Anzeigen:
Sie sind hier: Forum >> Ergotherapie-Forum >> Fachbereich Arbeitstherapie >> Belastungserprobungen Gastro: Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz

Diskussionsforum

Belastungserprobungen Gastro: Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz

Optionen:
7. August 2013 08:00 # 1
Registriert seit: 20.05.2007
Bundesland: Schleswig-Holstein
Beiträge: 722

Liebe Kollegen,

ich bin gerade dabei, die Belastungserprobung "Café" bei uns im Haus zu konzipieren und stehe vor einem Problem: Die Patienten dürfen nicht mit Speisen und Getränken umgehen (Zubereitung und Ausgabe), solange sie nicht die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten haben. Leider gibt es beim Gesundheitsamt zwar zahlreiche Termine dafür, allerdings sind diese immer recht lange im Voraus ausgebucht. Da es sich bei uns um eine Reha-Klinik handelt, sind die Verweildauern nicht allzu lang, sodass eine Teilnahme an der Belastungserprobung nicht ewig warten kann, wenn sie noch über einen angemessenen Zeitraum stattfinden soll.

Wie löst ihr bei euch dieses Problem? Habt ihr Ideen/Vorschläge?

Viele Grüße, Kinaa
Nicht alles, was Hand und Fuß hat, hat auch Herz und Hirn.
7. August 2013 10:33 # 2
Registriert seit: 09.02.2012
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 423

Geändert am 07.08.2013 10:36:00
Hallo kinaa,

das Problem kenne ich sehr gut! Habe das gleiche Problem mit meinem internen BE-Bereich "Küche" gehabt. Habt ihr dafür keine Fachkraft für Arbeitsschutz/-sicherheit, Hygienebeauftragten oder Ähnliches? Bei uns kümmert die sich nämlich darum, da ich von den ganzen Gesetzen ehrlich gesagt keine Ahnung habe. Wir haben uns nach jedem "Aufbauschritt" von mir kurz zusammengesetzt und besprochen, ob meine Vorstellungen so umsetzbar sind. Das hat viel Zeit gespart. Normalerweise wäre das doch die Aufgabe von so einer Qualifikation und nicht die einer Ergotherapeutin. Ist es nicht auch Pflicht einer Einrichtung, so jemanden zu beschäftigen? Solche Fragen treten ja auch sicherlich außerhalb des theapeutischen Gastronomiebereiches (also die Großküche, wo das Essen für die Patienten und auch das Personal vorbereitet wird) auf.
Sag Menschen nicht, wie sie Dinge tun sollen. Sag ihnen was zu tun ist, und sie werden dich mit ihrem Einfallsreichtum überraschen.
7. August 2013 11:22 # 3
Registriert seit: 20.05.2007
Bundesland: Schleswig-Holstein
Beiträge: 722

Hallo Motte,

das Problem ist, dass so viel ich weiß (aus meiner Tätigkeit in der Gastro) es Pflicht ist, einmalig an dieser Belehrung beim Gesundheitsamt teilzunehmen, das geht nicht im Haus. Diese Belehrung gilt ein Leben lang (es sei denn natürlich, man verliert die Bescheinigung, dann darf man das ganze nochmals machen und auch nochmal dafür zahlen). Danach muss nur in regelmäßigen Abständen aufgefrischt werden und das wiederum kann der Beauftragte im Haus machen (den haben wir).

Habt ihr denn bei euch eine Lösung gefunden? Sowas umständliches.. letztendlich sind diese Belehrungen ja nur "Video gucken".. es lebe die Bürokratie!

Liebe Grüße! Kinaa
Nicht alles, was Hand und Fuß hat, hat auch Herz und Hirn.
7. August 2013 12:02 # 4
Registriert seit: 09.02.2012
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 423

Geändert am 07.08.2013 12:06:00
Ganz ehrlich? Wenn wir jeden Patienten, der bei uns in dem Bereich "arbeiten" wird, erstmal zu so einem extrenen Seminar schicken müssen, könnten wir überhaupt keine Patienten mehr dort einteilen. ::biggrin:: Wer würde das denn dann eigentlich bezahlen? Die DRV? Die KK? Die Klinik? Der Pat. aus der eigenen Tasche?

