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hi hi zusammen, hat jemand eine Ahnung hierzu: ich möchte als freie mitarb. durch eine Praxis (eine Freundin von mir) abrechnen die um die 100 km von meinem Wohnort entfernt ist. das heißt ich würde bei mir in der nähe Hausbesuche durchführen und aber durch eine Praxis abrechnen die nun wo ganz anders liegt als wo der Hausbesuch stattfinden würde, wie oben erwähnt würde es sich um die 100 km handeln. geht das überhaupt oder gibt es da regeln? freue mich auf antworten und sage schon mal DANKE
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Zitat / tani21 hat geschrieben:hi hi zusammen, hat jemand eine Ahnung hierzu: ich möchte als freie mitarb. durch eine Praxis (eine Freundin von mir) abrechnen die um die 100 km von meinem Wohnort entfernt ist. das heißt ich würde bei mir in der nähe Hausbesuche durchführen und aber durch eine Praxis abrechnen die nun wo ganz anders liegt als wo der Hausbesuch stattfinden würde, wie oben erwähnt würde es sich um die 100 km handeln. geht das überhaupt oder gibt es da regeln? freue mich auf antworten und sage schon mal DANKE  Meines Wissens gilt die km Begrenzung von 75 km nur wenn keine HB Pauschale angekreuzt ist, also ist das meines Wissens möglich bei dir .
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HB ohne angekreuzten HB? Dann müsste in zugelassenen Praxisräumen behandelt werden!
Geht also eher nicht.
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Registriert seit: 18.08.2013
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danke danke:)
ich meine auch so was gehört zu haben, dass es maximal 75 km sein dürfen.. mal sehen ob ich bei mir in der gegend eine Praxis finde, die mir ein so gutes Angebot macht wie meine Freundin :)
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falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376
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Hallo tani21,
Du kannst die Hausbesuche in deinem Wohnumfeld übernehmen und über die Praxis deiner Freundin abrechnen.
Du solltest jedoch im gleichen Vergütungssysthem/Bundesland abrechnen. D.h., wenn deine Freundin ihre Praxis in einem Bundesland hat das höhere Kassensätze für die gleiche Arbeit erhält als eine Praxis erhalten würde in der Patient lebt kann die Kasse die Patienten auffordern eine wohnortnahe Praxis zu nehmen oder die Differenz aus eigener Tasche zuzuzahlen. Dies gilt ebenso für die Fahrtkosten. Es ist nicht zulässig die Allgemeinheit mit überzogenen Kosten zu belasten.
Wenn du für deine Hausbesuche nur die Wegegeldpauschale nimmst und die gleichen Preislisten für Patientenwohnort und Praxisstandort gelten kannst du auf der Verordnung vermerken das du als FM diese Verordnung abgearbeitet hast und hast keine Probleme mit der Abrechnung.
Hallo nitl,
eine HB-Pauschale kann nicht verordnet und somit nicht auf einer Verordnung angekreutzt werden. Es gibt die Möglichkeit:
- Hausbesuche zu Hause mit Einzel-km-Abrechnung - Hausbesuche zu Hause mit Wegegeldpauschale - und Hausbesuche im Heim mit den diversen Varianten
MfG falladar
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Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 924
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Geändert am 20.08.2013 08:06:00
Zumindest im VDEK-Vertrag gibt es sehr wohl eine Entfernungsbeschränkung. Handhabung Primärkassen kann anders sein. An dieser Stelle sei dann doch mal wieder auf die Zweckmäßigkeit einer Verbandsmitgliedschaft hingewiesen..... Zitat / VdEK-Rahmenvertrag hat geschrieben:Freie und angestellte Therapeuten, die überwiegend Hausbesuche durchführen (sog. "Hausbesuchstherapeuten"), dürfen nur in einem Einsatzradius von 75 Km, gerechnet von der zugelassenen Praxis, tätig werden, um einen ordnungsgemäßen Praxisablauf und eine qualitätsgesicherte Behandlung gewährleisten zu können.
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saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624
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Geändert am 20.08.2013 09:26:00
ganz genau so, wie gross es schreibt... @nitl: ohne HB-kreuz kein HB möglich, egal wie "gerechnet" würde @falladar: die km-begrenzung des VDEK gilt, es muss jedoch nicht im selben bu-land abgerechnet wie gearbeitet werden. habe als "grenzgänger" jahrelang unbeanstandet in HH/S-H/ Meck-Pomm gearbeitet UND abgerechnet gültig ist bei RVO kassen die preisliste des bu-landes, in dem der praxissitz ist ps: es klingt verlockend, für eine freundin zu arbeiten. meiner erfahrung nach birgt diese konstellation aber auch den größten sprengstoff
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Registriert seit: 18.08.2013
Beiträge: 4
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ja, bei einer Freundin zu arbeiten kann verlockend sein - Abrechnung 90/10 ... das ist schon ganz toll...aber eben wohl doch nicht möglich aufgrund der Entfernung ... mal sehen on ich eine Praxis finde die mit diesem Prozentsatz einverstanden ist
grüße an alle .. die Infos waren sehr hilfreich
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Registriert seit: 17.07.2005
Beiträge: 455
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Hallo ihr Lieben, aktuell bei Vdek und Rvo bei 75km oder? Liebe Grüße
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Registriert seit: 04.08.2002
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Das ist ja mal eine schnelle Antwort, da wird sich jemand aber freuen. Duck und wech... Schönes Wochenende
Signaturen lesen ist Zeitverschwendung!
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Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 27
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Frage: wie handhabst du das dann mit der Patientenakte? Oder arbeitet ihr digital z.b. mit Tablet? Die Akte hätte ja in der Praxis zu verbleiben wegen Datenschutz.... Grüße
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ergo-ex
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 338
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8 (ACHT!!) Jahre später haben sich Hinweise wohl erübrigt...
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Registriert seit: 04.08.2002
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Kommt Zeit, kommt Rat...
Signaturen lesen ist Zeitverschwendung!
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Registriert seit: 17.07.2005
Beiträge: 455
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Ähm, Ich wollte keinen neuen Beitrag öffnen. Sollte als Frage zu verstehen sein :) Vdek und RVO Entfernung bei maximal 75km oder) Würde mich über eine Rückmeldung freuen, Beim Dve komme ich telefonisch nicht durch. Liebe Grüße Susann
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Registriert seit: 30.05.2016
Beiträge: 13
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Mich würde eine aktuelle Antwort zu dem Thema auch interessieren. Ich habe in dem neuen Rahmenvertrag weder eine Kilometerbeschränkung gefunden, noch den Begriff freier Mitarbeiter?!
Wer weiß denn wo das zu finden ist?
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