Registriert seit: 06.09.2003
Beiträge: 22
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Hallo, Da ich in meiner Hauptarbeitstelle nie mehr 29 Stunden die Woche arbeiten kann habe ich mich nach einem nebenjob umgesehen! Ich kann in einer Ergo- Praxis die Behandlung von 4 psychisch kranken Patienten übernehmen. Das wären insgesamt 8 Stunden in der Woche und ich würde 65% des Rezeptwertes als Honorar bekommen ( weiß jemand wieviel das ist, Rezept ist psychisch-funktionell für eine Behandlungsdauer von einer Stunde ??) . Muss ich das beim Finanzamt anmelden? Muss ich eine Gewinn-Verlust- Rechnung machen... Und wieviel bleibt dann übrig?
Ich bin total verzweifelt, das Finanzamt sagt es ist dafür nicht zuständig mich zu Beraten, der Steuerberater, den ich für seine Beratung bezahlen wollte hat mich am Telefon abgewürgt und gesagt, ich soll bei meiner nächsten Einkommenssteuererklärung einfach alles angeben und gut ist, der lohnsteuerhilfeverein ist nicht für selbständige ( bin ich das automatisch als Honorarkraft?) zuständig und ich weiß nichts! Muss ich z.B. Der Praxis jedesmal eine Quittung ausstellen? Ich wäre sehr sehr dankbar, wenn mir jemand, der bereits als Honorarkraft tätig ist oder war, das ganze Procedere erklären könnte? Will ja nich wegen Steuerhinterziehung ins Gefängnis :-)
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saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624
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du musst nicht total verzweifelt sein, dir sollte allerdings klar sein, das du als honorarkraft ein freier mitarbeiter(FM) bist, und das ein FM selbstverständlich ein selbständiger(ohne eigene praxisräume) ist. selbstverständlich auch musst du als selbständiger der praxis rechnungen stellen, die sache beim FA anmelden und versteuern. du musst dich bei der bg anmelden, der abschluss einer berufshaftpflicht ist MEHR als anzuraten, und ab einem best. jahreseinkommen bist du für die FMtätigkeit auch rentenversicherungspflichtig.
insofern: erstmal die rubrik "freie mitarbeiter" vor und rückwärts lesen, bei weiteren fragen: fragen
ps: hausbesuche würde ich persönlich nicht für den satz von 65/35 machen und bei 4 patienten lohnt sich m.e. eine FM nicht. versuch doch eher, das als 400,- job zu machen pps: die vergütungssätze für dein bundesland findest du in der infothek- dann kannst du den rezeptwert errechnen (davon gehen dann noch steuern ab)
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chipchap
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1334
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Für dich als Honorarkraft wäre ein Steuerberater zuständig. Einer, der dich schon am Telefon abwürgt, hat wohl seine Berufsbezeichnung nicht verdient!!
Kurz gefasst: bei nur 8 Stunden in der Woche lohnt sich eine selbständige Tätigkeit als freier MA nicht. Da du von deinem Umsatz Steuern zahlen müsstest sowie die Beiträge zur Berufsgenossenschaft und zur Berufshaftpflicht.
Für 8 Stunden die Woche (als Nebenjob) lohnt sich tatsächlich das Mini-Job Modell. Also geringfügig beschäftigt auf "450,-€ Basis". Der Stundenlohn wäre für dich brutto=netto und der AG zahlt für dich eine Pauschalabgabe in die Sozialversicherung. BG und Betriebshaftpflicht läuft ebenfalls über den AG. Sprich mit dem PI darüber !!
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