Meine Pats bleiben mind. 3 - 4 Wochen (also extrem kurz wie ich finde). In dieser Zeit sind sie 2 Wochen jeden Tag in der Arbeitstherapie bei mir. Wenn sie dann vorher noch an irgendeinem Seminar teilnehmen müssen... das würde zeitlich NIEMALS funktionieren. Deshalb haben wir die Fachkraft für Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz. Sie kennt sich in allen Bereichen aus, auch in der Hygiene (die gehört ja dazu). In jedem Arbeitsbereich hängen diese eigens verfassten berühmten Schilder, wo wirklich alles draufsteht, was man vor, während und nach der Tätigkeit in dem jeweiligen Bereich beachten muss (das ist ja sowieso Pflicht). Bevor die AT anfängt, bekomen die Patienten dann von mir diesen Zettel zur Unterschrift. Somit versichern sie, dass sie sich an diese Regeln halten (die Psychosomaten bleiben allerdings auch die ganze Rehazeit über in einem AT-Bereich, der vorher mit ihnen ausgewählt wird... in 2 Wochen würde sich das auch nicht lohnen, bei den Sucht-Pats. siehts wieder anders aus). Das wars. Wir haben gemeinsam mit der Suchtklinik auch öfters mal HIV- oder Hepatitis-Patienten. Auch diese Fälle sind auf den Zetteln verankert. Ich habe früher mal in einer Suchtklinik ein Praktikum gemacht, die Pats. kamen da sofort in einen Bereich in die AT und da hat auch keiner von denen erst irgendein Seminar besucht.

Ich hab auch früher längere Zeit in der Gastro gearbeitet (hinterm Thresen) und habe gar nichts belehrt bekommen... weder mündlich vom Chef noch in irgendeinem Seminar... ::confused:: Hilfe...
Sag Menschen nicht, wie sie Dinge tun sollen. Sag ihnen was zu tun ist, und sie werden dich mit ihrem Einfallsreichtum überraschen.
7. August 2013 18:09 # 5
chipchap
chipchap
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1334


"Ich hab auch früher längere Zeit in der Gastro gearbeitet (hinterm Thresen) und habe gar nichts belehrt bekommen... weder mündlich vom Chef noch in irgendeinem Seminar... ::confused:: Hilfe... "

Das mag so sein..aber am schlechtem Beispiel muss ich mich ja nicht unbedingt messen, oder??
Und im Gesundheitswesen sind eben alle noch mehr sensibilisiert, was die Thematik angeht, als in der Gastronomie!

Für meine Kochgruppe in der Klinik: Patienten in kleiner Therapieküche kochen ausschließlich für sich selbst - muss ich auch eine ganze Reihe von (zu Hause unüblichen) Hygienemassnahmen umsetzen. Aber das hat sich keiner aus Schikane ausgedacht...sondern wegen der in der Vergangenheit immer wieder aufgetretenen Salmonellen- oder anderen Masseninfektionen in Altenheimen oder Krankenhäusern.
8. August 2013 10:19 # 6
Registriert seit: 20.05.2007
Bundesland: Schleswig-Holstein
Beiträge: 722

Hallo Motte,

ja, genau das ist mein Problem: Es funktioniert organisatorisch niemals, ich möchte aber trotzdem, dass alles rechtens läuft. Ich habe keine Lust, das ganze hier auf der Basis "hoffentlich erwischt uns keiner" aufzubauen.

Ich denke, das beste wird sein, mit dem Gesundheitsamt zu telefonieren und sich schriftliche Infos (oder zumindest einen Verweis auf entsprechende Gesetzestexte) geben zu lassen, um auf der sicheren Seite zu sein.

@chipchap:
Danke für deine Rückmeldung! So viel ich weiß, besteht rechtlich noch ein Unterschied, ob eine Gruppe für sich kocht oder ob Speisen an andere (unbeteiligte) ausgegeben werden. Ein öffentliches Café ist es hier zwar trotzdem nicht, aber die Ausgabe von Lebensmitteln erfolgt ja an Patienten, Angehörige/Besucher und Mitarbeiter. Das ist alles irgendwie noch etwas undurchsichtig für mich. In der Lehrküche ist es kein Problem (da läuft es so, wie du es beschreibst), sobald Patienten in unserer normalen Küche mitwirken allerdings schon. Wie gesagt: Ich werde mal beim Gesundheitsamt anrufen, bevor mir noch vollends der Kopf schwirrt ::confused::

