatrische Betreuung und Pflege (Gerontopsychiatrische Fachkraft-Weiterbildungsverordnung- GerPsychFWV)
vom 08. Februar 2004, (GVBl.II/04, [Nr. 05], S.125)

Da diese Verordnung schon von 2004 ist und auch für Ergotherapeuten gilt, ist die Aussage in der Stellenanzeige wohl nicht korrekt.

Wer es nicht glaubt, kann ja, bei der für die Zulassung zuständigen Behörde, einen Antrag auf Anerkennung der Berufsbezeichnung "Gerontopsychiatrische Fachkraft" stellen und schauen was passiert.

MfG falladar
16. April 2015 05:51 # 7
Registriert seit: 16.04.2015
Beiträge: 2

Zitat / falladar hat geschrieben:
http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.15051.de

Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung für die Heranbildung von Fachkräften für die gerontopsychiatrische Betreuung und Pflege (Gerontopsychiatrische Fachkraft-Weiterbildungsverordnung- GerPsychFWV)
vom 08. Februar 2004, (GVBl.II/04, [Nr. 05], S.125)

Da diese Verordnung schon von 2004 ist und auch für Ergotherapeuten gilt, ist die Aussage in der Stellenanzeige wohl nicht korrekt.

Wer es nicht glaubt, kann ja, bei der für die Zulassung zuständigen Behörde, einen Antrag auf Anerkennung der Berufsbezeichnung "Gerontopsychiatrische Fachkraft" stellen und schauen was passiert.

MfG falladar

dein beitrag ist der beste beweis das leuten eine falsche antwort suggeriert wird, auch noch glaubwürdig ::biggrin::..

diese regel "august 2011" gibt es tatsächlich!
allerdings ist hier nicht nur vorschrift das man mit seiner ausbildung fertig geworden ist, sondern es ist auch vorschrift das man in einer geriatrischen einrichtung gearbeitet hat (wie z.B. pflegeheim). JEDER der (z.B. in bayern) diese kriterien erfüllt bekommt die anerkennung automatisch wenn man sie beantragt.
alle anderen die vor 2011 fertig geworden sind und nicht in einer geriatrischen einrichtung gearbeitet haben (z.B. praxis) haben pech und müssen die ausbildung nachholen um die anerkennung zu bekommen.
diese besteht aus zwei teilen: geronto-fachkraft für betreuung und pflege. ein teil der ausbildung geht jeweils 1,5jahre und kostet um die 3000 euro.
die kriterien sind allerdings von bundesland zu bundesland unterschiedlich.

viel spaß beim beantragen.

p.s. gerontopsychiatrische fachkraft ist keine höher gestellte fachkraft als der ergotherapeut. in einem pflegeheim mag man mit der anerkennung bessere chancen auf eine leitungsposition haben (wird in den meisten pflegeheimen sogar vorausgesetzt), mehr aber auch nicht.

warum das keiner weis?
ist ja ganz klar... dann würde ja jeder kommen wollen und keiner würde mehr an der ausbildung was verdienen.

viel spaß beim beantragen ::thumbup::
lache, wenn es nicht zum weinen reicht..
16. April 2015 05:56 # 8
Registriert seit: 16.04.2015
Beiträge: 2

Zitat / Motte123 hat geschrieben:
Wenn das so wäre, wäre es eine Katastrophe. Denn eine Gerontofachkraft verdient richtig gutes Geld (die Ausbildung ist auch nicht billig). Dann wäre unser Gehalt noch unangebrachter. :) Ich für meinen Teil denke nicht, dass das stimmt, dafür sind zumindest wir in der Ausbildung einfach nicht genug in die Tiefe im Bereich Geronto gegangen.
Ich schätze auch mal, dass da noch einiges zu medizinischen Dingen (z.B. Medikation) gelehrt wird. Das wurde in meiner Ausbildung explizit für den Gerontobereich gar nicht gelehrt, sondern nur allgemein die Medikamente (auf Neuroleptika wurde etwas mehr eingegangen bei uns).

es ist so und es ist keine katastrophe ;).
richtig gutes geld verdienen? auch hier bist du falsch informiert. als ergo verdient man in etwa gleich (laut tarif). schlussendlich ist es aber so.. man bekommt das, was man ausmacht. wenn man pech hat, bekommt man als geronto-fachkraft weniger als eine ergo.
der hauptbereich ist auch nicht medikamente, sondern gesetze! das ist dann der teil der sich mit dem teil der betreuung und pflege überschneidet.

erst informieren und dann ne antwort raushauen leute..
lache, wenn es nicht zum weinen reicht..
16. April 2015 11:19 # 9
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

verrat doch bitte noch, WO man das dann beantragen muss..
5. August 2017 14:14 # 10
Registriert seit: 30.04.2012
Beiträge: 3

Gibt es diesbezüglich neue Erkenntnisse?
18. April 2018 22:16 # 11
Registriert seit: 30.04.2012
Beiträge: 3

Totes Forum? Kann sich dazu niemand äußern?::confused::
19. April 2018 11:14 # 12
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Frag doch bei "Schnulle85" direkt über PN nach. Vielleicht bekommst du dann deine Antworten.

LG falladar
9. Mai 2018 23:59 # 13
Registriert seit: 30.04.2012
Beiträge: 3

Zitat / falladar hat geschrieben:
Frag doch bei "Schnulle85" direkt über PN nach. Vielleicht bekommst du dann deine Antworten.

LG falladar


Habe ich schon. Keine Reaktion leider.
8. Juli 2020 07:41 # 14
Registriert seit: 03.07.2020
Beiträge: 2

Huhu,

Dann versuche ich auch mal mein Glück.
Hat es jemand anerkannt bekommen außerhalb Bayerns? In meinem Fall NRW?
Gibt es da eine Verordnung oder einen Gesetzestext zu der auch in nrw gilt?

Vg
8. Juli 2020 07:51 # 15
Registriert seit: 05.02.2007
Bundesland: Bayern
Beiträge: 936

Mein Abschluß ist von 1988 und da ist die "Gerontopsych. Fachkraft" wohl mit drin.

Klingt zwar gut, aber im Endeffekt läuft man trotzdem unter singen-basteln-klatschen-pflegen.

Hatte überlegt, einmal in diesen Bereich zu wechseln, aber das lasse ich.
Die Bahnen sind einfach zu eingefahren und es geht letztendlich natürlich ums Geld.

Wenn ein Ergo als Ergo arbeitet, fehlen Stunden für die Pflege.

Frag mal bei einem der Verbände nach, die haben diesbezüglich Unterlagen.
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