Viele liebe Grüße! Kinaa
Nicht alles, was Hand und Fuß hat, hat auch Herz und Hirn.
8. August 2013 10:40 # 7
Registriert seit: 09.02.2012
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 423

@chipchap: Das war auch keineswegs so gemeint, dass man das so in der Therapie machen soll, wie es in meinem Aushilfsjob gewesen ist. Gott bewahre. Im Gesundheitsbereich sollten solche Sachen besondere Aufmerksamkeit und Sorgfältigkeit bekommen. Es war lediglich eine Anmerkung, dass solche Sachen immer noch passieren und auch nicht danch gekräht wird. Schade.
Sag Menschen nicht, wie sie Dinge tun sollen. Sag ihnen was zu tun ist, und sie werden dich mit ihrem Einfallsreichtum überraschen.
8. August 2013 11:06 # 8
Registriert seit: 20.05.2007
Bundesland: Schleswig-Holstein
Beiträge: 722

Sooo, für alle, die es interessiert:

Ich habe gerade mit dem Gesundheitsamt telefoniert und meine Informationen stimmten: Ausschank ist auch ohne Belehrung möglich (Kaffee, Tee, Säfte etc.), alles was mit Speisen zu tun hat, geht rechtlich ausschließlich nach Belehrung, es sei denn natürlich, die Speisen sind abgepackt (z.B. Schokoriegel). Aber rein rechtlich darf ein Patient, der keine Belehrung erhalten hat, weder ein Brötchen für andere schmieren noch einen Kuchen backen oder sonstwas. Nicht nur die Zubereitung ist problematisch, sondern auch die Ausgabe. Das heißt, es ist auch nicht möglich, dass ich (da ich eine Belehrung habe) Brötchen schmiere und die Patienten diese ausgeben.

Das stellt mich natürlich vor echt blöde Probleme. Die einzige Lösung, die mir gerade einfällt, ist, auf Abgepacktes zurück zu greifen, aber das ist natürlich echt nicht schön und begrenzt uns auch extrem (weil es ja schon toll wäre, Waffeln, selbst gebackenen Kuchen etc. anbieten zu können).

Nicht alles, was Hand und Fuß hat, hat auch Herz und Hirn.
8. August 2013 15:37 # 9
Registriert seit: 09.02.2012
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 423

Geändert am 08.08.2013 15:38:00
Hallo kinaa,

also wie gesagt: In bisher allen ATs, die ich in meinem Berufsleben durchlaufen habe, gab es einen Küchen-Bereich. Dort hat niemand irgendwelche abgepackten Dinge zubereitet, ausnahmslos alles wurde frisch gemacht oder sogar aus dem eigens angelegten Garten geerntet!

Und noch was zur Ausgabe: Ich habe auch in Pflegeheimen gearbeitet und kenne kein Pflegepersonal, was so eine Belehrung gemacht hat (inkl. mir bzw. der Ergo). Und die schenken 4x am Tag Essen aus. Das wäre dann ja auch alles nicht rechtens. o.O Ich vermute mal, dass es da eine Sonderregelung gibt. Sonst hätte unsere Fachkraft das nicht abgesegnet unter diesen Bedingungen. ::smile:: Oder aber es läuft über das Gesundheitsamt und die wollen natürlich, dass man das Seminar besucht... wegen der Kohle halt. ^^
Sag Menschen nicht, wie sie Dinge tun sollen. Sag ihnen was zu tun ist, und sie werden dich mit ihrem Einfallsreichtum überraschen.
10. August 2013 11:20 # 10
Registriert seit: 20.05.2007
Bundesland: Schleswig-Holstein
Beiträge: 722

Hallo Motte,

vielen Dank für deine Bemühungen! Leider scheint es keine Sonderregelungen zu geben und der Umstand, dass andere Einrichtungen sich auch nicht darum scheren, hilft mir wenig ;) Ich denke, wir werden gut planen müssen und die Leitung muss sich überlegen, was sie möchte: Das "Sparprogramm" oder das mit etwas mehr Aufwand und Kosten verbundene.

Die Hygienefachkräfte dürfen nur die Auffrischung vornehmen, nicht aber die Erstbelehrung.

Viele Grüße! Kinaa
Nicht alles, was Hand und Fuß hat, hat auch Herz und Hirn.
Optionen:

nach oben scrollen